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       # taz.de -- Insiderbericht aus dem Bamf: Ansichten eines Anhörers
       
       > Unser Autor war sechs Monate beim Bundesamt für Migration und
       > Flüchtlinge. Er schätzte die Glaubwürdigkeit von Asylbewerbern ein.
       
   IMG Bild: Die meisten Antragsteller wissen nicht, dass es beim Bamf nicht auf ihre Integrationsbemühungen ankommt, dass es egal ist, ob sie schon drei Deutschkurse mitgemacht haben (Symbolbild)
       
       NEUBURG taz | Anfang 2016 stand das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) vor der Aufgabe, das Merkel’sche Versprechen „Wir schaffen das“
       einzulösen. Amtsleiter Frank-Jürgen Weise lehnte sich weit aus dem Fernster
       und meinte, dass der Berg von Asylanträgen bis zum Jahresende abgebaut
       werden könne. Als im Sommer der Antragsberg nicht kleiner geworden war und
       die Wahl näherkam, stellte man notgedrungen auch Geisteswissenschaftler
       ein.
       
       Ich zählte zu den etwa 130 Geisteswissenschaftlern (unter insgesamt etwa
       2.000 neuen Anhörern), die im Sommer 2016 beim Bamf begannen, befristet auf
       sechs Monate. Wir bekamen – ohne Ansehen der vorherigen Qualifikation –
       alle die gleiche Schulung, die uns in drei Wochen auf die Arbeit als
       Anhörer vorbereiten sollte: rechtliche Grundlagen, digitale Aktenführung,
       Anhörungstechniken, Verhalten in kniffligen Situationen.
       
       Wir sollten die Antragsteller nur anhören, ohne dann über ihren
       Schutzstatus zu entscheiden. Das ist etwa so, als wenn ich zum Arzt ginge
       und der erste Doktor untersuchte mich und schriebe einen Bericht, der
       zweite Doktor verschriebe mir aufgrund des Berichts des ersten Doktors eine
       Therapie. Man kann diese Arbeitsteilung machen, muss dabei aber bedenken,
       welche Menge an Information und welches Maß an Intuition auf diesem Weg
       verlorengehen.
       
       Ein Gesundheitssystem, das auf dieser Art von Rationalisierung beruhte,
       würde die Menge an behandelten Patienten auf Kosten ihrer Gesundheit
       erhöhen. Auf den Fluren erzählte man sich, dass die Idee zu dieser
       Aufteilung von den Unternehmensberatern gekommen wäre, die beim Amt an
       einem Tag so viel verdienten wie wir in einem Monat. Sie haben bestimmt
       länger als einen Tag darüber nachgedacht.
       
       ## Sind sie glaubwürdig?
       
       Einer der wichtigsten Punkte während der Anhörung der Antragsteller ist die
       Beurteilung von deren Glaubwürdigkeit. Denn das allermeiste von dem, was
       sie erzählen, können sie nicht durch Dokumente oder andere Beweismittel
       belegen. Wir mussten uns auf das verlassen, was sie sagen.
       
       Zu allen Punkten muss ich mir als Anhörer eine Meinung bilden: Kommt sie
       tatsächlich aus Barawe in Somalia (und nicht etwa aus Äthiopien)? Ist er
       tatsächlich persönlich von den Taliban verfolgt worden (und kennt er die
       Geschichte, von der er erzählt, nicht etwa „nur“ vom Hörensagen)?
       
       Ich schenkte ihr – oder ihm – erst einmal einen ganz persönlichen,
       unbürokratischen Glauben, denn 90 Prozent der Antragsteller, die ich
       angehört habe, hatten keine Papiere dabei, die zumindest ein paar
       Eckpfeiler ihrer Geschichten hätten belegen können. Fünfzig Prozent haben
       noch nie im Leben Papiere besessen, wie sie glaubhaft berichteten. Es ist
       nicht die Unschuldsvermutung, es ist die Wahrhaftigkeitsvermutung, mit der
       wir den Antragstellern begegnet sind: erst einmal glauben, was erzählt
       wird. Bei einigen von ihnen fällt dann trotzdem auf, dass sie nicht die
       Wahrheit sagen.
       
