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       # taz.de -- Klage gegen Fake-News-Vorwurf: Alles Lüge
       
       > Fake News sind ideal, um vermeintliche Gegner*innen zu diskreditieren –
       > auch in Österreich. Doch ein Journalist klagt nun.
       
   IMG Bild: Eigentlich ist Österreich bekannt für Schnitzel. Schmeckt ja auch besser als Pröll
       
       Die Verbindungen von Trump zu Russland? Fake News! Die New York Times? Fake
       News! Und Versager! Das Blatt sollte mal jemand kaufen, der es entweder zum
       Laufen bringt oder mit Würde untergehen lässt.
       
       Willkommen in der Welt des Donald John Trump. Wo andere den wütenden Smiley
       anklicken oder – die Älteren werden sich erinnern – in einer Mitteilung
       „auf das Schärfste widersprachen“, brüllt Trump „Fake News!“. Seit seinem
       Amtseid hat er Dutzende Male über seinen privaten Twitteraccount ganze
       Medien oder deren Berichterstattung als „fake“ bezeichnet.
       
       Damit zeigt er, was aus Fake News geworden ist: ein Kampfbegriff, der
       vermeintliche Gegner*innen diskreditiert. Auch das russische
       Außenministerium nutzt ihn, um einzelnen Artikeln – etwa von der Deutschen
       Welle oder CNN – den Stempel „Fake“ aufzudrücken.
       
       Man kann diese Fake-News-Brüllerei natürlich abtun: Ist halt Quatsch, kann
       man sagen, alles halb so wild. Oder dass es mehr über den aussagt, der es
       kreischt, als über den, der die Nachricht geschrieben hat. Doch ist das der
       richtige Weg?
       
       Für Florian Klenk nicht. Klenk, 43 Jahre alt, ist Chefredakteur des Wiener
       Nachrichtenmagazins Falter. Klenk hat viel ausgegraben, viele Preise
       gewonnen, sich viele Feinde gemacht. Das Wochenmagazin Der Freitag nannte
       ihn den „schärfsten Enthüllungsjournalisten Österreichs“. Und in dieser
       Funktion hat er Anfang 2017 einen Artikel über Erwin Pröll veröffentlicht:
       „Geheimsache Pröll“, stand in der Überschrift. Darunter: „Erwin Pröll lässt
       sich vom Steuerzahler seine Erwin-Pröll-Privatstiftung subventionieren.“
       Klenk zitiert aus geheimen Regierungsdokumenten, nach denen die
       Niederösterreichische Landesregierung Prölls privater Stiftung über neun
       Jahre 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe. 300.000 Euro sollen
       von der Stiftung abgerufen worden sein.
       
       Ein handfester Skandal. Denn Pröll ist nicht irgendwer. Er war, als der
       Artikel erschien, Chef ebenjener Regierung, die seiner Stiftung die Gelder
       bewilligte. Er war Landeshauptmann von Niederösterreich. Fast 25 Jahre
       lang: vom 22. Oktober 1992 bis zum 19. April 2017.Elf Jahre lang als
       Landeshauptmann-Stellvertreter. Der Politiker der Österreichischen
       Volkspartei (ÖVP) hat so viele Orden bekommen, ist in so vielen Orten
       Ehrenbürger, der lässt sich solch einen Bericht nicht gefallen.
       
       Pröll und die ÖVP hatten und haben nun einen Feind: Florian Klenk. Und was
       macht man mit Feind*innen? Genau, man schwingt die Fake-News-Keule.
       
       Die Strategie ist durchschaubar, aber womöglich effektiv, siehe Trump: Zum
       einen kommt der mit den Fake-News-Vorwürfen wohl gut an bei den eigenen
       Anhänger*innen, die zwar Großbesitzer*innen als welche von ihnen
       betrachten, Journalist*innen aber als Teil des verhassten Establishments.
       
       ## „Fake News“ heißt „Gefahr!“
       
       Zum anderen nutzt er den Begriff, der wie kein anderer zum Synonym für
       Gefahr aus dem Netz geworden ist. Warum sonst sollten all die seriösen
       Medien spezielle Fake-News-Einheiten gründen, oder die Bundesregierung über
       eine Art Fake-News-Aufsichtstruppe nachdenken, wenn das nicht etwas ganz
       Gefährliches ist? Trump und Co. hilft es, dass mittlerweile in jedes Hirn
       gemartert wurde, dass Fake News schlimm sind. Damit schließen sie die
       eigenen Reihen, nutzen Ängste aus, watschen Gegner*innen ab.
       
