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       # taz.de -- Verordnung zu Zigaretten tritt in Kraft: Schockbilder-Verstecken nun verboten
       
       > Viele Läden verdecken Raucherlungen-Fotos auf Zigarettenpäckchen. Ab
       > Samstag gilt eine Verordnung, die das verhindern soll.
       
   IMG Bild: Kann nur abschrecken, wenn man es sieht: Schockbild auf einer Zigarettenverpackung
       
       Berlin taz | Händler dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln ab
       Samstag nicht mehr verdecken. Die Warnhinweise müssten auch [1][zum
       Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“] zu sehen sein, heißt es in einem
       Zusatz zur [2][Tabakerzeugnis-Verordnung], den das [3][Bundesgesetzblatt]
       am Freitag veröffentlicht hat.
       
       Bislang haben viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie die
       [4][Bilder etwa von einer krebskranken Lunge] hinter Plastik- oder
       Pappkarten versteckt. An Automaten waren sie durchgängig nicht zu sehen.
       
       Rauchen ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge das [5][größte
       vermeidbare Gesundheitsrisiko] in Deutschland. Jährlich würden mehr als
       120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Dennoch rauchten
       insgesamt 28 Prozent der Frauen und Männer ab 18 Jahren.
       
       Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa
       einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche hat aber durch die „Product cards“
       verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können. Deshalb hatte der
       [6][Bundesrat am 12 Mai] den Zusatz zu der Verordnung beschlossen.
       
       ## Tabaklobby hatte mit Klagen gedroht
       
       Der Deutsche Zigarettenverband, der die Tabakindustrie vertritt, hatte
       bereits vor der offiziellen Verkündung des Beschlusses der taz mitgeteilt:
       „Diese Forderung des Bundesrats kann durch die Bundesregierung nicht
       umgesetzt werden, weil ihr dafür die Verordnungsermächtigung fehlt“, so
       Sprecher Jan Mücke. 300.000 Zigarettenautomaten und viele Verkaufsanlagen
       in Läden würden „von einem Tag auf den anderen“ nicht mehr genutzt werden
       können.
       
       „Da geht es um einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten
       würde.“ Ein so weitreichender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei
       nur auf der Grundlage eines Gesetzes und nicht nur einer Verordnung
       zulässig. „Sollte die Bundesregierung das dennoch umsetzen, wird diese
       Sache sicherlich vor Gericht verhandelt werden müssen.“ Am Freitag
       antwortete der Verband zunächst nicht auf eine Bitte der taz um
       Stellungnahme.
       
       Die Nichtraucher-Organisation Forum Rauchfrei kündigte an,
       [7][Automatenaufsteller anzuzeigen], die gegen die geänderte Verordnung
       verstoßen. „Leser können Zigarettenautomaten beim Forum Rauchfrei melden,
       wenn sie nicht selbst Anzeige erstatten möchten“, so der Verband. Die
       Initiative hatte im August 2016 eine Kampagne gegen die „Product Cards“
       gestartet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein
       Jahr lang geduldet worden sei.
       
       Das zuständige Bundesministerium für Ernährung erklärte auf taz-Anfrage
       nur: „Ob und welche Maßnahmen im Rahmen der Überwachung konkret getroffen
       werden, entscheiden die zuständigen Länderbehörden.“
       
       19 May 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bundesrat.de/drs.html?id=221-1-17
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html
   DIR [3] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27262701%27%5D&skin=&tf=xaver.component.Text_0&hlf=xaver.component.Hitlist_0#bgbl117s1201.pdf
   DIR [4] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0109&from=DE
   DIR [5] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen.html
   DIR [6] /!5409012/
   DIR [7] http://www.forum-rauchfrei.de/en/2017/05/19/verdecken-von-schockbilder-ab-morgen-endgueltig-untersagt/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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