# taz.de -- Geldpolitik der Europäischen Zentralbank: Umstrittener Anti-Krisen-Kurs
> Gegen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank gibt es Bedenken –
> vor allem in Deutschland. Jetzt meldet auch das Verfassungsgericht
> Zweifel an.
IMG Bild: Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main, deren Kurs nicht alle teilen
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel, ob das
Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank mit EU-Recht vereinbar
ist. Es könnte sich um verdeckte Staatsfinanzierung und unerlaubte
Wirtschaftspolitik handeln. Deshalb legte Karlsruhe jetzt vier Verfahren
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll im Eilverfahren
entscheiden.
Seit März 2015 kauft das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller
Euroländer gehören, Staatsanleihen in gewaltigen Mengen auf. Papiere im
Wert von 1,5 Billionen Euro haben die Zentralbanken bereits aufgekauft, das
entspricht dem fünffachen Volumen des deutschen Bundeshaushalts.
Dabei kauft die EZB nur zehn Prozent der Summe, neunzig Prozent kaufen die
Bundesbank und ihre Schwesterbanken in anderen EU-Staaten. Jede Zentralbank
kauft nur Papiere des eigenen Staates. Die Zentralbanken können bis zu
einem Drittel der Staatsanleihen auf dem Markt aufkaufen.
Das Programm nennt sich PSPP (Public Sector Purchase Programme) und dient
laut EZB allein geldpolitischen Zielen. Angestrebt wird eine Erhöhung der
Inflation auf knapp 2 Prozent. Der Ankauf von Staatsanleihen durch das
Eurosystem sorge dafür, dass Banken liquide sind und verstärkt Kredite an
Unternehmen und an Privatleute geben. Dies fördere die Konjunktur und führe
zu einem Anstieg der Preise. Eine für die Wirtschaft schädliche Deflation
könne so vermieden werden.
Gegen dieses Programm haben bekannte Euro-Skeptiker Verfassungsbeschwerde
erhoben, unter anderem der Ex-CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und
AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie gehen davon aus, dass die EZB hier rechtliche
Grenzen verletzt. Im ersten Schritt haben sie Erfolg, denn das
Bundesverfassungsgericht folgt ihrer Argumentation ansatzweise. Es hat
jetzt die Verfahren ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.
Die Richter äußern „Zweifel“, ob das PSPP-Programm mit dem in den
EU-Verträgen enthaltenen Verbot der Haushaltsfinanzierung durch
Zentralbanken vereinbar ist. Das Eurosystem gebe zwar keine rechtliche
Gewissheit, dass es Anleihen aufkauft, aber eine „faktische Gewissheit“. Es
sei auch nicht möglich, zu kontrollieren, ob die Zentralbanken wirklich
eine ausreichende Sperrfrist abwarten, bis sich Marktpreise bilden, denn
die Sperrfrist ist geheim. Das Bundesverfassungsgericht will dies zumindest
im Nachhinein kontrollieren können.
Es gebe außerdem, so die Richter, „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür, dass
die EZB ihr Mandat überschritten hat. Es spreche viel dafür, dass die EZB
die geldpolitischen Ziele nur vorschiebe und „überwiegend“
Wirtschaftspolitik betreibe. Der Aufkauf von Staatsanleihen ermögliche den
EU-Staaten eine günstige Refinanzierung und den privaten Banken, sich von
risikoreichen Staatspapieren zu trennen. „Dies verbessert die
wirtschaftliche Situation der Banken erheblich“, heißt es dazu in dem
Karlsruher Beschluss.
Damit hat Karlsruhe zum zweiten Mal einen Fall dem EuGH vorgelegt. Auch bei
dem ersten Mal im Jahr 2014 ging es um die EZB. Wenn die jetzige Antwort
vorliegt, wird es in Karlsruhe vermutlich eine mündliche Verhandlung geben.
Die Verfassungsrichter wollen die Antwort des EuGH übernehmen, es sei denn,
sie halten diese für „willkürlich“.
15 Aug 2017
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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