       Also schickt die Volkspartei Niederösterreich (VPNÖ), der
       Bundesland-Ableger der ÖVP, eine Pressemitteilung raus: „Ebner zu
       Falter-Fake-News: Innenminister Sobotka hat Recht.“
       
       Bernhard Ebner ist Landesgeschäftsführer der VPNÖ. Er sagt: „Innenminister
       Sobotka hat mit seiner Aussage Recht, dass es sich im Fall der Dr. Erwin
       Pröll Privatstiftung um Falter-Fake-News handelt.“ Und: „Darüber hinaus
       lügt Dr. Klenk in Bezug auf den Pröll-Sprecher. Denn dieser hat im
       Gegensatz zu Aussagen von Dr. Klenk immer darauf hingewiesen, dass die
       Geschichte nicht neu und allen bekannt ist.“
       
       Diesen Vorwurf will sich Klenk nicht gefallen lassen. Er hat Klage
       eingereicht gegen Bernhard Ebner und die VPNÖ. In der Klageschrift heißt
       es: „Der Erstbeklagte behauptet in dieser bis heute allgemein zugänglichen
       Aussendung, dass der Kläger gefälschte Nachrichten (‚fake news‘) verbreite
       und überdies wissentlich die Unwahrheit verbreite (‚lüge‘). Es bedarf
       keiner weitwendigen Ausführungen, dass die Behauptung des Erstbeklagten
       über den Kläger ehrenrührig und kreditschädigend ist (§ 1330 Abs. 1 ABGB).“
       
       Warum macht Klenk das? „Weil ein Journalist, dem man vorwirft, gefälschte
       Nachrichten zu verbreiten, sich wehren muss“, sagt er. „Würde ich einem
       Juwelier vorwerfen, dass er gefälschte Diamanten verkaufe, würde er mich
       wohl auch verklagen. Zu Recht.“ Für ihn ist der Vorwurf, Fake News zu
       fabrizieren, noch schlimmer als der Vorwurf, zu lügen. „Die Lüge ist ein
       Charaktervorwurf“, sagt Klenk. Schlimm genug. Aber das mit den Fake News,
       das sei auch noch „ein Betrugsvorwurf“.
       
       Denn genau dort liegt für ihn der Unterschied. Wer lüge, verbreite einfach
       die Unwahrheit. Ohne Beleg. Doch wer Fake News verbreite, der vermische die
       Lüge mit gefälschten Belegen und kleide sie in das Gewand einer seriösen
       Nachricht.
       
       Klenk findet, dass der Begriff Fake News zu einem Kampfbegriff geworden
       ist. „Es ist der cooler klingende Lügenpresse-Vorwurf“, sagt Klenk, „nicht
       im AfD-Pegida-Gewand, sondern irgendwie amerikanisch.“
       
       Klenk will nun vor Gericht feststellen lassen, dass der cool klingende
       Begriff eine Tatsachenbehauptung ist, dass also der, der dem Journalisten
       Fake News vorwirft, Beweise dafür vorbringen muss. Oder ist der
       Fake-News-Vorwurf nur eine Meinung und deswegen von der Meinungsfreiheit
       gedeckt? „Das ist nicht ausjustiziert“, sagt Florian Klenk.
       
       Ein Gericht könnte feststellen, dass nicht jede unliebsame Meinung oder
       Recherche „Fake News“ ist, sondern dass dieser Vorwurf mehr beinhaltet:
       eine bewusst gefälschte Nachricht mit gefälschten Belegen im seriösen
       Gewand – und dass, wer diesen Vorwurf erhebt, ihn womöglich vor Gericht
       beweisen muss.
       
       Denn wie es in der Klageschrift von Klenks Anwalt heißt: „Es gibt gegen
       einen Journalisten keinen schlimmeren Vorwurf als die Behauptung, er habe
       gefälschte Nachrichten verbreitet und er behaupte wissentlich die
       Unwahrheit.“
       
       28 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jürn Kruse
       
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