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       # taz.de -- Plädoyers im NSU-Prozess: Das Ende ist noch nicht in Sicht
       
       > Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess zieht sich hin. Und
       > die Opferanwälte wollen knapp 60 Stunden lang Schlussworte halten.
       
   IMG Bild: NSU-Prozess: Oberstaatsanwältin Anette Greger (Mitte) hielt am Donnerstag das Plädoyer
       
       München taz | Stunde um Stunde reiht Anette Greger Details aneinander.
       Jedes vervollständigt das Bild des NSU-Terrors. Alle zehn Morde lässt die
       Anklägerin noch einmal Revue passieren. Greger schildert, wie die Mörder
       ihren Opfern aus kürzester Distanz in die Gesichter schossen. Wie diese,
       wenn nicht gleich tot, an ihrem Blut erstickten. Wie die Täter einige der
       Sterbenden noch fotografierten. Und sie später in ihrem Bekennervideo
       verhöhnten.
       
       Der Donnerstag, Verhandlungstag 376, ist der dritte Tag des Plädoyers der
       Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess. Und er wird zu einer Chronik des
       Grauens, die minutiös alle NSU-Verbrechen nachzeichnet. Greger tut dies in
       ruhigem Ton. Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte, starrt vor sich auf die
       Anklagebank, regungslos, auch über Stunden. Nur ihre Daumen kneten
       aneinander.
       
       Klar wird an diesem Tag auch: Die Schlussphase des NSU-Prozesses wird noch
       lange dauern. Es ist unwahrscheinlich, dass die Bundesanwaltschaft ihr
       Plädoyer in den letzten beiden Verhandlungstagen vor der Prozesssommerpause
       abschließt. Und danach wartet schon der nächste Marathon.
       
       Denn inzwischen gaben 50 der 60 Opferanwälte bekannt, wie lange sie im
       Prozess plädieren wollen: knapp 60 Stunden. 29 der Anwälte wollen sich in
       Gruppen zusammentun, 21 alleine plädieren. Allein Mehmet Daimagüler,
       Vertreter der Nürnberger Opferfamilien von Abdurrahim Özüdogru und İsmail
       Yaşar, veranschlagt ein fünfstündiges Plädoyer. Auch einige Angehörige
       selbst, etwa die Witwe und die Tochter des 2006 in Dortmund erschossenen
       Mehmet Kubaşık, überlegen, am Ende des Prozesses noch einmal selbst das
       Wort zu ergreifen.
       
       ## Bewusster Weg in den Terror
       
       Nach den Nebenklägern folgen dann die Plädoyers der Verteidiger der fünf
       Angeklagten. Auch die dürften noch einmal Wochen dauern. Erst danach kommt
       es zum Urteil.
       
       Greger betonte am Donnerstag derweil nochmals, wer für die NSU-Verbrechen
       voll verantwortlich ist: Beate Zschäpe. Sie tauchte 1998 mit Uwe Böhnhardt
       und Uwe Mundlos ab, obwohl ihr selbst keine große Strafe drohte. „Sie
       entschloss sich ganz bewusst für den Weg in den Terror.“ Zschäpe habe
       Zeitungsartikel zu den Taten gesammelt und an der Bekenner-DVD
       mitgearbeitet.
       
       Und sie war es, die am 4. November 2011, als sich Mundlos und Böhnhardt
       schon erschossen hatten, den letzten Unterschlupf in Zwickau anzündete und
       die Bekenner-DVDs verschickte. „Sie hätte einen Schlussstrich für sich
       ziehen können“, sagt Greger. „Aber was machte sie? Sie versandte die
       Botschaft ihrer Verachtung.“
       
       Dass noch andere Täter, neben Zschäpe und den toten Böhnhardt und Mundlos,
       für die NSU-Verbrechen infrage kämen, weist Greger vehement zurück. Anders
       als vielfach spekuliert habe beim Mord an der Polizistin Michèle
       Kiesewetter 2007 in Heilbronn die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für
       Unterstützer oder Mittäter ergeben.
       
       Dann teilt Greger gegen die Opferanwälte aus: Überhaupt nirgends habe sich
       in Untersuchungsausschüssen „eine Existenz von rechten Hintermännern, die
       einige Rechtsanwälte ihren Mandanten offenbar versprochen haben,
       bewahrheitet“.
       
       Von einer „Frechheit“ spricht daraufhin Sebastian Scharmer, Anwalt der
       Tochter des Dortmunder NSU-Opfers Mehmet Kubaşık. Der Prozess und die
       Ausschüsse hätten sehr wohl „zahlreiche Beweismittel“ für Unterstützer des
       NSU erbracht. Es sei vielmehr die Bundesanwaltschaft, die gescheitert sei,
       diese auch „angemessen“ zu ermitteln.
       
       27 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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