       ## Sie holen sich Tipps
       
       Natürlich bereiten sich viele auf die Anhörung vor, holen sich Tipps von
       alten Hasen, Anwälten und nationalen Communities. Natürlich tauschen sie
       sich untereinander aus – wie auch nicht, es geht um eine Lebensentscheidung
       bei ihnen. Es fällt bei gewissen Moden auf. Wenn etwa plötzlich von
       Menschen, die alle vor Monaten noch angaben, aus dem Senegal zu sein, und
       auch dortige Geburtsorte angegeben hatten, nun gewissenhaft Geburtsurkunden
       aus Gambia nachgereicht werden – vermutlich weil sie erfahren haben, dass
       Gambia (im Gegensatz zum Senegal) bei uns nicht als sicheres Herkunftsland
       gilt.
       
       Trotz einiger organisatorischer Defizite, die der großen Anzahl an
       Antragstellern und an neuen Mitarbeitern geschuldet waren, schafften wir
       neuen und alten Anhörer ordentlich etwas weg. So weit ich das sagen kann,
       waren die allermeisten Anhörer engagiert bei der Sache.
       
       Dennoch war den Oberen die Anzahl der durchgeführten Anhörungen durchgehend
       zu gering. Auf allen Ebenen wurde gezählt, gemessen und in Quoten
       umgerechnet, tägliche, wöchentliche, monatliche Anhörungen pro Nase, pro
       Team, pro Außenstelle und bundesweit. Es reichte nie.
       
       Hätte das Amt allerdings die Möglichkeiten des Dublin-Abkommens, das
       deutsche Asylsystem zu entlasten, tatsächlich ausgeschöpft, wären wir
       effizienter gewesen. Hätte man jeden Asylantrag sofort darauf geprüft, ob
       Deutschland überhaupt für ihn zuständig ist, hätte man eine Menge Arbeit
       gespart.
       
       Wenn ich dem Antragsteller in einem deutschen Büro gegenübersitze, ist
       klar, dass nach unseren Regeln gespielt wird: Ich lege die grobe Schablone
       des deutschen Asylrechts über die persönliche Geschichte des
       Antragstellers. Die meisten haben eine Tortur hinter sich. Besonders die
       Afrikaner sind oft von Schleppern erpresst und ausgeplündert, in libyschen
       Sklavenlagern gefangen und auf hochseeuntüchtige Seelenverkäufer getrieben
       worden.
       
       Für die Antragsteller bin ich die Bundesrepublik, ich stehe für das Gesetz.
       Genau genommen vertrete ich das Gesetz vor dem Land, in das die Menschen
       wollen, weil es so gute Gesetze hat. Das sagen sie auch und meinen es
       offensichtlich ernst: Wir möchten nach Deutschland, weil hier die Menschen
       und die Menschenrechte respektiert werden.
       
       Natürlich ist manchmal auch Opportunismus dabei, wenn die Antragsteller vor
       mir das Land loben, dessen (mitentscheidender) Vertreter ich bin. Viele
       wollten dieses Lob als Abschlusswort in das Protokoll aufgenommen sehen.
       Ebenso gern verweisen sie auf ihre bisherigen Integrationsbemühungen, um
       einen Pluspunkt zu bekommen.
       
       ## Werden sie verfolgt?
       
       Beides ist vergebliche Liebesmüh. Die meisten Antragsteller wissen nicht,
       dass es beim Bamf nicht auf ihre Integrationsbemühungen ankommt, dass es
       egal ist, ob sie schon drei Deutschkurse mitgemacht haben, sondern dass es
       nur um die Frage geht, ob sie im Heimatland verfolgt werden.
       
       Die Anerkennung – beziehungsweise der Aufenthalt, wie viele von ihnen sagen
       – ist das Ziel der Antragsteller, aus welchen Gründen sie auch immer
       kommen. Verschwindend wenige von ihnen (etwa 0,5 Prozent) bekommen
       politisches Asyl. Denn dafür müssten sie auf direktem Weg aus dem Land, in
       dem sie drangsaliert werden, nach Deutschland kommen. Das aber stellt sich
       als sehr schwierig dar: Sie müssten mit dem Flugzeug kommen (und durch die
       Grenzkontrolle in ihrem Heimatland) oder mit dem Boot über die Nordsee. Der
       Weg über ein sicheres Drittland schließt politisches Asyl aus.
       
