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       # taz.de -- Abtreibungsverbot in Chile: Lockerung erneut gescheitert
       
       > Vorläufig bleibt die Abtreibung in Chile verboten – wegen einer
       > Stimmenthaltung im Kongress. Das Gesetz stammt noch aus der Zeit der
       > Diktatur.
       
   IMG Bild: Bei der Änderung der Regelung für Minderjährige unter 14 Jahren war mehr als die einfache Mehrheit erforderlich
       
       Buenos Aires taz | In Chile droht die geplante Lockerung des
       Abtreibungsverbots gänzlich zu scheitern. Überraschend verfehlte eine
       Reform des Abtreibungsgesetzes wegen einer Stimmenthaltung die letzte noch
       notwendige Mehrheit im Kongress. Jetzt muss die Gesetzesvorlage erneut im
       Vermittlungsausschuss beraten werden. Für die BefürworterInnen wird es
       knapp, die Vorlage noch vor der Präsidentschaftswahl im November
       durchzubringen. Dagegen jubeln die GegnerInnen über den unverhofften
       Zeitgewinn.
       
       Chile ist eines der letzten Länder, in denen Abtreibungen unter keinen
       Umständen erlaubt sind. Ein Gesetzesartikel, der seit 1931 Ausnahmen
       zuließ, wurde noch 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur
       abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen
       geahndet. Nach allgemeinen Schätzungen werden dennoch jährlich rund 70.000
       unerlaubte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Ebenso strikt ist das
       Abtreibungsverbot nur noch in Nicaragua, El Salvador, Honduras, Haiti,
       Malta und der Dominikanischen Republik.
       
       Chiles sozialistische Präsidentin Michelle Bachelet hatte eine öffentliche
       Diskussion über ein Aufweichen des Verbots angestoßen. 2015 brachte die
       Regierung eine Gesetzesvorlage im Kongress ein, die Abtreibungen in
       mehreren Fällen für zulässig erklärte: bei Gefahr für das Leben der Mutter,
       wenn der Fötus keine Überlebenschance hat und bei einer Schwangerschaft
       nach einer Vergewaltigung.
       
       Mehrfach stimmten inzwischen Senat und Abgeordnetenhaus mit den Mehrheiten
       der Regierungskoalition aus ChristdemokratInnen, SozialistInnen,
       SozialdemokratInnen und KommunistInnen zu. Kleine Änderungen des Textes
       verlangten jedoch, dass die Gesetzesvorlage erneut in die Ausschüsse gehen
       und Senat oder Abgeordnetenkammer abermals zur Abstimmung vorgelegt werden
       musste.
       
       ## Überraschender Erfolg
       
       Nachdem am vergangenen Mittwoch der Senat erneut zustimmte, schien die
       Mehrheit im Abgeordnetenhaus diesmal tatsächlich eine reine Formsache zu
       sein. So billigten die Abgeordneten am Tag darauf in Einzelabstimmungen die
       drei Ausnahmen mit einfacher Mehrheit. Bei der Änderung der Regelung für
       Minderjährige unter 14 Jahren war jedoch mehr als die einfache Mehrheit
       erforderlich. Deren Zustandekommen scheiterte letztlich einzig und allein
       an der Enthaltung des christdemokratischen Abgeordneten Marcelo Chávez.
       Dies bedeutet, dass die gesamte Gesetzesvorlage wieder in den
       Vermittlungsausschuss muss.
       
       Bereits vor ihrem überraschenden Erfolg hatte die rechte Opposition eine
       Klage beim Verfassungsgericht angekündigt. Dort geht am 29. August der
       Vorsitz an Iván Aróstica über, der von Bachelets konservativem
       Amtsvorgänger Sebastián Piñera zum Obersten Richter ernannt worden war. Auf
       Aróstica ruhen jetzt die Hoffnungen der GegnerInnen des neuen
       Abtreibungsgesetzes. Als Vorsitzender der Obersten Richter könnte er eine
       Entscheidung mindestens bis zur Präsidentschaftswahl im November dieses
       Jahres hinausschieben. Der derzeit aussichtsreichste Kandidat ist Sebastián
       Piñera.
       
       23 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jürgen Vogt
       
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