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       # taz.de -- Urteil zur Ausrüstung der Bundeswehr: Raketendrohnen sind okay
       
       > Das Militär darf sich erstmals waffenfähige Drohnen beschaffen. Ein
       > Gericht wies die Beschwerde eines US-Konzerns zurück.
       
   IMG Bild: So zivil wie diese sind die Bundeswehrdrohnen nicht
       
       Berlin taz | Nach einem monatelang Rechtsstreit darf die Bundeswehr
       erstmals in ihrer Geschichte waffenfähige Drohnen beschaffen. Das
       Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des
       US-Konzerns General Atomics zurück, der eine geplante Auftragsvergabe an
       ein Konsortium aus Airbus und dem israelischen Unternehmen IAI verhindern
       wollte. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der taz mit.
       
       Die Bundeswehr verfügt bislang nur über reine Aufklärungsdrohnen ohne
       Bewaffnung: das Modell Heron des israelischen Herstellers IAI. Schon seit
       Längerem will das Verteidigungsministerium auch das Nachfolgemodell Heron
       TP anschaffen, das mit Raketen bestückt werden kann.
       
       Das Ministerium hatte sich früh auf das israelische Modell festgelegt –
       unter anderem, um an die Erfahrungen mit dem Vorgänger anzuknüpfen und neue
       Schulungsmaßnahmen für die Soldaten zu vermeiden. Konkrete Verhandlungen
       mit Konkurrenzunternehmen gab es deshalb erst gar nicht.
       
       Dagegen ging der US-Konzern General Atomics, Hersteller der ebenfalls
       waffenfähigen Drohne Predator, juristisch vor. Zunächst wollten die
       Amerikaner mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes ein neues
       Vergabeverfahren erzwingen. Nachdem die Kammer die Beschwerde
       abschmetterte, zog der Konzern vor das Oberlandesgericht.
       
       Die Richter dort machten den Amerikanern zunächst Hoffnung. In einem
       Beschluss aus dem vergangenen September sprachen sie von „gewichtigen
       Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen
       der Bestimmungsfreiheit nicht eingehalten worden sein könnten“. Um den Fall
       prüfen zu können, erbaten sie sich mehr Zeit. Bis zur Entscheidung war es
       dem Ministerium verboten, einen Vertrag mit dem Heron-Hersteller
       abzuschließen.
       
       Nun hat das Gericht die Beschwerde der Konkurrenz aber doch abgewiesen. Die
       Begründung wird zuerst den Streitparteien zugestellt und ist daher noch
       nicht veröffentlicht. Das Ministerium kann jetzt weiterplanen, muss vor
       einem Vertragsabschluss aber noch die Zustimmung des Bundestags einholen.
       Ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschieht, ist derzeit
       offen.
       
       1 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Schulze
       
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