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       # taz.de -- Abstammungsrecht in Deutschland: 91 Thesen für Neuregelung
       
       > Sachverständige legen ihren Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vor.
       > Sie fordern mehr Rechte für genetische Väter und lesbische Paare.
       
   IMG Bild: Die Rechte der genetischen Väter sollen gestärkt werden
       
       Das Abstammungsrecht in Deutschland muss reformiert werden. Zu diesem
       Ergebnis kommt eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte
       ExpertInnenkommission, die nach zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht
       vorgelegt hat.
       
       Die Sachverständigen empfehlen eine „moderate Fortentwicklung der
       bisherigen Regelungen zu einem stimmigen Gesamtkonzept“. Sie drängen
       darauf, den Begriff „Abstammungsrecht“ zu ersetzen. Der Begriff
       „Abstammung“, so heißt es in dem Bericht, der der taz vorliegt, suggeriere,
       dass es nur um Personen gehe, die auch genetisch miteinander verwandt sind.
       Dies sei zwar ein zentrales, aber nur ein Prinzip für die Zuordnung. Der
       Arbeitskreis schlägt deshalb vor, künftig von der „rechtlichen
       Eltern-Kind-Zuordnung“ zu sprechen.
       
       Insgesamt 91 Thesen haben die elf Sachverständigen formuliert. Danach soll
       die bestehende Möglichkeit, den zweiten rechtlichen Elternteil
       einvernehmlich zu bestimmen, ausgeweitet werden. So soll der genetische
       Vater eines Kindes – bei Zustimmung der Schwangeren und ihres Ehemannes –
       seine Vaterschaft anerkennen können, auch dann, wenn kein
       Scheidungsverfahren anhängig ist. Die Position des genetischen Vaters soll
       gestärkt werden: Er soll die rechtliche Vaterschaft, zum Beispiel des
       Ehemannes der Mutter, unmittelbar nach der Geburt anfechten können.
       
       Änderungen soll es auch für lesbische Paare geben. Zweiter Elternteil kann
       neben der Mutter sowohl ein Mann, der Vater, als auch eine Frau sein, die
       „Mit-Mutter“, schlagen die ExpertInnen vor. Durch die Entwicklung in der
       Reproduktionsmedizin kommen immer häufiger Kinder zur Welt, die mindestens
       mit einem Elternteil nicht mehr genetisch verwandt sind, wie bei der Samen-
       oder der in Deutschland verbotenen Eizellspende. Zudem gibt es noch die
       Embryonenspende, bei der eine Frau einen bei einer künstlichen Befruchtung
       übrig gebliebenen Embryo eines anderes Paares austrägt. In Deutschland
       verboten ist die Leihmutterschaft.
       
       ## Schwierige Zuordnung
       
       Wie schwierig die Zuordnungen werden können, macht das Glossar im Anhang
       des Berichts deutlich: Da gibt es die „genetische Mutter“, die
       „nur-genetische Mutter“ und die „nur-teilgenetische Mutter“. Weiter gibt es
       die „rechtliche Mutter“, die „Geburtsmutter“, die „biologische Mutter“ und
       auch noch die „leibliche Mutter“.
       
       Der Arbeitskreis sprach sich dafür aus, beim geltenden Recht in Deutschland
       zu bleiben, nach dem die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche
       Mutter des Babys ist. Dies soll auch für die Embryospende und die
       Leihmutterschaft gelten. Das bedeutet, dass eine Frau nicht die
       Mutterschaft für das Baby einer Leihmutter übernehmen kann, auch wenn das
       Baby aus ihrer Eizelle stammt. Leihmutterschaft ist in Deutschland zwar
       verboten, in manchen EU-Ländern aber erlaubt.
       
       Der Arbeitskreis rät allerdings, dass in Fällen, wenn die Leihmutterschaft
       im Ausland erfolgte und dort legal war, der Erzeuger und nach deutschem
       Recht damit rechtliche Vater als Vater gelten soll. Die Kommission hatte
       nicht die Aufgabe, über die Legalisierung von Leihmutterschaft in
       Deutschland zu befinden.
       
       Viele Rechtsfragen knüpfen an die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an: Das
       Erbrecht, das Unterhaltsrecht, das Namensrecht und das
       Staatsangehörigkeitsrecht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hofft mit
       dem Bericht auf eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“, um
       ein modernes Abstammungsrecht auf den Weg zu bringen. Dem Arbeitskreis
       gehörten elf ExpertInnen aus Justiz, Medizin und Psychologie an.
       
       2 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marion Mück-Raab
       
       ## TAGS
       
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