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       # taz.de -- Überwachung von Flüchtlingen: Vielsagende Fotodaten
       
       > Das Bamf darf künftig Handys von Flüchtlingen auswerten. Ein
       > Hauptaugenmerk liegt dabei auf den dort gespeicherten Bildern.
       
   IMG Bild: Auf ihrem Weg nach Europa Handy-Fotos zu machen kann für Flüchtende jetzt heikel werden
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kann
       künftig anhand ausgelesener Handydaten auch den Reiseweg eines Flüchtlings
       feststellen – obwohl die SPD dies im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich
       verhindern wollte.
       
       Laut Gesetz darf die Asylbehörde künftig „Datenträger“ eines
       Asylantragsstellers auswerten, um Indizien für seine „Identität“ und seine
       „Staatsangehörigkeit“ zu finden. Die entsprechende Änderung des
       Asylgesetzes wurde am 18. Mai im Bundestag mit den Stimmen der Großen
       Koalition beschlossen. Als „Datenträger“ gelten dabei vor allem
       Smartphones, Tablets und Laptops.
       
       In der Debatte hatte sich Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) über die
       SPD beklagt, dass sie das Auslesen von Geodaten verhindert habe. Mit diesen
       Daten (in welche Funkzelle hat sich das Handy wann eingeloggt) hätte man
       wichtige Hinweise zum Reiseweg erhalten können, so Schröder. Der Reiseweg
       ist wichtig, um festzustellen, welcher Staat für das Asylverfahren
       zuständig ist. Auch längere Aufenthalte in sicheren Drittstaaten könnten so
       festgestellt werden. Die SPD wollte dagegen verhindern, dass detaillierte
       Bewegungsbilder angefertigt werden können.
       
       Nach Informationen der taz plant das Bamf nun nicht, den gesamten Inhalt
       der Handys zu kopieren, zu speichern und auszuwerten. So soll Bedenken
       begegnet werden, die unter anderem von der Datenschutzbeauftragten Andrea
       Voßhoff und vom Deutschen Anwaltverein geäußert wurden. Konkret sollen drei
       Methoden zur Anwendung kommen.
       
       ## Sag mir, wie du schreibst
       
       Erstens soll die hauptsächlich benutzte Sprache festgestellt werden. Dabei
       soll der Inhalt des Handys mit entsprechenden Algorithmen überprüft werden,
       ohne den Inhalt auf Bamf-Computern zu speichern.
       
       Zweitens sollen die Telefonnummern der Kommunikationspartner ausgelesen
       und ausgewertet werden. Anhand der Landesvorwahlen soll festgestellt
       werden, in welchen Ländern sich die meisten Kommunikationspartner
       aufhalten.
       
       Und schließlich sollen die auf dem Gerät gespeicherten Fotos ausgewertet
       werden. Dabei werden aber nicht die Bilder als solche ausgelesen, sondern
       nur ihre Metadaten, also wo und wann das Bild gemacht wurde. Am Ende wird
       eine Karte ausgedruckt, die zeigt, wo das Handy mutmaßlich benutzt wurde.
       Diese Karte soll zu den Akten genommen werden. Sie zeigt aber nicht nur, wo
       das Handy ursprünglich herkommt, sondern auch den Reiseweg. Mit den
       Foto-Metadaten werden also doch Geodaten ausgelesen. Dass sie laut Gesetz
       nicht zur Bestimmung des Reisewegs genutzt werden dürfen, dürfte wohl nur
       auf dem Papier stehen.
       
       Beim Bamf weiß man, dass die neue Befugnis dennoch nur bedingt brauchbare
       Informationen liefern kann. Antragssteller, die sich keinen Vorteil vom
       Auslesen ihres Handys versprechen, werden es künftig zur Anhörung beim Bamf
       schlicht nicht mitbringen.
       
       ## Missbrauch wird die Tür geöffnet
       
       Es könnte sogar sein, dass findige Schleuser frisierte Handys mit vielen
       Fotos aus Syrien verkaufen. Spätestens dann wird der Wunsch laut werden,
       nun auch die Fotos näher zu betrachten, ob auf den Bildern aus Syrien auch
       Personen zu sehen sind, die etwas mit dem Antragsteller zu tun haben.
       
       Eine Änderung der Auswertungsmethoden ist dann ohne weitere
       Gesetzesänderung möglich – solange es nur um Feststellung von Identität und
       Staatsangehörigkeit geht.
       
       29 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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