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       # taz.de -- Die Härte des Gesetzes: Sequenzen des Grauens
       
       > Gestern hat die Berufungsverhandlung des Polizisten Marcel B. begonnen –
       > er hatte im 2013 einen Brasilianer brutal verprügelt und wurde 2015
       > verurteilt
       
   IMG Bild: Der Tatort bei Tage: Neben der Marienkirche jagte Marcel B. im Gebüsch nachts Einbrecher
       
       BREMEN taz| Vor dem Bremer Landgericht hat gestern die Berufungsverhandlung
       gegen den Polizisten Marcel B. begonnen. Er war bereits vor zwei Jahren
       wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und
       drei Monaten verurteilt worden, weil er wiederum zwei Jahre zuvor einen
       Brasilianer brutal verprügelt hatte (taz berichtete). Gegen das Urteil des
       Bremer Amtsgerichts hatten sowohl Marcel B. als auch die Staatsanwaltschaft
       Berufung eingelegt – der Polizist, weil er lieber freigesprochen worden
       wäre und seinen Job behalten will, und die Staatsanwaltschaft, weil ihr das
       Strafmaß zu gering war.
       
       Bei der jetzigen Berufungsverhandlung geht nun alles wieder von vorn los:
       Täter und Opfer müssen den Tathergang nochmals in aller Ausführlichkeit
       schildern, Sachverständige werden gehört und rund 20 Zeugen sind geladen,
       mehrere Verhandlungstage angesetzt. Für das Opfer V. de O., der auch als
       Nebenkläger auftritt und seit der Tat aufgrund vielfacher psychischer
       Traumata massiv in seiner Lebensqualität eingeschränkt ist, beginnt der
       ganze Alptraum also noch einmal von vorn.
       
       Mehrfach bricht er bei der Befragung durch die Richterin in Tränen aus,
       muss zwischendurch einen Schluck Wasser trinken, braucht ein Taschentuch.
       Immer wieder fragt er: „Warum? Warum? Das hat mein Leben beendet, ich bin
       ein Mann, der Angst hat.“ Bei der Befragung von Marcel B., in der der
       Polizist seine Version des Geschehens erzählt, darf er den Saal verlassen.
       
       Vom Tathergang in den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2013 gibt es nach
       wie vor zwei völlig unterschiedliche Versionen: Während Marcel B. aussagt,
       V. de O. habe sich einer Polizeikontrolle entziehen wollen, sei vor ihm
       weggelaufen und habe sich schließlich gewehrt, wodurch der Polizist sich
       selbst massiv bedroht gefühlt hätte, schildert V. de O. den Vorgang als
       brutalen Angriff aus heiterem Himmel. Marcel B., der seit Ende 2015 vom
       Dienst suspendiert ist, wird zuerst befragt. Er spricht in
       bürokratisch-korrekter Polizei-Diktion und ordnet das Geschehen für sich in
       „Sequenzen“ ein: Als würde er ein Youtube-Video beschreiben, antwortet er
       auf Nachfragen der Richterin zum Tathergang, etwa ob V. de O. zu einem
       bestimmten Zeitpunkt etwas gerufen habe, so: „Also in der Sequenz nicht.“
       
       Insgesamt fünf Verhandlungstage sind für den Berufungsprozess angesetzt,
       der Zeitplan aber kann schon am ersten Tag nicht eingehalten werden: Eine
       für 12 Uhr bestellte Zeugin wird gebeten um 14 Uhr wiederzukommen, aber
       auch dann kommt sie vergebens: Die Befragung von V. de O. ist immer noch
       nicht abgeschlossen. Das liegt zum einen an der eher defensiven
       Verhandlungsführung von Richterin Wilkens, aber auch an der Sprachbarriere,
       die präzise Antworten oftmals verhindert: Das Opfer ist Brasilianer und
       spricht nur schlecht Deutsch. So muss ein Dolmetscher die Fragen und
       Antworten übersetzen, Reibungsverluste sind dabei kaum zu vermeiden,
       präzisierende Nachfragen immer wieder nötig.
       
       Kernpunkt der unterschiedlichen Tathergangsversionen ist die Frage, ob der
       Zivilfahnder Marcel B. für V. de O. als Polizist erkennbar war oder nicht.
       B. sagt aus, er habe sich sofort als Polizeibeamter zu erkennen gegeben und
       sogar seinen Dienstausweis gezeigt, V. de O. sei dann aber sofort
       geflüchtet. Als er und seine hinzugekommenen KollegInnen den inzwischen
       schwer Verletzten schließlich überwältigt und fixiert hatten, habe der
       Brasilianer angegeben, in seiner Heimat würde die Polizei sofort schießen
       und er habe deswegen versucht zu fliehen.
       
       V de O. hingegen sagt aus, er habe B. für einen „Verrückten oder
       Betrunkenen“ gehalten und während der Prügelattacke laut um Hilfe gerufen –
       und zwar nach der Polizei. Als Marcel B.s Verteidiger Temba Hoch von ihm
       wissen will, ob er auf Deutsch oder auf Portugiesisch um Hilfe gerufen
       habe, sagt V. de O.: „Ich habe auf Deutsch gerufen: ‚Polizei, hilf mir!‘“ –
       denn das sei das Erste, was Ausländer in Deutschland lernten, wenn sie hier
       ankommen: dass die Polizei einem hier hilft.
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Karolina Meyer-Schilf
       
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