       Es bleiben allerdings noch andere Arten des Schutzes, die einem
       Antragsteller gewährt werden können: zunächst der Schutz vor Verfolgung
       gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention; dann der subsidiäre Schutz für
       Menschen aus Gebieten, in denen Bürgerkrieg herrscht. Zusätzlich prüfen
       wir, ob die Antragsteller in ihrem Heimatland ihr Existenzminimum erreichen
       könnten. Oder ob sie schwer krank sind. Erst wenn alle Schutzgründe
       verneint werden, haben die Antragsteller keinen rechtlichen Anspruch auf
       den Aufenthalt.
       
       Unser Asylrecht ist ein hervorragendes Recht. Und es wird – so mein
       Eindruck – im Asylverfahren gewissenhaft und wohlwollend angewendet von
       Leuten, die es ernst meinen mit der Rechtsstaatlichkeit.
       
       Zugleich ist es ein schlechtes Recht, weil es häufig nicht auf die
       Situation passt, in der es angewendet wird. Der Antragsteller und ich
       sitzen uns gegenüber und sehen uns in die Augen. Wir ahnen, dass wir gleich
       aneinander vorbeireden werden, weil es eigentlich nicht darum geht, dass
       der Antragsteller Asyl oder Schutz vor Verfolgung, sondern ein besseres
       Leben sucht.
       
       Er – oder sie – möchte die Chance, die ihm unser Asylrecht bietet,
       ergreifen, auch wenn es nicht wirklich passt. Aber es gibt nichts Besseres
       in Deutschland. Es ist, als ob er sich auf eine Stelle als Hausmeister
       beworben hätte, aber beim Vorstellungsgespräch befragt würde, als wäre er
       Zeuge eines Verbrechens gewesen. Sie – oder er – weiß, dass ich hören
       möchte, wie sie verfolgt worden ist, und ich weiß, dass sie gleich eine
       Verfolgungsgeschichte erzählen wird, die ich dann auf ihre Plausibilität
       abklopfen werde.
       
       Wir reden aneinander vorbei, weil es kein differenziertes
       Zuwanderungsgesetz gibt. Denn auch die Menschen aus Nigeria oder dem Irak,
       die nicht nach Deutschland kommen, weil sie verfolgt wurden, sondern um in
       einem Rechtsstaat zu leben, müssen sich faktisch dem Asylverfahren stellen.
       Solange dem Bundesamt für Migration nicht gesetzlich vorgeschrieben wird,
       eine zweite Tür zu öffnen, die dem Namen des Amtes gerecht wird, wird das
       Asylgesetz von zwei Seiten verbogen.
       
       Mein Zeit beim Bundesamt endete übrigens nach sechs Monaten, als es dem
       Personalrat gefiel, sich der Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift der
       Bundeslaufbahnverordnung zu erinnern. Diese stellt fest, dass Beamtinnen
       und Beamte mit einem geisteswissenschaftlichen Studienabschluss nicht in
       der Lage sind, eine Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes – wie
       es Anhören/Entscheiden offensichtlich ist – einzuschlagen.
       
       Wir Geisteswissenschaftler wurden also als unqualifiziert aussortiert. Da
       unsere direkten Vorgesetzten aber der Meinung gewesen waren, wir würden den
       Job gut machen und uns bereits für eine Verlängerung des Arbeitsvertrages
       auf zwei Jahre vorgeschlagen hatten, begriffen wir die Auffassung des
       Personalrats als willkürlich und klagten dagegen. Das Arbeitsgericht
       entschied, dass das Bundesamt als Arbeitgeber machen kann, was es will, und
       bestätigte unser Ausscheiden. Ich bin trotzdem froh, in einem Rechtsstaat
       zu leben.
       
       15 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jürgen von Stenglin
       
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