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       # taz.de -- Kaputte Elektrogeräte: Zuviel Schrott in der Tonne
       
       > Defekte Elektrogeräte können seit einem Jahr kostenlos bei Händlern
       > abgegeben werden. Zu wenige Kunden machen das, sagt die Deutsche
       > Umwelthilfe.
       
   IMG Bild: Schrottberge in einer Recyclinganlage in Goslar
       
       Berlin taz | Ein Föhn ist ein Föhn ist ein Föhn ist ein Föhn? Nicht doch.
       Ein Haartrockner ist eine komplexe Materialmischung aus verschiedenen
       Metallen wie Kupfer oder Aluminium. Noch immer landen viele
       Elektrokleingeräte wie eben Föhne, Radios oder Handys in der grauen
       Abfalltonne. Dort werden die Geräte verbrannt, die Inhaltsstoffe gehen
       größtenteils verloren, reparierbare Geräte werden zerstört.
       
       Laut Gesetz müssen 45 Prozent der jährlich rund 1,7 Millionen Tonnen
       verkaufter Geräte wieder eingesammelt und repariert oder recycelt werden.
       Ab 2019 soll die Quote sogar auf 65 Prozent steigen.
       
       Mit dem sogenannten Elektrogesetz wollte die Bundesregierung 2016 dafür
       sorgen, dass mehr Elektrogeräte den Weg in Recyclingbetriebe finden. Doch
       nach einem Jahr Praxis stellt Barbara Metz, stellvertretende
       Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fest: „Das Gesetz hält
       nicht, was es verspricht.“ Nur 70.000 Tonnen Elektroschrott seien im
       vergangenen Jahr von den Händlern eingesammelt worden, bei rund 723.000
       Tonnen erfasstem Schrott insgesamt. „Das ist ein Tropfen auf den heißen
       Stein.“
       
       Mit dem Elektrogesetz hat die Regierung Handelsunternehmen verpflichtet,
       alte Geräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern zurückzunehmen. Für die
       Verbraucher sollte so ein leicht wahrnehmbares Angebot entstehen, der Weg
       zum Wertstoffhof entfallen. „Viele Verbraucher wissen aber gar nicht, dass
       sie bis zu fünf Elektrogeräte bei einem Händler abgeben können, kostenlos,
       egal, ob sie etwas Neues kaufen oder nicht“, sagt Metz. Außerdem gilt das
       Gesetz nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern
       für Elektronikgeräte. „Sollen die Verbraucher nachmessen?“, fragt Metz.
       
       ## Ein Händler sollen sich sogar geweigert haben
       
       Testkäufer der DUH waren in verschiedenen Bundesländern in Märkten
       unterwegs. In vielen Fällen hätten verständliche Informationstafeln in den
       Läden gefehlt, einige Händler hätten sich gar geweigert, Altgeräte
       zurückzunehmen, und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen, so Metz.
       
       Besonders das Vorgehen der Onlinehändler ist der DUH ein Dorn im Auge. Sie
       kommen ihrer Verpflichtung nämlich nach, indem sie den Kunden anbieten,
       alte Geräte per Post an sie zurückzuschicken. Eine zu hohe Hürde, und
       außerdem ökologisch fragwürdig, urteilt die DUH.
       
       Das Problem liege nicht beim Händler, sondern beim Verbraucher, findet man
       hingegen beim Bundesverband Technik (BVT)des Einzelhandels. „Wer bislang
       seine kaputten Handys immer in die Mülltonne geworfen hat, wird jetzt wohl
       kaum damit zum nächsten Elektronikmarkt fahren, um sie abzugeben“, sagt
       Steffen Kahnt vom BVT, „nur weil es ein neues Gesetz gibt.“ Der Verband
       hätte sich eine Wertstofftonne für Elektrokleingeräte gewünscht. Ein Jahr
       nach dem Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes habe der Verbraucher den
       Handel als Rücknahmestelle für kleine Elektrogeräte nicht angenommen. „Eine
       haustürnahe Lösung ist die einzig sinnvolle.“
       
       Die DUH hingegen möchte die Schwächen des Gesetzes mit erhöhten
       Informationspflichten der Händler sowie verstärkten Kontrollen mindern,
       etwa durch das Umweltbundesamt. Das Uba hält sich mit Aussagen zum
       Elektrogesetz allerdings noch zurück. Ein Jahr sei zu früh, um die
       Wirksamkeit zu beurteilen, eine Evaluation durch das Uba erfolge 2018.
       
       21 Jul 2017
       
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   DIR Heike Holdinghausen
       
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