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       # taz.de -- Millionen aus Jackson-Nachlass: Don't Stop 'Til You Get Enough
       
       > Er produzierte für Michael Jackson Megahits. Dafür bekommt Produzent
       > Quincy Jones auch nach dem Tod des Superstars noch Geld, entschied nun
       > ein Gericht.
       
   IMG Bild: Bessere Zeiten: Michael Jackson und Quincy Jones 1984 bei den Grammy Awards
       
       Los Angeles ap | Ein Geschworenengericht hat dem amerikanischen
       Musikproduzenten Quincy Jones 9,4 Millionen Dollar aus dem Nachlass von
       Popstar Michael Jackson zugesprochen. Mit der Entscheidung vom Mittwoch
       blieb das Gericht hinter den Forderungen von Jones zurück, der 30 Millionen
       Dollar wollte. Diese Summe verlangte er für von ihm produzierte Songs, die
       im Konzertfilm „This Is It“ und in zwei Shows des Cirque du Soleil
       verwendet wurden. Der Nachlass-Verwalter hatte eine Zahlung von 392 000
       Dollar angeboten.
       
       „Bei dieser Klage ging es nie um Michael, es ging um den Schutz der Arbeit,
       die wir alle im Aufnahmestudio geleistet haben und um unser Vermächtnis“,
       erklärte Jones nach dem Urteil. Er betrachte das Urteil nicht nur als einen
       Sieg für sich persönlich, sondern für die Künstlerrechte insgesamt. Der
       Anwalt der Gegenseite, Howard Weitzman, zeigte sich überrascht von der
       Entscheidung und kündigte Berufung an.
       
       Vor Gericht hatte Jones erklärt, die Songs „Billie Jean“, „Thriller“ und
       „Don't Stop 'Til You Get Enough“ seien vor ihrer Verwendung zwar neu
       aufbereitet worden, jedoch lägen die Rechte für sämtliche Nachbearbeitungen
       bei ihm. Die Nachlassverwalter wollten dem Produzenten lediglich
       Lizenzgebühren zahlen, während Jones einen Anteil an den Einnahmen
       forderte.
       
       Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei Verträge zwischen Jones und
       Jackson aus den Jahren 1978 und 1985. Darin hieß es, Jones habe Anspruch
       auf einen Teil der Einnahmen einer „Videoshow“ der Titel. Jacksons Anwälte
       führten an, damit seien lediglich Musikvideos gemeint gewesen und keine
       Filme.
       
       ## Lukrativer Todesfall
       
       Die Verhandlung, bei der Jones selbst in den Zeugenstand ging, war
       emotional aufgeladen. So warf der Anwalt Weitzman Jones vor, den 2009
       gestorbenen Jackson persönlich mit der Klage anzugreifen. „Ich verklage
       nicht Michael“, sagte Jones daraufhin verärgert. „Ich verklage Sie alle.“
       
       Die Verteidigung führte an, der Tod Jacksons sei für Jones lukrativ
       gewesen. Er habe in den zwei Jahren danach acht Millionen Dollar mit den
       Songs eingenommen. In den zwei Jahren zuvor seien es nur drei Millionen
       Dollar gewesen.
       
       Jones und Jackson starteten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit 1979 mit dem
       Album „Off the Wall“. Später folgten „Thriller“ und „Bad“, die ebenfalls
       weltweite Charthits wurden.
       
       27 Jul 2017
       
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