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       # taz.de -- Abschlussbericht des NSU-Ausschusses: „Mehr als ernüchternd“
       
       > Die Abgeordneten beanstanden das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der
       > Suche nach Mittätern. Sie sehen das V-Leute-System als gescheitert an.
       
   IMG Bild: Die Angehörigen der NSU-Opfer haben den Staat wegen der Ermittlungspannen verklagt
       
       Berlin taz | Zehn Morde, drei Anschläge, 15 Raubüberfälle. Für die
       schlimmste rechtsterroristische [1][Mordserie] steht bis heute Beate
       Zschäpe vor Gericht. Der Bundestag hat nun Bilanz gezogen und seinen
       zweiten Bericht zu den Terrortaten des Nationalsozialistischen Untergrunds
       (NSU) vorgelegt. Die Kritik an den Sicherheitsbehörden ist darin deutlich –
       und kommt von allen Fraktionen.
       
       Nachdem der Untersuchungsausschuss des Parlaments zum NSU seit Dezember
       2015 getagt hat (es war bereits der zweite), wollen die Abgeordneten nun am
       Donnerstag ihren Abschlussbericht verabschieden.
       
       Der taz lag der weit über 1.000 Seite umfassende Report vorab vor. Hier in
       Auszügen die wichtigsten Kritikpunkte:
       
       Die Helfer 
       
       Bis heute sieht die Bundesanwaltschaft den NSU als Trio: Beate Zschäpe, Uwe
       Mundlos, Uwe Böhnhardt. Der Ausschuss sieht das anders: Es ließen sich
       „zahlreiche unmittelbare und mittelbare Kennbeziehungen der Terrorgruppe
       NSU in die lokalen, regionalen und überregionalen Neonaziszenen
       nachweisen“.
       
       So erschossen die Terroristen in Dortmund den Kioskbetreiber Mehmet Kubașik
       in der Mallinckrodtstraße. Das war wenige Meter von einer damals bei
       Neonazis beliebten Gaststätte entfernt, dem Deutschen Hof. Auch in der
       Straße wohnte Siegfried „SS-Siggi“ Borchert, eine führende Szenegröße. Und
       gleich mehrere Dortmunder Neonazis pflegten Kontakte nach Thüringen oder
       zum militanten Blood-&-Honour-Netzwerk, das den NSU unterstützte – einer
       von ihnen hielt mit Zschäpe noch in Haft Briefkontakt.
       
       Bemerkenswert auch der Fall der Sächsin Mandy Struck. Dem NSU-Trio
       vermittelte sie die erste Wohnung nach dem Untertauchen, Zschäpe lieh sie
       ihre Personalien. Dennoch konnte sich Struck den Ermittlern als unbedeutend
       präsentieren. Der NSU-Ausschuss gewann ein anderes Bild: Eine „Macherin“
       sei Struck gewesen, wiederholt an Neonazi-Aktionen beteiligt und mit
       Szeneangehörigen liiert. Sie stehe für Helfer, die Ermittler „intensiver in
       den Fokus nehmen“ hätten müssen.
       
       Eine „strukturelle Aufhellung des breiteren Unterstützernetzwerks ist nicht
       erfolgt“, lautet das bittere Fazit aller Fraktionen. Dabei sei „deutlich
       ersichtlich, welche Protagonisten und Netzwerke an deren einzelnen Tat- und
       Aufenthaltsorten Kontakt zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hatten“.
       
       Die Folge: Bis heute dürften NSU-Helfer unbehelligt herumlaufen. Der
       Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) sagte am Mittwoch bei einer
       persönlichen Bilanz im Bundestag: „Unsere Zweifel, dass der NSU nur ein
       Trio war, sind nicht kleiner geworden.“
       
       Die DNA-Spuren 
       
       An keinem einzigen der 27 NSU-Tatorte wurden DNA-Spuren von Böhnhardt,
       Mundlos oder Zschäpe gefunden. Dafür gibt es etwa vom Tatort in Heilbronn,
       wo der NSU 2007 die Polizistin Michéle Kiesewetter erschoss, bis heute
       sechs ungeklärte DNA-Funde. Die Ermittlungen dazu wurden 2011 abgebrochen –
       „bedauerlich“, wie der Ausschuss findet. Von den mehr als 100 bekannten
       Kontaktpersonen des NSU gebe nur von 31 DNA-Muster. Auch sei der vorletzte
       Unterschlupf des Trios, eine über Jahre genutzte Wohnung in der Zwickauer
       Polenzstraße, nie auf Spuren untersucht worden. Der Bericht kritisiert: Es
       sei „zu bedauern, dass im Rahmen der Ermittlungen nicht auf eine
       konsequente und umfassende DNA-Erhebung Wert gelegt“ wurde. Erstaunlich sei
       dies auch, da die NSU-Opferangehörigen durchaus um freiwillige DNA-Abgaben
       gebeten wurden.
       
