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       # taz.de -- Rechte Gewalt in Dresden: Unbehelligtes Zuschlagen
       
       > Seit Jahren begeht die rechte Hooligangruppe „Faust des Ostens“ aus
       > Dresden Straftaten. Angeklagt wurde sie vor vier Jahren – bislang ohne
       > Ergebnis.
       
   IMG Bild: Gewalt von rechts, und der Staat schaut weg – nicht nur ein Problem bei den NSU-Morden
       
       Dresden taz | Sie gründeten sich am „Führergeburtstag“ im April 2010 in der
       „Torwirtschaft“ gegenüber dem Dresdner Dynamo-Stadion und nennen sich
       „Faust des Ostens“. Die Hooligans aus dem Umfeld des Dresdner
       Zweitligaclubs werden vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem
       eingestuft. Neben der Staatsmacht gehören auch westdeutsche Fans und
       Ausländer zu ihren Hassobjekten. Doch juristisch zur Rechenschaft gezogen
       wird die Gruppe bis heute nicht.
       
       Die Dresdner Staatsanwaltschaft klagte schon im Juli 2013 fünf Rädelsführer
       wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung an. Eine Hauptverhandlung am
       Landgericht Dresden steht indes seit vier Jahren aus. Daran wird sich trotz
       der angekündigten Bildung einer zweiten Staatsschutzkammer vorerst auch
       nichts ändern.
       
       In den 162 Aktenordnern, die die Staatsanwaltschaft während der
       zweijährigen Ermittlungen und nach einer Großrazzia 2012 erstellte, wird
       den Angeklagten bandenmäßiger Diebstahl, Raub, Landfriedensbruch und
       schwere Körperverletzung vorgeworfen. Und die ausbleibende Strafverfolgung
       ermuntert die kampfsportgestählten Hooligans offenbar zu weiteren
       Straftaten.
       
       Der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann erfuhr vom sächsischen
       Justizministerium, dass seit 2013 allein gegen die fünf Rädelsführer zwölf
       neue Ermittlungsverfahren eröffnet wurden. Neben den üblichen Delikten geht
       es um das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das von Dynamo
       Dresden verhängte Stadionverbot. Gegen zwölf weitere mutmaßliche
       Gruppenmitglieder laufen 24 Verfahren, nur wenige Einzeltäter wurden
       verurteilt.
       
       Auch als Neonazis im Januar 2016 den Leipziger Szene-Stadtteil Connewitz
       überfielen, waren Mitglieder der „Faust des Ostens“ dabei. In eine
       Schlägerei mit Migranten beim Dresdner Stadtfest im Vorjahr war die Gruppe
       offenbar ebenso verwickelt. Ob sie auch hinter den Krawallen und einem
       Aufmarsch in Militärkluft von etwa 2.000 Hooligans beim Spiel der Dresdner
       gegen Karlsruhe Mitte Mai steckt, wird derzeit geprüft.
       
       ## Ermuntert die juristische Folgenlosigkeit die rechte Bande?
       
       „Offiziell laufen die Ermittlungen noch gegen unbekannt“, sagt Tobias
       Wagner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Er ist zuversichtlich,
       dass konkrete Personen identifiziert werden können. Das Auftreten der
       Truppe sehe aus, als sei es „vorher abgestimmt worden“.
       
       Nicht nur der Grüne Lippmann sieht in der bisher juristischen
       Folgenlosigkeit geradezu eine Ermunterung der rechten Bande. So weit will
       Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, nicht gehen. Aber er
       findet es schon „extrem ärgerlich“, dass die Strafe nicht auf dem Fuß
       folgt. Denn die lange Verfahrensdauer ist in der Regel strafmildernd. Wie
       ein Teufelskreis wirkt zudem, dass keiner der Beschuldigten mehr in U-Haft
       sitzt. Damit sinkt die Dringlichkeit: Bei überlasteten Gerichten stehen
       solche Verfahren noch länger in der Warteschlange.
       
       Nach interner Kritik will nun das Landgericht ab 1. Juli eine
       Hilfs-Staatsschutzkammer eröffnen. Sie soll die bislang mit
       Staatsschutzdelikten befasste 3. Strafkammer entlasten. Deren Überlastung
       begründet Gerichtssprecher Thomas Ziegler unter anderem mit der Zunahme
       komplexer Verfahren bei Bandenkriminalität mit vielen Beschuldigten.
       
       Derzeit ist die Staatsschutzkammer allerdings mit einem delikaten Fall
       beschäftigt, der von der Anklage bis zur Eröffnung der Verhandlung auch
       sieben Jahre brauchte. Es geht um Ermittler des Verfassungsschutzes im
       sogenannten „Sachsensumpf“, wo der Verdacht auf Verbindungen von Justiz und
       organisierter Kriminalität besteht. Deshalb sieht Gerichtssprecher Ziegler
       keine Chance, dass die „Faust des Ostens“ noch in diesem Jahr zur
       Rechenschaft gezogen wird. Das sächsische Justizministerium wollte sich zur
       Brisanz dieser Verschleppung nicht äußern.
       
       8 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Bartsch
       
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