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       # taz.de -- Debatte Parlamentarismus: Wider den Fraktionszwang
       
       > Abgeordnete müssen gelegentlich gegen die eigenen Überzeugungen stimmen.
       > Dabei täte weniger Druck der Demokratie gut.
       
   IMG Bild: Brachte viel Jubel mit sich, trotz negativem Kanzlerinnenvotum: die Bundestagsabstimmung zur Ehe für alle
       
       An den Namen Sigrid Skarpelis-Sperk dürften sich nur noch altgediente
       Parlamentskorrespondenten erinnern. Bekannt wurde die Volkswirtin einst als
       parteiinterne Kritikerin von Gerhard Schröders Agenda 2010. Als eine von
       sechs Abgeordneten der rot-grünen Koalition enthielt Skarpelis-Sperk sich
       im Oktober 2003 bei der Abstimmung zur Hartz-IV-Gesetzgebung. „Die
       SPD-Führung kann nicht erwarten, dass die Leute ihre Meinungen und
       Überzeugungen vergessen“, [1][sagte sie damals].
       
       Bei den Genossen stieß das Veto naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Die
       baden-württembergische SPD-Chefin Ute Vogt rief die Abweichler auf, die
       Fraktion zu verlassen. Skarpelis-Sperk kandidierte aufgrund der Differenzen
       mit ihrer Partei nicht erneut für den Bundestag.
       
       Sie hatte sich der sogenannten Fraktionsdisziplin widersetzt. Die Parteien
       halten ihre Abgeordneten dazu an, bei Abstimmungen einheitlich im Sinne des
       Parteibeschlusses zu votieren. Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis –
       und wichtig dafür, dass parlamentarische Arbeit überhaupt funktioniert.
       Denn nur, wenn Parteien sich auf die Stimmen der eigenen
       Fraktionsmitglieder verlassen können, lassen sich eigene Vorhaben umsetzen.
       
       ## Wo verläuft die Grenze?
       
       Nur in Ausnahmefällen dürfen die Abgeordneten wirklich unabhängig abstimmen
       – zum Beispiel am vergangenen Freitag. Über den Gesetzesentwurf zur
       [2][„Ehe für alle]“ erlaubten die Parteien den Parlamentsmitgliedern nach
       eigenem Gusto abzustimmen – denn es handele sich um eine „Gewissensfrage“.
       Regelmäßig lassen die Fraktionen bei ethisch-moralischen Gesetzesvorhaben
       ihre Mitglieder frei abstimmen, sodass sich spontane Mehrheiten ergeben. In
       der Vergangenheit durfte zum Beispiel frei über die Gesetze zur
       Sterbehilfe, zur [3][Präimplantationsdiagnostik] und zur Organspende-Reform
       abgestimmt werden.
       
       Doch wo genau verläuft eigentlich die Grenze zwischen ethisch-moralischen
       und anderen politischen Entscheidungen? Kampfeinsätze im Ausland werden
       üblicherweise nicht zur „Gewissensfrage“ erklärt, ebenso wenig wurde es die
       massive Beschneidung des Sozialstaats durch die Hartz-Gesetze. Auch bei
       Entscheidungen über sichere Herkunftsländer sind die Abgeordneten an die
       Fraktionsmeinung gebunden. Bergen sozialpolitische Entscheidungen mit
       Folgen für Millionen Menschen oder Asylfragen etwa keine moralische
       Komponente? Die Grenzziehung der Parteien wirkt willkürlich.
       
       ## Subtil unter Druck gesetzt
       
       Statt von Fraktionsdisziplin könnte man auch von Fraktionszwang sprechen –
       denn in allen nicht freigegebenen Abstimmungen müssen Abgeordnete sich dem
       Willen der Fraktion beugen. Die Austrittsaufforderung Ute Vogts an die
       Parteigenossin im Agenda-Streit war ein seltener Moment, in dem die
       Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die einheitliche Abstimmung
       öffentlich artikuliert wurden.
       
