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       # taz.de -- SPD-Politiker über Facebook-Gesetz: „Legale Posts wiederherstellen“
       
       > SPD-Politiker Fechner kündigt Rechtsansprüche gegen soziale Netzwerke
       > für Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am
       > NetzDG.
       
   IMG Bild: Hassbotschaften bei Facebook ohne Konsequenzen? Das soll sich mit dem NetzDG ändern
       
       taz: Herr Fechner, Sie wollen Betroffenen helfen, wenn legale
       Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht werden. Was ist konkret geplant? 
       
       Johannes Fechner: Betroffene Bürger sollen einen Rechtsanspruch gegen
       soziale Netzwerke erhalten. Sie können dann verlangen, dass ein zu Unrecht
       gelöschter Post wiederhergestellt wird.
       
       Würde das auch für Hetze gelten, die gerade noch legal ist? 
       
       Ja, [1][der Maßstab soll das staatliche Recht sein], nicht ein
       Unternehmensstandard.
       
       Und wer entscheidet, ob eine Meinungsäußerung noch legal ist? 
       
       Wenn ein Nutzer meint, sein Kommentar sei zu Unrecht gelöscht worden,
       müsste er das soziale Netzwerk darauf hinweisen. Und wenn das Netzwerk
       keine Abhilfe schafft, könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen
       und klagen.
       
       Ist das ein Plan der SPD oder der Koalition? 
       
       Das ist ein Plan der SPD, der von unserem derzeitigen Koalitionspartner
       CDU/CSU genau so gesehen wird. Diesen Plan wird also wohl jede Regierung
       nach der Bundestagswahl umsetzen. Probleme könnte es allenfalls mit der FDP
       geben, weil diese eher die Interessen der Internetwirtschaft vertritt.
       
       Am Freitag wurde im Bundestag das [2][Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)]
       beschlossen, warum hat die Koalition die geplante Regelung nicht gleich
       eingebaut? 
       
       Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht
       für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu
       notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob
       es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz
       hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können.
       
       Warum hat die Bundesregierung den Korrekturanspruch nicht von Anfang an im
       Gesetz verankert? 
       
       Bitte erinnern Sie sich: [3][Wir haben das NetzDG gemacht, weil die
       sozialen Netzwerke zu wenig löschen], nicht weil sie zu viel löschen.
       Ständig haben die Bürger erlebt, dass sie Facebook und Co. auf strafbare
       Hassbotschaften hinweisen und nichts passiert. Deshalb verlangen wir mit
       dem NetzDG nun, dass die Netzwerke ein funktionierendes
       Beschwerdemanagement einrichten. Allerdings befürchten nun Teile der
       Internetcommunity, dass die Netzwerke künftig vorsichtshalber alle
       Kommentare löschen, über die sich jemand beschwert, also auch legale
       Kommentare. Auf diese weit verbreitete Sorge reagieren wir – auch wenn ich
       persönlich diese Sorge für unbegründet halte.
       
       Warum warten Sie nicht einfach ab, ob Facebook künftig wirklich zu viel
       löscht? 
       
       Das könnten wir. Aber wenn die Sorge um die Meinungsfreiheit so weit
       verbreitet ist, dann ist es sinnvoller, schnell zu reagieren.
       
       Können sich Nutzer heute noch nicht dagegen wehren? 
       
       Nach meiner Rechtsauffassung muss Facebook heute schon legale Kommentare
       stehen lassen. Das ist eine ungeschriebene Pflicht aus dem
       Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Wenn soziale Netzwerke in den AGB auf
       strengere „Communitystandards“ verweisen, ist das eine unzulässige Klausel.
       Bisher gibt es aber noch keine entsprechende Entscheidung des
       Bundesgerichtshofs. Es bringt daher mehr Rechtssicherheit, wenn wir den
       Restore-Anspruch für unzulässig gelöschte Kommentare ausdrücklich ins
       Gesetz schreiben.
       
       4 Jul 2017
       
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