# taz.de -- Türkische Justiz lockert Regeln für Autorin: Asli Erdogan darf ausreisen
> Die türkische Schriftstellerin Asli Erdogan ist wegen „Terrorpropaganda“
> angeklagt, ihr droht lebenslange Haft. Jetzt darf sie das Land verlassen.
IMG Bild: Asli Erdogans Verbrechen ist das Schreiben
Istanbul afp | Die türkische Justiz hat die Ausreisesperre gegen die
[1][Schriftstellerin Asli Erdogan] aufgehoben, die wegen „Terrorpropaganda“
angeklagt ist. Ein Gericht in Istanbul entschied am Donnerstag, dass auch
die Linguistin Necmiye Alpay das Land wieder verlassen darf. Das Verfahren
gegen die beiden Intellektuellen gilt als Beispiel für die zunehmende
Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei.
Neben Erdogan und Alpay stehen sieben weitere Angeklagte vor Gericht. Ihnen
drohen unter anderem wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der
verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK lebenslange Haft.
Erdogan bezeichnete die Aufhebung des Ausreiseverbots als „positiven
Schritt“, kritisierte aber gleichzeitig die Fortsetzung des Prozesses. „Ich
schreibe seit 18 Jahren, und kein Verbrechen ist in meinen Schriften
gefunden worden“, sagte die Autorin der Nachrichtenagentur AFP nach der
Anhörung. Das Verfahren zeige, dass in der Türkei jeder mit einem Prozess
überzogen werden könne.
„Sie geben einem zu verstehen, dass in diesem Land jeder Journalist, jeder
Anwalt, jeder Politiker sich jederzeit im Gefängnis wiederfinden kann“,
sagte die 50-jährige Autorin, deren Romane wie „Die Stadt mit der roten
Pelerine“ auch [2][ins Deutsche übersetzt] worden sind. „Dies ist ein
schweres Trauma, dem wir ausgesetzt sind.“
## Den Angeklagten droht lebenslange Haft
Erdogan und Alpay wird wegen ihrer Arbeit für die prokurdische Zeitung
Özgür Gündem „Terrorpropaganda“ vorgeworfen. Die Zeitung war im Oktober per
Notstandsdekret geschlossen worden. Die Regierung warf ihr vor, ein
Sprachrohr der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, die im
Südosten des Landes seit 1984 gegen den türkischen Staat kämpft.
Der Prozess gegen Alpay und Erdogan wird von Kritikern als Beispiel für die
zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit unter der
islamisch-konservativen Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan
angeführt. Ihre mehr als viermonatige Inhaftierung stieß auch im Ausland
auf scharfe Kritik. Ende Dezember wurden die beiden Frauen schließlich
unter Auflagen freigelassen.
Das Verfahren gegen sie wurde am Donnerstag auf den 31. Oktober vertagt.
Den beiden Intellektuellen sowie ihren sieben Mitangeklagten droht in dem
Prozess weiterhin lebenslange Haft. „Ich weiß nur eins: Ich bin
unschuldig“, sagte Erdogan. „Ich muss den Preis allein dafür zu zahlen,
dass ich im Namen der Gedankenfreiheit meine Meinung gesagt habe.“
Ihr Anwalt Erdal Dogan sagte, Erdogan werde weiter die Zustimmung des
Innenministeriums brauchen, um ausreisen zu können. Wegen der
Ausreisesperre hatte die Autorin Anfang Mai nicht nach Amsterdam reisen
können, um eine Auszeichnung entgegenzunehmen.
22 Jun 2017
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