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       # taz.de -- Anspruch auf Familienzusammenführung: Bundesregierung hält Syrer hin
       
       > Ein Brief des griechischen an den deutschen Innenminister offenbart:
       > Deutschland trickst und stiftet Griechenland zum Lügen an.
       
   IMG Bild: Essensausgabe im Flüchtlingscamp in Ritsona, Griechenland
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung hat Griechenland dazu gebracht, den
       Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen mit Absicht teils jahrelang zu
       verzögern, obwohl diese einen Rechtsanspruch auf Zusammenführung mit ihren
       Angehörigen in Deutschland haben. Das geht aus einem am Dienstag geleakten
       Brief des griechischen Migrationsministers Ioannis Mouzalas an
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hervor. Eine Sprecherin de
       Maizières hatte vor Kurzem bestritten, dass es eine solche Regelung mit
       Griechenland gibt.
       
       In dem handschriftlich an den „lieben Thomas“ adressierten Brief vom 4. Mai
       vermeldet Mouzalas, dass die Familienzusammenführung nach Deutschland „wie
       vereinbart verlangsamt wird“. Betroffen seien über 2.000 Antragsteller.
       Diese müssten „teils Jahre darauf warten, nach Deutschland zu kommen“.
       
       Mouzalas schreibt, dass Griechenland nicht die Verantwortung für die
       Verzögerung trage, sondern diese auf eine Vereinbarung mit Deutschland
       zurückgehe. Dieses wolle man so nicht öffentlich sagen, allerdings gebe es
       „wachsende öffentliche Kritik“ der „verzweifelten Syrer“ an der langsamen
       Bearbeitung der Anträge.
       
       Mouzalas schlägt de Maizière daher eine gemeinsame Sprachregelung vor, die
       man der Öffentlichkeit auftischen könnte: Darin ist wolkig von „einer Reihe
       von Faktoren“ die Rede und davon, dass Deutschland und Griechenland
       „gemeinsam daran arbeiten, die Familienzusammenführung mit stabiler
       Geschwindigkeit durchzuführen“.
       
       Kürzlich hatte die Linksfraktion schon über eine Deckelung des
       Familiennachzugs von Syrern aus Griechenland auf 70 pro Monat ab dem 1.
       April 2017 berichtet. Das Bundesinnenministerium widersprach dem am 19.
       Mai: Eine zahlenmäßige Beschränkung „könne nicht bestätigt werden“, es gebe
       „keine starre Obergrenze“.
       
       In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Linken verwies das
       Ministerium auf „teilweise begrenzte Betreuungs- und
       Unterbringungskapazitäten“. Daher sei die griechische Regierung vor
       zukünftigen Charterflügen um eine „engere Abstimmung“ und „mögliche
       Verfristungen“ gebeten worden. Anfragen der taz beantwortete das
       Innenministerium am Mittwoch nicht.
       
       ## Rechtsanspruch auf Nachzug enger Familienangehöriger
       
       Die Dublin-Verordnung der EU sieht vor, dass enge Familienangehörige einen
       Rechtsanspruch haben, innerhalb der EU zusammengeführt zu werden. Dazu muss
       beispielsweise Griechenland einen Übernahmeantrag an Deutschland stellen,
       wenn hier Flüchtlinge ihr Asylverfahren durchführen oder durchgeführt
       haben, ihre Angehörigen sich aber noch in Griechenland aufhalten.
       
       Deutschland ist in einem solchen Fall verpflichtet, der Übernahme
       zuzustimmen. Die Zusammenführung erfolgt laut EU-Recht dann, „sobald dies
       praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs
       Monaten“. Eine Deckelung auf 70 pro Monat wäre also wohl ebenso
       EU-rechtswidrig wie jahrelange Wartezeiten.
       
       Schon länger versucht die Bundesregierung den Familiennachzug von syrischen
       Flüchtlingen einzugrenzen. Im März 2016 trat dazu eine Gesetzesreform in
       Kraft. Sie schließt Familiennachzug für Flüchtlinge aus, denen vom
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur sogenannter subsidiärer
       Schutz gewährt wird. Sie können ihre Familien nicht nachholen. Die Regelung
       ist bis März 2018 befristet. Die Union will die Beschränkung über das
       Frühjahr 2018 hinaus verlängern, die SPD lehnt dies ab.
       
       31 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Jakob
       
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