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       # taz.de -- Hotelkette des US-Präsidenten: Trump wegen Bereicherung verklagt
       
       > Zwei Generalstaatsanwälte sehen in Trumps Hotelgeschäften einen
       > Verfassungsverstoß. Dessen Einreisestopp scheiterte vor einem weiteren
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Gesuchte Adresse bei Schmeichlern des US-Präsidenten: Trump-Hotel in Washington
       
       Washington/Los Angeles afp | US-Präsident Donald Trump ist wegen des
       Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt von zwei
       Generalstaatsanwälten verklagt worden. Die obersten Strafverfolger des
       US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in
       ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in
       verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu
       missbrauchen. Dabei geht es unter anderem um ein Luxushotel Trumps in
       Washington.
       
       Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich
       wie Trump weigere, „sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen
       loszusagen“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks
       District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen „eklatanten“
       Verfassungsverstoß vor.
       
       Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in Nähe des Weißen
       Hauses gelegene Trump International Hotel, das bei ausländischen
       Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von
       einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem
       historischen Postgebäude, welches die Trump-Firma von der Bundesregierung
       gemietet hat.
       
       Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen
       Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim
       US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich
       in seinem Marketing auch gezielt an die „diplomatische Gemeinde“.
       
       ## Vermietung von Trump-Immobilien
       
       Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und
       unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von
       Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank
       ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden – darunter
       Russen – zugeschnitten.
       
       Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen
       Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch
       beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner
       früheren Reality-Serie „The Apprentice“.
       
       Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder
       einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern [1][lediglich
       die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen]. Laut den
       Klägern verstößt er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der
       Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder
       Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.
       
       ## Spicer wittert „Parteipolitik“
       
       „Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des
       Präsidenten“, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh.
       Trump müsse die diesbezüglichen Fragen nun „vor Gericht“ beantworten.
       
       Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche
       Klage eingereicht. Am Freitag forderte das Justizministerium das zuständige
       Gericht in New York auf, die Klage abzuweisen. Zur Begründung führte das
       Ministerium unter anderem an, dass den Klägern durch Trump kein Schaden
       entstanden sei. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die
       durch Behörden erhoben wurde.
       
       Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete die Klagen am Montag als politisch
       motiviert. „Es ist nicht schwer, zu dem Schluss zu kommen, dass
       Parteipolitik einer der Beweggründe sein könnte“, sagte er auf die Frage
       eines Journalisten.
       
       ## Einreisestopp bleibt aufgehoben
       
       Im Rechtsstreit um die von ihm geplanten Einreiseverbote hat Donald Trump
       indes eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Ein
       Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte am Montag die vorläufige
       Ungültigkeit des entsprechenden Dekrets. Letztlich dürfte der Streit um die
       temporären Einreiseverbote für Bürger muslimischer Länder aber vom Obersten
       Gerichtshof entschieden werden, den [2][die Regierung bereits angerufen
       hat].
       
       Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte nun in weiten Teilen die
       Entscheidung eines untergeordneten Gerichts mit Sitz im Bundesstaat Hawaii,
       das Trumps jüngstes Einreisedekret außer Kraft gesetzt hatte. Mit dem
       Erlass habe der Präsident seine ihm vom Kongress übertragenen Vollmachten
       in der Einreisepolitik überschritten, befanden die Berufungsrichter.
       
       „Einwanderung ist selbst für den Präsidenten keine Ein-Personen-Show“, hieß
       es in dem Beschluss. Grundsätzlich bestätigten sie jedoch das Recht des
       Präsidenten, die Prozeduren für die Überprüfung einreisewilliger Ausländer
       einer Revision zu unterziehen.
       
       ## Vier Monate juristischer Streit
       
       Trump hat mit seinen Einreiseverboten bereits eine ganze Serie
       gerichtlicher Niederlagen erlitten. Erst Ende Mai hatte ein anderes
       Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia die Suspendierung seiner
       Exekutivanordnung bestätigt. In der Begründung hieß es, der Erlass zeuge
       von „religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung“.
       
       Trump bezeichnet die drastischen Maßnahmen als notwendige Maßnahme zum
       Schutz vor dem Terrorismus. Die temporären Einreiseverbote sollen den
       Behörden die Zeit geben, um eine mögliche Verschärfung der
       Sicherheitschecks zu prüfen. Der juristische Streit zieht sich allerdings
       schon seit vier Monaten hin, so dass schon allein dadurch bereits Zeit für
       solche Prüfungen geschaffen wurde.
       
       Das Justizministerium beantragte dennoch Anfang Juni beim Obersten
       Gerichtshof, das Präsidentendekret wieder in Kraft zu setzen. Die Anordnung
       sieht vor, dass alle Bürger der sechs mehrheitlich muslimischen Staaten
       Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die
       USA einreisen dürfen. Außerdem soll die Aufnahme sämtlicher Flüchtlinge für
       mindestens 120 Tage gestoppt werden. Eine vorherige Version des Erlasses
       war noch schärfer gefasst.
       
       13 Jun 2017
       
       ## LINKS
       
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