       Die Funkzellendaten 
       
       Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides in München vom NSU erschossen.
       Am Tatnachmittag konnte ein Anruf auf ein Handy von Böhnhardt oder Mundlos
       ermittelt werden, abgegeben von einer Telefonzelle in der Nähe des
       Trio-Unterschlupfs in Zwickau. War es Zschäpe? Die Ermittler wissen es
       nicht. Der Ausschuss kritisiert: Viel zu sporadisch seien Funkzellendaten
       überprüft worden. Dabei seien in den Ermittlungen etwa 82 Rufnummern
       aufgetaucht, die gleich an drei NSU-Tatorten in Funkzellen eingebucht
       waren. Dem nachzugehen, hätte „umfassender erfolgen können und müssen“.
       
       Die V-Leute 
       
       „Primus“ nannte der Bundesverfassungsschutz seinen Zwickauer V-Mann Ralf
       Marschner. Von 1992 bis 2002 berichtete der Rechtsrockmusiker, zehnfach
       verurteilt, dem Amt aus der Szene. Der NSU-Ausschuss erklärt, Marschner
       hätte „aufgrund seiner kriminellen Vita weder als V-Mann angeworben noch
       zehn Jahre lang durch denselben V-Mann-Führer geführt werden dürfen“.
       
       Ein Zeuge berichtete im Ausschuss, Marschner habe Mundlos in seiner
       Baufirma beschäftigt, ein anderer will Zschäpe in dessen Modeladen gesehen
       haben. Beide Zeugen seien „glaubwürdig“, heißt es in dem Bericht. Der
       ehemalige Spitzel indes bestreitet, das Trio jemals gekannt zu haben. Für
       den Ausschuss ist das „lebens- und realitätsfremd“.
       
       Harsch fällt auch das Urteil über den V-Mann Thomas „Corelli“ Richter aus.
       Sechzehn Jahre hatte der bestens vernetzte Neonazi dem Verfassungsschutz
       zugearbeitet. Ein viel zu enges Verhältnis habe es hier zu seinem
       V-Mann-Führer gegeben, der sich selbst einmal als „Sozialarbeiter“
       beschrieb und seinen Spitzel als „Demokraten“. Dass der Verfassungsschutz
       eine DVD mit der Titeldatei „NSU/NSDAP“, die ihm „Corelli“ übergab, nicht
       auswertete, sei ein „schwerwiegender Fehler“ gewesen. Denn zuvor war in
       einem Neonazi-Heft bereits einem „NSU“ gedankt worden. Spätestens jetzt
       also hätte man „vertiefte Nachforschungen“ anstellen müssen, wer hinter dem
       Kürzel steckt.
       
       Für den Ausschluss ist bis heute „nicht ausgeschlossen“, dass „Corelli“doch
       Kenntnisse über das Trio hatte. Bei seinem plötzlichen Tod wegen eines
       diabetischen Komas sehen die Parlamentarier indes keine Fremdeinwirkung.
       Ihr Urteil aber ist klar: „Höchst problematisch“ sei der V-Leute-Einsatz in
       der Zeit der NSU-Taten verlaufen. Immer wieder seien „sehr junge,
       vorbestrafte, ökonomisch von den Zahlungen des BfV abhängige
       Führungsaktivisten“ verpflichtet worden. Viele hätten die Szene weiter
       gestützt. So habe „Corelli“ zahlreiche rechte Onlineseiten betrieben – und
       sich vom Geheimdienst seine Technik finanzieren lassen. Damit, so
       kritisiert der Ausschuss, habe sich die Szene „jahrelang vernetzen und
       Aktivitäten planen können“.
       
