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       # taz.de -- Streit um Hass-Kommentare bei Facebook: „Ich war's nicht“
       
       > Unter dem Facebook-Profil von Eduard S. wurde ein Mord gebilligt. Die taz
       > berichtete, S. klagte. Ein neues Gesetz soll Hass im Netz eindämmen.
       
   IMG Bild: Es wird zu wenig gelöscht auf Facebook, findet Heiko Maas
       
       Saarbrücken taz | Als Opfer von Internetmobbing sieht sich Eduard S., der
       seit zwei Jahren vor Gericht gegen die taz und das Deutsch-Türkische
       Journal (DTJ) klagt. Vor dem 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG)
       Saarbrücken bestritt S. am Freitag nicht nur, Autor eines Mordaufrufs gegen
       die Erziehungswissenschaftlerin Elisabeth Tuider gewesen zu sein, über den
       taz und DTJ im Juli 2014 berichtet hatten.
       
       Erstmals erklärte er zudem, er sei auch nicht der Urheber aller anderen
       homophoben und ausländer- oder islamfeindliche Posts unter seinem Namen,
       die sich in den Prozessakten befinden. Ein unbekannter Dritter habe wohl
       seinen Facebook-Account gehackt und über Monate Posts in seinem Namen
       abgesetzt, erklärte S. die Veröffentlichungen. Anlass für den Rechtsstreit,
       der inzwischen ins dritte Jahr geht, waren eine Hassbotschaft gegen Tuider.
       Daraus zitierte die taz: „Ein Eduard S. (Name in der Erstveröffentlichung
       vollständig) hätte 'nichts dagegen, diesen Genderlesben 8 mal 9 mm in das
       dumme Hirn zu jagen.“
       
       S. will von diesem Post erst durch einen Geschäftspartner erfahren haben
       und hatte damals Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Deren Ermittlungen
       ergaben, dass diese Botschaft nachweisbar von S.’ Facebook-Account
       abgesetzt worden war. Die Staatsanwaltschaft fand zudem „keine
       Anhaltspunkte dafür, dass der Account gehackt worden sei“. In erster
       Instanz hatte das Landgericht Saarbrücken S.’ Klage auf Löschung seines
       Namens in den Berichten von DTJ und taz stattgegeben. DTJ und taz gingen
       dagegen in Berufung.
       
       Am Freitag wollte der zuständige OLG-Senat von S. vor allem wissen, wie er
       sich die Posts unter seinem Namen erklärt. Deshalb war sein persönliches
       Erscheinen angeordnet worden. Viel schlauer waren die Richter nach zwei
       Stunden Befragung indes nicht. S. bekannte lediglich: „Ich war in diesen
       Dingen nachlässig.“ Er habe zum Beispiel das gleiche Passwort für alle
       seine Internetzugänge gewählt. Doch ihm fehle jede Idee, wer für die vielen
       Posts unter seinem Namen verantwortlich gewesen sein könnte: „Ich kenne
       keinen Feind, dem ich das zutrauen würde“, so S. Als selbstständigem
       Versicherungsberater hätten ihm die Veröffentlichungen über den Post sehr
       geschadet. Mit den islam- und homophoben Äußerungen habe er nichts zu tun:
       „Das ist nicht meine Denkweise, da muss jemand meinen Namen missbraucht
       haben“, versicherte S.
       
       ## Berichterstattung der taz war korrekt
       
       Die Vorsitzende Richterin Anne Müller ließ erkennen, dass in diesem
       Verfahren möglicherweise zwei Rechtsfragen zu entscheiden seien. Zum einen
       gehe es um die Berechtigung der Berichterstattung zum Zeitpunkt der
       Veröffentlichung des umstrittenen Posts. Es sei zudem abzuwägen, ob solche
       Veröffentlichungen für alle Zeiten verfügbar bleiben müssten oder ob nicht
       zu einem späteren Zeitpunkt bei Bewertung aller Umstände die
       Persönlichkeitsrechte Vorrang hätten. Zu dieser Frage kündigten alle
       Prozessbeteiligten schriftliche Stellungnahmen an. Ende Juni wird der
       Prozess fortgesetzt, möglicherweise bereits mit einem Urteil. Dass die
       ursprüngliche Berichterstattung von taz und DTJkorrekt war, scheint
       inzwischen unstrittig. Selbst Kläger S. gab vor Gericht zu Protokoll: „Es
       stand ja tatsächlich unter meinem Namen da.“
       
       Im Bundestag hat unterdessen Bundesjustizminister Heiko Maas seinen
       Gesetzentwurf gegen Hass im Netz verteidigt. „Die gängige Praxis zeigt, es
       wird nicht zu viel gelöscht, sondern viel zu wenig gelöscht.“ In Zukunft
       sollen strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernt werden,
       andernfalls drohen Facebook oder Twitter Bußgelder bis zu 50 Millionen
       Euro. Kritiker warnen vor einer Bedrohung der Meinungsfreiheit.
       
       19 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
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