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       # taz.de -- Rechtsanwalt über Polizeieinsatz: „Dolchstoß für das Grundgesetz“
       
       > Die Polizei hat bei der G20-Demo am Donnerstag jedes Maß verloren und die
       > Verfassung missachtet, sagt Law-Blog-Autor Udo Vetter.
       
   IMG Bild: Wasserwerfereinsatz bei der Welcome-to-hell-Demonstration am Donnerstag
       
       Herr Vetter, Sie kritisieren den Hamburger Polizeieinsatz als unzulässig.
       Wieso? 
       
       Udo Vetter: Die Polizei hat am Donnerstagabend offenbar eine große,
       friedliche Demonstration mit der bloßen Begründung verhindert, dass einige
       Leute vermummt waren. Wenn das rechtens wäre, müsste man jeden Samstag in
       jedem deutschen Fußballstadion das Spiel absagen und das Stadion räumen.
       Und wenn die Polizei bei jeder Demo sagen würde, da laufen ein paar
       Vermummte mit, deshalb dürfen die restlichen 12.000 Leute auch nicht mehr
       demonstrieren – dann wäre die Konsequenz, dass es in Deutschland künftig
       keine Demos mehr gibt.
       
       Auf welches Recht beruft sich die Polizei? 
       
       Auf das Vermummungsverbot, das 1985 unter Helmut Kohl eingeführt wurde.
       Schon damals gab es große Debatten darüber – weil befürchtet wurde, dass
       passieren könnte, was jetzt passiert ist. Damals wurde beschlossen, einen
       Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot nicht als Ordnungswidrigkeit zu
       werten, was ja nahegelegen hätte. Schließlich tut jemand, der sein Gesicht
       nicht zeigt, niemandem weh. Es ist aber direkt zur Straftat gemacht worden,
       damit das sogenannte Legalitätsprinzip gilt.
       
       Was genau bedeutet das? 
       
       Nach dem Legalitätsprinzip ist die Polizei verpflichtet, jede Straftat
       sowohl zu verhindern als auch aufzuklären. Gestern hat man nun zum ersten
       Mal in der Geschichte des Vermummungsverbots gesehen, wozu das genutzt
       werden kann. Die Polizei argumentiert zwar, sie habe Straftaten verhindern
       müssen. Aber sie verliert dabei jedes Augenmaß. Die Verhinderung von
       Straftaten muss immer gegen die Versammlungsfreiheit abgewogen werden, die
       sich aus dem Grundgesetz ergibt. Und die Auslegung des Vermummungsverbots
       durch die Hamburger Polizei ist ein Dolchstoß in den Rücken des
       Grundgesetzes.
       
       Das Vermummungsverbot ist also falsch angewendet worden? 
       
       Hier wird ein Gesetz, dass ohnehin extrem fragwürdig ist, zum Selbstzweck.
       Letztlich geht es immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die
       Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte, die man als Bürger
       hat, sie ist konstituierend für unsere Demokratie. Wer das
       Versammlungsrecht so instrumentalisiert, wie es jetzt hier passiert ist,
       stellt unsere Rechtsordnung ins Zwielicht.
       
       Hat die Polizei die Verfassung missachtet? 
       
       Ja. Spätestens das Bundesverfassungsgericht, bei dem dieser Einsatz
       irgendwann landen wird, wird sagen, dass hier Rechte miteinander
       kollidieren. Verstöße gegen das Vermummungsverbot sind Bagatellstraftaten,
       für jede Beleidigung kann man länger ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig
       aber ist eben ein hochrangiges Grundrecht sehr vieler Menschen betroffen,
       die friedlich demonstrieren wollten, in dieser Entscheidung aber völlig
       ausgeblendet werden. Wie viele Leute waren denn da überhaupt vermummt? Das
       muss man abwägen, und das macht die Hamburger Polizei offenbar überhaupt
       nicht. Auch und gerade für die Polizei muss unsere Verfassung das oberste
       Maß der Dinge sein. Das Bundesverfassungsgericht wird also sagen, dass ein
       solch unverhältnismäßiger Eingriff nicht gerechtfertigt ist. Noch dazu
       besteht der Verdacht, dass die Argumentation der Polizei nur vorgeschoben
       ist, um die Demo insgesamt zu verhindern.
       
       Gibt es denn auch gute Gründe, sich unkenntlich zu machen? 
       
       Ja, und das müsste man spätestens jetzt auch wieder diskutieren. Das
       Demonstrationsrecht ist in Deutschland daran gekoppelt, dass man sein
       Gesicht zeigt. Aber ein Vermummungsverbot ist natürlich ein Element, das
       einen repressiven Staat kennzeichnet, keinen freiheitlichen Staat. Es ist
       eines der Elemente, die dazu geführt haben, dass das Grundgesetz stetig
       ausgehöhlt wurde und immer weiter ausgehöhlt wird. Immer heißt es, die
       Bürger hier könnten auf die Straße gehen, sich wehren und friedlich
       demonstrieren. Aber wie ist das denn, wenn man das Vermummungsverbot im
       Lichte von Ägypten oder Nordkorea sieht? Da kann man natürlich sagen, ich
       will nicht, dass Polizeikameras mich aufnehmen, ich will nicht in
       Datenbanken gespeichert werden.
       
       Was folgt aus diesem Einsatz für Hamburg? 
       
       Hamburg hat ja eine sehr schmerzliche Geschichte, was den Einsatz von
       verdeckten Ermittlern der Polizei angeht. Ich will keine Prognose wagen.
       Aber wenn sich herausstellen sollte, dass innerhalb dieses schwarzen Blocks
       wieder verdeckte Ermittler anwesend waren oder darin sogar eine aktive
       Rolle gespielt haben – dann wird der Aufschrei nicht lange auf sich warten
       lassen. Das wäre ein absoluter GAU für unseren Rechtsstaat.
       
       7 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Patricia Hecht
       
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