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       # taz.de -- Kitesurfen im Watt: Der Konflikt weht weiter
       
       > Das durch ein Landesgesetz geregelte Kitesurf-Verbot im niedersächsischen
       > Nationalpark Wattenmeer bleibt mit einzelnen Ausnahmen vorerst bestehen.
       > Die Kläger verweisen auf ein Bundesgesetz und wollen nun in Berufung
       > gehen
       
   IMG Bild: Wollen möglichst überall dürfen: Kitesurfer, hier vor St. Peter-Ording auf der Nordsee
       
       Hamburg taz | Die Nationalparkverwaltung des niedersächsischen Wattenmeers
       atmet zufrieden auf. „Wir sind froh, dass unsere Verwaltungspraxis und
       unsere Rechtsauffassung bestätigt wurden“, sagt deren Verwaltungsjurist
       Normann Grabow. Drei Kitesurfer hatten beim Verwaltungsgericht Oldenburg
       gegen das generelle Drachensportverbot im Nationalpark geklagt. Ihre Klage
       wurde nun abgewiesen. Befriedet ist die Küste damit allerdings noch lange
       nicht.
       
       Anlass zur Klage war, dass das niedersächsische Nationalparkgesetz das
       Kitesurfen an den Küstenflächen, die Teil des Nationalparks sind,
       grundsätzlich verbietet. Aus Sicht der Kitesurfer dürfe das Land aber gar
       nicht darüber bestimmen. „Das Land darf nicht regeln, was auf dem Wasser
       passiert, weil das eine Bundeszuständigkeit ist“, sagt Sönke Börnsen,
       Rechtsanwalt der klagenden Kitesurfer.
       
       Aus deren Sicht fällt das Kitesurfen, wie das Windsurfen und Segeln, unter
       das Bundeswasserstraßengesetz (siehe Kasten). „Wir halten das Landesgesetz
       aus kompetenzrechtlichen Gründen für verfassungswidrig“, sagt Börnsen. Das
       Verwaltungsgericht wollte dieser Argumentation allerdings nicht folgen.
       Börnsen will nun vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ziehen.
       
       ## Verbot mit 17 Ausnahmen
       
       Gegenwärtig gibt es in Niedersachsen an 17 Orten Ausnahmen des
       grundsätzlichen Kiteverbots. „Alle Küstengemeinden können bei uns einen
       Antrag stellen, wenn sie etwa aus touristischen Gründen das Kitesurfen bei
       sich erlauben möchten. Wenn wir bei der Prüfung keine Belastung für die
       Natur feststellen, geben wir Flächen zum Kitesurfen frei“, sagt Grabow.
       Zudem gebe es außerhalb des Nationalparks kein Verbot zum Kitesurfen.
       
       Aus Sicht der Kläger sind diese Ausnahmen allerdings eher Gnadenakte, die
       zudem zu gefährlichen Unfällen führen können. „Uns geht es hier nicht
       darum, dass uns der Naturschutz egal ist und wir nur unseren Spaß haben
       wollen“, sagt Börnsen. Denn wenn genehmigte Flächen zu klein oder nur
       einige Monate im Jahr befahrbar sind, werde es für die vielen Kiter einfach
       zu eng.
       
       Auch hätten die KitesurferInnen gern langfristig Sicherheit darüber, wo sie
       fahren dürfen. Das lehnt die Nationalparkverwaltung aber ab. Die
       freigegebenen Kiteflächen stehen immer für fünf Jahre zur Verfügung. „Das
       Wattenmeer ist ein hochdynamischer Lebensraum, da müssen wir auf
       Veränderungen reagieren können“, sagt Grabow.
       
       ## Kiel setzt auf Konsens
       
       In Schleswig-Holstein, im dortigen Nationalpark Wattenmeer, gibt es bisher
       kein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Kitesurfens. Dort wurde
       voriges Jahr mit allen Beteiligten ein Kompromiss ausgehandelt, wo gekitet
       werden darf. Aus Sicht von Börnsen könne nicht wirklich von einem
       Kompromiss gesprochen werden. „Da hat das Umweltministerium unter Robert
       Habeck seine Linie durchgezogen“, sagt Börnsen.
       
       Die KitesurferInnen sehen sich zudem in ihrer Sichtweise bestätigt, da
       sowohl Niedersachsen als auch Hamburg und Schleswig-Holstein das
       Bundesverkehrsministerium aufgefordert haben, die Befahrensverordnung in
       den drei Nationalparks zu ändern. „Das zeigt, dass es eben doch nicht Sache
       der Länder, sondern des Bundes ist“, sagt Börnsen. Die niedersächsische
       Nationalparkverwaltung sieht das jedoch anders: „Die Befahrensverordnung
       wurde letztmals 1992 verändert, da müssen Dinge vereinheitlicht werden“,
       sagt Grabow. Das Kitesurfen sei dort nur ein Aspekt unter vielen.
       
       ## Genervte Nationalparkverwaltung
       
       Generell macht die Nationalparkverwaltung den Eindruck, als sei sie etwas
       genervt von den Kitesurfern. „Da sind manche Einzelpersonen lautstark und
       fühlen sich politisch wichtig“, sagt Grabow. Die Nationalparkverwaltung war
       bis zur Klage der Kitesurfer der Auffassung, dass der Konflikt mit der
       Kitesurf-Szene weitgehend befriedet sei.
       
       Die Kläger fühlen sich dennoch weiterhin im Recht. Denn sie spüren
       politischen Rückenwind aus Schleswig-Holstein. Die mitregierende FDP will
       sich für die KiterInnen einsetzen. Laut Grabow werde das aber auf den
       Prozess für Niedersachsen keinen Einfluss haben.
       
       10 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR André Zuschlag
       
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