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       # taz.de -- Gezielte Einschüchterung: Polizei besucht Pauli-Fan bei der Arbeit
       
       > Ein Fan vom FC St. Pauli soll vor seiner Arbeitsstelle von Beamten
       > angesprochen worden sein. Die „Braun-Weiße Hilfe“ und Fananwälte halten
       > das für Einschüchterung
       
   IMG Bild: Braun-weiße Choreografie: Für St. Pauli-Fans interessiert sich die Polizei nicht nur im Stadion Foto:
       
       HAMBURG taz | Wenn Fußballfans vor ihrer Arbeitsstelle von PolizistInnen
       kontrolliert werden, ist das kein Zufall, sondern staatliche Repression. So
       zumindest sieht es die „Braun-Weiße Hilfe“. Der Fan-Zusammenschluss des FC
       St. Pauli berichtet, dass ein Anhänger des Clubs von zwei szenekundigen
       Beamten (SKB) unmittelbar vor dessen Arbeitsstelle abgefangen worden sei.
       Dabei hätten die Beamten dessen Personalien überprüft und versucht, ihn in
       ein Gespräch zu verwickeln. „Wir verurteilen diese Vorgehensweise
       entschieden“, erklärte die „Braun-Weiße Hilfe“.
       
       Die „Braun-Weiße Hilfe“ wurde 2004 von St. Pauli-Fans gegründet, um
       AnhängerInnen ihres Clubs zu unterstützen, die von Stadionverboten oder
       staatlicher Repression betroffen sind. Während die „Braun-Weiße Hilfe“ sich
       allerdings nicht weiter zum aktuellen Fall äußern will, finden JuristInnen
       deutlichere Worte. „Das ist bundesweit eine systematische Methode“, sagt
       etwa der Kölner Rechtsanwalt Frank Hatlé. Er gehört zur
       „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ und kennt auch Fälle, bei denen BeamtInnen
       Menschen vor den Augen von KollegInnen und Vorgesetzten auf der Arbeit
       überprüft hätten. Dies sorge für noch größeres Einschüchterungspotential,
       so Hatlé.
       
       Die „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ ist ein bundesweiter Zusammenschluss
       von Anwälten, um die Rechte von Fußballfans gegenüber Sicherheitsbehörden
       aber auch gegenüber den Vereinen und Verbänden zu verteidigen. Aus ihrer
       Sicht würden Fans zu einseitig als Sicherheitsrisiko dargestellt,
       polizeiliche Maßnahmen im Umfeld von Fanszenen hingegen häufig rechtliche
       Grenzen überschreiten.
       
       Die Vielzahl ähnlicher Fälle, von denen die Fananwälte – nicht nur aus
       Hamburg, sondern bundesweit – wissen, widerspräche den gesetzlichen
       Richtlinien persönlichkeitsschonender Polizeiarbeit. „Es drängt sich der
       Eindruck auf, dass damit Verunsicherung in den Fanszenen geschaffen werden
       soll“, sagt Hatlé.
       
       Aus Sicht der Hamburger Polizei hingegen hat die Arbeit der SKBs eine große
       Bedeutung: „Hauptaugenmerk der szenekundigen Beamten soll die
       zielgerichtete Kommunikation mit den Fußballfans und den Problemszenen
       sein, um fundierte Einschätzungen über das Verhalten von ihnen zu
       gewinnen“, sagt deren Sprecher Holger Vehren.
       
       Die Fananwälte kritisieren jedoch, dass es nicht bei der beschriebenen
       Kommunikation mit Fußballfans bleibt: Szenekundige Polizeibeamte werden
       bundesweit von den Landeskriminalämtern eingesetzt. Dort, in mindestens elf
       Bundesländern beziehungsweise Stadtstaaten, wurden auch Datenbanken über
       Fußballfans angelegt. Darauf befinden sich neben den Namen und Adressen von
       aktiven Fans, bei denen die Polizei ein Gewaltpotential sieht, auch
       zahlreiche weitere private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und
       Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige
       Funktionen oder Körpermerkmale. Informationen, die anscheinend eben auch zu
       Besuche bei den Arbeitsstellen führen können.
       
       In Hamburg kam erst voriges Jahr durch eine Bürgerschaftsanfrage heraus,
       dass bereits seit zehn Jahren eine solche Datenbank existiert. Bis dahin
       hatte die Polizei noch die Existenz einer solchen Datei geleugnet. Davon
       betroffen sollen rund 2.000 Fans sein. Hatlé sieht für Fans bei einer
       Aufnahme in die Datenbanken eine erhebliche nachteilige Auswirkung. So
       werden die Betroffenen üblicherweise nicht darüber informiert, dass sie auf
       dieser Liste stehen. Dies widerspreche dem Grundrecht auf informationelle
       Selbstbestimmung. Generell seien die Datenbanken aus juristischer Sicht in
       einer Grauzone: „Für die Existenz der SKB-Datenbanken fehlt eine
       gesetzliche Grundlage“, sagt Hatlé.
       
       23 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR André Zuschlag
       
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