# taz.de -- Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu: Schlachtverbot für hochträchtige Kühe
> Jährlich ersticken tausende Föten, weil ihr Muttertier geschlachtet wird.
> Das soll nun zumindest teilweise verboten werden.
IMG Bild: Hoffentlich nicht trächtig getötet: geschlachtete Rinder im Kühlraum
Berlin afp/taz | Der Bundestag hat ein Verbot für das Schlachten
hochträchtiger Tiere beschlossen. Die Abgeordneten nahmen am
Donnerstagabend einen [1][Gesetzentwurf] von Union und SPD an, der ein
Schlachtverbot für Säugetiere „im letzten Drittel der Trächtigkeit“
vorsieht. In dieser Zeit empfänden die Ungeborenen „bis zu ihrem Tod
Schmerzen und Leiden“, was dem Tierschutzrecht widerspreche, heißt es im
Gesetzestext.
Die Ungeborenen ersticken bei der Schlachtung durch Sauerstoffmangel. Nach
Schätzungen sind davon jedes Jahr zehntausende Föten betroffen.
Nach dem neuen Gesetz ist das Schlachten des Muttertieres nun erst nach der
Geburt erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Die
Haltung der Tiere und die Paarung seien „grundlegend anders“ als bei
Rindern und Schweinen, hieß es. Daher sei es auch schwieriger
festzustellen, in welchem Stadium der Trächtigkeit sich die Tiere befinden.
Erlaubt ist auch das Schlachten nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation.
## Grüne kritisieren Schlupflöcher
„Die Ausnahmen sind viel zu vage und dadurch anfällig für Missbrauch“,
sagte Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik der Grünen-Fraktion,
der taz. „Ich sehe nicht, welche ‚tierärztliche Indikation‘ eine Ausnahme
vom Schlachtverbot trächtiger Tiere rechtfertigen könnte. Denn
selbstverständlich erleiden auch die ungeborenen Föten von kranken oder
verletzten Tieren einen grausamen Erstickungstod bei der Schlachtung.“
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte, dass Ziegen und Schafe von dem
Verbot ausgenommen sein sollen. Die Grünen forderten, dass die
Möglichkeiten zur Trächtigkeitsbestimmung bei Ziegen und Schafen verbessert
werden. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, zu einem späteren
Zeitpunkt über die Aufnahme dieser Tiere in die Regelungen zu entscheiden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten
kann. Wahrscheinlich wird die Länderkammer grünes Licht geben.
19 May 2017
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## AUTOREN
DIR Jost Maurin
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