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       # taz.de -- Prozess um mutmaßlichen IS-Anhänger: „Kein Terrorist, sondern ein Betrüger“
       
       > Der Mann, der im Internet bei einem IS-Kontaktmann um Geld für Autobomben
       > bat, bekommt zwei Jahre Haft wegen versuchten Betrugs am IS.
       
   IMG Bild: Plädierten auf Freispruch: Hasan A. und sein Anwalt Marius Müller
       
       SAARBRÜCKEN taz | Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen machten sich die
       Entscheidung nicht einfach. Doch das Votum des Senats des Saarbrücker
       Landgerichts fiel nach den Worten des Vorsitzenden Richters Bernd Weber
       eindeutig aus: „Der Angeklagte ist kein Terrorist, sondern ein Betrüger.“
       
       Das Gericht sprach den mutmaßlichen Dschihadisten Hasan A. am Freitag vom
       Terrorverdacht frei, verurteilte den 39-jährigen Syrer aber zu zwei Jahren
       Haft ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs am Islamischen Staat (IS).
       
       Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen folgten die Richter der Version von
       Hasan A., die anfangs kaum glaubwürdig geklungen hatte. Dieser habe ein
       „Lügengeflecht“ gegenüber einem vermeintlichen IS-Kontaktmann aufgebaut, um
       an Geld zu kommen. Der Syrer hatte in Mobilfunkgesprächen und Internetchats
       behauptet, er benötige 180.000 Euro für Autobombenanschläge in den „Ländern
       der Ungläubigen“.
       
       Das hatte die Anklage anders gesehen. Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner
       hatte für eine Freiheitstrafe von zehn Jahren wegen „Versuchs der
       Beteiligung an einem Mord“ plädiert. Er will wahrscheinlich in Revision
       gehen. Verteidiger Marius Müller, der auf Freispruch plädiert hatte, will
       das Urteil auf jeden Fall anfechten. Er will vor allem klären lassen, ob
       Betrug einer Terrororganisation überhaupt strafbar ist.
       
       Nach Ansicht des Landgerichts ist das der Fall. Nach deutschem Recht gebe
       es keine „schutzunwürdige“ Organisation, auch wenn sie moralisch
       bedenkliche Ziele verfolge, erklärte Weber.
       
       Als Konsequenz muss Hasan A. damit rechnen, nach Syrien abgeschoben zu
       werden. Der Syrer habe Ende 2014 „ohne nähere Prüfung“ Asyl in Deutschland
       bekommen, so das Landgericht. Die Verhandlung habe aber ergeben, dass dem
       Angeklagten als Unterstützer des Assad-Regimes keine Verfolgung drohe.
       
       11 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jörg Fischer
       
       ## TAGS
       
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