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       # taz.de -- Geldpolitik der Europäischen Zentralbank: Umstrittener Anti-Krisen-Kurs
       
       > Gegen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank gibt es Bedenken –
       > vor allem in Deutschland. Jetzt meldet auch das Verfassungsgericht
       > Zweifel an.
       
   IMG Bild: Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main, deren Kurs nicht alle teilen
       
       FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel, ob das
       Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank mit EU-Recht vereinbar
       ist. Es könnte sich um verdeckte Staatsfinanzierung und unerlaubte
       Wirtschaftspolitik handeln. Deshalb legte Karlsruhe jetzt vier Verfahren
       dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll im Eilverfahren
       entscheiden.
       
       Seit März 2015 kauft das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller
       Euroländer gehören, Staatsanleihen in gewaltigen Mengen auf. Papiere im
       Wert von 1,5 Billionen Euro haben die Zentralbanken bereits aufgekauft, das
       entspricht dem fünffachen Volumen des deutschen Bundeshaushalts.
       
       Dabei kauft die EZB nur zehn Prozent der Summe, neunzig Prozent kaufen die
       Bundesbank und ihre Schwesterbanken in anderen EU-Staaten. Jede Zentralbank
       kauft nur Papiere des eigenen Staates. Die Zentralbanken können bis zu
       einem Drittel der Staatsanleihen auf dem Markt aufkaufen.
       
       Das Programm nennt sich PSPP (Public Sector Purchase Programme) und dient
       laut EZB allein geldpolitischen Zielen. Angestrebt wird eine Erhöhung der
       Inflation auf knapp 2 Prozent. Der Ankauf von Staatsanleihen durch das
       Eurosystem sorge dafür, dass Banken liquide sind und verstärkt Kredite an
       Unternehmen und an Privatleute geben. Dies fördere die Konjunktur und führe
       zu einem Anstieg der Preise. Eine für die Wirtschaft schädliche Deflation
       könne so vermieden werden.
       
       Gegen dieses Programm haben bekannte Euro-Skeptiker Verfassungsbeschwerde
       erhoben, unter anderem der Ex-CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und
       AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie gehen davon aus, dass die EZB hier rechtliche
       Grenzen verletzt. Im ersten Schritt haben sie Erfolg, denn das
       Bundesverfassungsgericht folgt ihrer Argumentation ansatzweise. Es hat
       jetzt die Verfahren ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.
       
       Die Richter äußern „Zweifel“, ob das PSPP-Programm mit dem in den
       EU-Verträgen enthaltenen Verbot der Haushaltsfinanzierung durch
       Zentralbanken vereinbar ist. Das Eurosystem gebe zwar keine rechtliche
       Gewissheit, dass es Anleihen aufkauft, aber eine „faktische Gewissheit“. Es
       sei auch nicht möglich, zu kontrollieren, ob die Zentralbanken wirklich
       eine ausreichende Sperrfrist abwarten, bis sich Marktpreise bilden, denn
       die Sperrfrist ist geheim. Das Bundesverfassungsgericht will dies zumindest
       im Nachhinein kontrollieren können.
       
       Es gebe außerdem, so die Richter, „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür, dass
       die EZB ihr Mandat überschritten hat. Es spreche viel dafür, dass die EZB
       die geldpolitischen Ziele nur vorschiebe und „überwiegend“
       Wirtschaftspolitik betreibe. Der Aufkauf von Staatsanleihen ermögliche den
       EU-Staaten eine günstige Refinanzierung und den privaten Banken, sich von
       risikoreichen Staatspapieren zu trennen. „Dies verbessert die
       wirtschaftliche Situation der Banken erheblich“, heißt es dazu in dem
       Karlsruher Beschluss.
       
       Damit hat Karlsruhe zum zweiten Mal einen Fall dem EuGH vorgelegt. Auch bei
       dem ersten Mal im Jahr 2014 ging es um die EZB. Wenn die jetzige Antwort
       vorliegt, wird es in Karlsruhe vermutlich eine mündliche Verhandlung geben.
       Die Verfassungsrichter wollen die Antwort des EuGH übernehmen, es sei denn,
       sie halten diese für „willkürlich“.
       
       15 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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