       Oft werden die Betroffenen subtiler unter Druck gesetzt: Parteien können
       Fraktionsmitgliedern, die sich zu oft widersetzen, Posten vorenthalten, sie
       nicht erneut aufstellen oder ihren Entwürfen die Zustimmung verweigern.
       Dennoch widersetzen sich einzelne Abgeordnete immer wieder der
       Fraktionsdisziplin. CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach verweigerte
       entgegen der Parteilinie [4][den Griechenland-Hilfspaketen die Zustimmung].
       Auch Marco Bülow vom linken SPD-Flügel stimmt häufig gegen die eigenen
       Genossen.
       
       Nicht immer handelt es sich bei Bundestagsbeschlüssen um die Meinung der
       Mehrheit. Manche sprechen von einer „Kanzler-“ oder „Ministerdemokratie“,
       weil die Parlamentarier der Regierungsfraktion im Allgemeinen dem Vorhaben
       der eigenen Kabinettsmitglieder folgen. Gerhard Schröder drohte
       [5][mehrfach mit Rücktritt], sollten die SPD-Abgeordneten seine
       Agenda-Politik nicht unterstützen.
       
       Mit dem Grundgesetz ist die Fraktionsdisziplin eigentlich unvereinbar. Dort
       heißt es in Artikel 38, die Mitglieder des Bundestags seien „an Aufträge
       und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Im
       parlamentarischen Alltag wird das jedoch weitgehend ignoriert. SPD und
       Union schrieben die Fraktionsdisziplin sogar [6][im letzten
       Koalitionsvertrag] fest: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten
       Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. (…) Wechselnde
       Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
       
       ## Mehr Transparenz
       
       Dabei hätte eine Lockerung des Fraktionszwangs positive Effekte. Die
       Parteien könnten ihren Abgeordneten zum Beispiel eine Art Kontingent für
       Enthaltungen zugestehen. Die Fraktionsdisziplin würde grundsätzlich weiter
       gelten, aber die Parlamentarier könnten ihre Opposition gegen Beschlüsse
       gelegentlich ungestraft sichtbar machen – oder auf Fortsetzung der Debatte
       drängen.
       
       Eine Lockerung der Fraktionsdisziplin würde auch für mehr Transparenz
       sorgen. Wenn politische Entscheidungen hinter verschlossenen Türen fallen,
       erfährt die Öffentlichkeit im Allgemeinen im Anschluss nur die
       Mehrheitsmeinung. Die der Minderheit werden nur publik, wenn ihre Vertreter
       darüber sprechen.
       
       Ein geringerer Fraktionszwang könnte auch der Wahrnehmung von Parteien als
       monolithischer Block entgegenwirken und Strömungen sichtbar machen.
       Abgeordnete könnten sich individueller profilieren. Wer gelegentlich gegen
       seine Partei stimmt, wird als unabhängiger wahrgenommen.
       
       Die Öffnung des Fraktionszwangs kann auch ein Beitrag zu einer lebendigeren
       Parlamentskultur sein. Die Debatten zur „Ehe für alle“ und [7][zur
       Sterbehilfe] waren wesentlich dynamischer und kontroverser als andere
       Bundestagsdebatten. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in die
       parlamentarische Demokratie.
       
       Nicht zuletzt kann eine Lockerung des Fraktionszwangs verhindern, dass
       wichtige gesellschaftspolitische Projekte koalitionärem Tauschhandel zum
       Opfer fallen. Eine Parlamentsmehrheit für die Ehe für alle existierte seit
       vier Jahren. Nur der Fraktions- und Koalitionszwang verhinderte bisher ihre
       Einführung. Wer weiß, welche Fortschritte sich im Parlament noch
       verwirklichen ließen – mit ein bisschen weniger Zwang. Das ist auch gut
       fürs Gewissen.
       
       3 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.welt.de/print-welt/article263392/Rebellen-drohen-erneut-mit-Nein.html
   DIR [2] /Bundestag-beschliesst-Ehe-fuer-alle/!5425851
   DIR [3] /Merkel-ueber-die-Ehe-fuer-alle/!5425148
   DIR [4] /Wegen-Griechenland-Krise/!5216892
   DIR [5] /Archiv-Suche/!701598&s=schr%C3%B6der+droht+r%C3%BCcktritt&SuchRahmen=Print/
   DIR [6] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/koalitionsvertrag-inhaltsverzeichnis.html
   DIR [7] /Abstimmung-zur-Sterbehilfe-im-Bundestag/!5249033
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jörg Wimalasena
       
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