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       # taz.de -- Von Bismarcks dürfen so nicht jagen: Keine Extrawurst für den Adel
       
       > Erst hielt die Adelsfamilie von Bismarck sich nicht an das Gesetz, dann
       > klagte sie gegen die Jagdbehörde. Doch Jagdgatter im Sachsenwald bleiben
       > verboten
       
   IMG Bild: Darf auch von Familie Bismarck nur noch in Freiheit gejagt werden: Rotwild
       
       Schleswig taz | Wildtiere erst zu füttern und zu pflegen, um sie dann
       abzuknallen – das klingt unfair und ziemlich unzeitgemäß. Doch die
       Adelsfamilie von Bismarck und eine weitere Klägerin wollten am gestrigen
       Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig erreichen, dass genau das
       wieder erlaubt ist. Das erhoffte Recht bekamen sie dabei nicht. Das Gericht
       entschied, dass das Jagdgesetz rechtmäßig ist, anders als die Jagdpraktiken
       der Adelsfamilie.
       
       Jagdgatter dienen dazu, Wildtiere einzuzäunen, um sie dann einfacher
       abschießen zu können. Im Detail ging es vor Gericht um drei Jagdgatter in
       Schleswig-Holstein. Zwei davon befinden sich im Sachsenwald und gehören der
       Familie von Bismarck. Verhandelt wurde die Frage ob das Rotwildgatter und
       der Saupark erhalten bleiben dürfen und ob das Jagen darin erlaubt ist.
       
       Geklagt hatten Graf Maximilian von Bismarck-Schönhausen und der durch
       Familienoberhaupt Gregor Graf von Bismarck vertretene Forstbetrieb
       Sachsenwald gegen den Kreis Herzogtum Lauenburg.
       
       Seit Jahren hatten die beiden Jagdgatter der Nachfahren des Reichskanzlers
       Otto von Bismarck, die zusammen 1.300 Hektar groß sind, immer wieder für
       Aufmerksamkeit gesorgt. Nach dem schleswig-holsteinischen Landesjagdgesetz
       hätten sie – wie alle Jagdgatter – bis spätestens Oktober 2014 geschlossen
       werden müssen.
       
       ## Jagd und Sauenpark als adliges „Kulturdenkmal“
       
       Doch die Adelsfamilie wehrte sich dagegen und ließ die Gatter einfach
       bestehen. Auf der Seite der Beklagten war eine Vertreterin des Kreises
       sowie zwei Vertreter des Umweltministeriums zum Gerichtstermin gekommen.
       Für Dörte Kröpelin vom Kreis Lauenburg war die Rechtslage längst klar: „Es
       ist nur erlaubt zu jagen, wenn die Gatter aufgelöst werden und das scheint
       nicht der Fall zu sein“, sagte sie während der Verhandlung.
       
       Die Grafen ließen sich vor Gericht nicht blicken. Vertreten wurden sie sich
       von drei in Schlips und Robe gekleideten Anwälten. In länglichen
       Ausführungen beharrten sie auf einer unrechtmäßigen Enteignung des
       Eigentums und der Bedeutung der Jagd und des Sauenparks als
       „Kulturdenkmal“, doch das Gericht überzeugten sie offensichtlich nicht.
       „Die Klagen im Fall Bismarck wurden abgewiesen“, sagte ein Sprecher des
       Gerichts. Das Verbot der Jagdgatter sei rechtmäßig und stelle keine
       Enteignung dar.
       
       Bereits am 26. Januar 2015 hatte der Kreis Herzogtum Lauenburg Bescheide
       zur Beseitigung der beiden zur Familie von Bismarck gehörenden Jagdgatter
       im Sachsenwald erlassen.
       
       Bei der Verhandlung spielte auch das Verständnis von Jagd eine Rolle.
       Tobias Langguth, Naturschutzreferent des BUND, erklärte auf Anfrage der
       taz, die Jagd solle eigentlich ein Instrument des Wald- und Naturschutzes
       sein. Bei der Gatterjagd dagegen gehe es „allein um das Vergnügen und die
       Freude beim Abschießen“.
       
       Und tatsächlich schien die Freizeitgestaltung der Grafen auch ihren
       Anwälten eher am Herzen zu liegen als das Wohl der Tiere. Ohne eine
       Entscheidung im Falle der Jagdgatter könnten die künftige Jagden schlecht
       planen. Bei der Jagd gehe es um „eine Form von Freiheit der
       Lebensgestaltung“, sagte einer der Anwälte vor Gericht. Und auch der an den
       Saupark grenzende Golfplatz könne zu Schaden kommen, sollte das Gatter
       geöffnet werden.
       
       Womöglich hat der Streit um das Recht auf Jagdgatter trotzdem noch kein
       Ende. Denn gegen das Urteil können die Bismarcks vor dem
       Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen. Schießen dürfen sie weiterhin
       nicht, auch wenn ihre Anwälte vor Gericht darauf pochten, aufgrund
       möglicher Überpopulation eine Lösung zu finden. Das kann dem Urteil nach
       jedoch nur bedeuten, dass die Gatter abgerissen werden müssen.
       
       9 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Milena Pieper
       
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