       Ihre gemeinsame Forderung: V-Mann-Führer müssten künftig rotieren oder im
       Sinne eines „Vier-Augen-Prinzips“ enger mit ihren Stellvertretern
       zusammenarbeiten. Linke und Grüne fordern in ihren Sondervoten zum Bericht
       mehr: V-Leute im rechtsextremen Bereich müssten generell abgeschafft
       werden.
       
       Der Verfassungsschutz 
       
       Auch der Geheimdienst kommt insgesamt nicht gut weg. Just am 11. November
       2011, dem Tag des öffentlichen Bekanntwerdens der NSU, ließ im
       Bundesverfassungsschutz der Referatsleiter Lothar Lingen die Akten von
       sieben Thüringer V-Leuten schreddern. Warum? Er habe „endlose Prüfaufträge“
       vermeiden wollen, offenbarte Lingen 2014 der Bundesanwaltschaft. Und: Er
       habe gehofft, dass dann „die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat,
       vielleicht gar nicht auftaucht“. Für den Ausschuss ist damit erwiesen, dass
       Lingen die Existenz der V-Leute „verschweigen“ wollte.
       
       Insgesamt habe der Verfassungsschutz im NSU-Komplex „mangelnde
       Analysefähigkeit“ bewiesen, auch „erhebliche Defizite in der Dienst- und
       Fachaufsicht“. Die SPD sieht die Reformen deshalb „lange noch nicht
       beendet“. Die Linke will den Verfassungsschutz abschaffen, die Grünen ihn
       auflösen und neu gründen: nur zur Gefahren- und Spionageabwehr.
       
       Die Ermittler 
       
       Die federführende Bundesanwaltschaft habe lange den Eindruck einer
       „Vorfestlegung auf einer Täterschaft ausschließlich von Böhnhardt, Mundlos
       und Zschäpe“ vermittelt. Ihre Antworten auf die Frage nach Mittätern und
       Helfern seien „mehr als ernüchternd“. Ausschusschef Binninger bekräftigte
       am Mittwoch: „Das war sehr absolut auf die Trio-These festgelegt.“
       
       Dabei gebe es starke Hinweise auf das Gegenteil. So hätten Zeugen nach dem
       Mord an der Polizistin Kiesewetter von bis zu sechs Tätern, teils
       blutverschmiert, berichtet. Die Aussagen seien „von solcher Qualität“, dass
       sie nicht „weggewischt“ werden könnten, resümieren die Abgeordneten. Es
       wäre eigentlich „alles daran zu setzen gewesen, solche Personen zu
       ermitteln“.
       
       Dazu kommen auch handwerkliche Fehler. Gerade zu Anfang sei die
       Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden „von Dilettantismus, mangelnder
       Kooperationsbereitschaft und der Missachtung einfachster Standards geprägt“
       gewesen. Über Zeugen und abgehörte Gespräche hätte man den Aufenthaltsort
       des untergetauchten Trios durchaus ermitteln können.
       
       Später seien die Länderpolizeien zu wenig in die Ermittlungen des BKA
       eingebunden gewesen, Ermittler hätten zu häufig gewechselt. Bilder von
       Videoüberwachungen seien teils „nur oberflächlich“ ausgewertet worden. Der
       Verfassungsschützer Andreas Temme, der am NSU-Tatort in Kassel war, sei
       erst nur befragt, nicht aber seine Wohnung durchsucht worden („ein schwerer
       und nicht reparabler Fehler“). Und ein V-Mann, der unter Verdacht stand,
       bei dem NSU-Anschlag in Köln 2001, den Sprengsatz im Geschäft deponiert zu
       haben, wurde bis heute nicht einmal befragt. Der Ausschuss fordert deshalb
       für künftige BKA-Großermittlungen „mehr Kontinuität, Effizienz und eine
       Minimierung von Wissensverlust“.
       
       War’ s das? 
       
       Einig sind sich alle Abgeordneten, nach zwei Bundestagsausschüssen und mit
       fünf noch laufenden Ausschüssen in den Ländern: „Eine derartig umfassende
       parlamentarische Aufklärung eines einzigen Komplexes hat es in der
       Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.“ Die „rückhaltlose“
       Aufklärung des NSU-Terrors bleibe aber eine „Daueraufgabe“. Die Linke
       fordert deshalb bereits einen neuen Untersuchungsausschuss in der kommenden
       Legislaturperiode: zu Rechtsterrorismus und Geheimdiensten.
       
       22 Jun 2017
       
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