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       # taz.de -- Rehabilitierung Paragraf 175: „Ich hatte Angst, nichts als Angst“
       
       > Helmut Kress wurde wegen eines Liebesbriefs an einen Mann verfolgt. Der
       > Bundestag berät nun ein Gesetz zur Entschädigung der Opfer.
       
   IMG Bild: Wiedergewonnene Gutbürgerlichkeit: Helmut Kress in seiner Weinstube
       
       Tübingen taz | Er geht mit gerader Haltung durch seine Stadt. Helmut Kress
       versteckt sich nicht, er sucht nicht die Ränder, um sich an allem
       vorbeizuschleichen: Der Mann von wuchtiger Gestalt führt durch sein
       Tübingen. Das geht nicht ohne Pausen, denn man kennt ihn. Grüßt einander
       herzlich: „Guten Morgen, Poldi“ vor der Konditorei am Bahnhof, „Hallo
       Poldi“ an der Ampel, ehe es durch die Fußgängerzone hoch geht, zum Rathaus
       und dann wieder abwärts ins ganz alte Viertel dieser Universitätsstadt,
       hinunter zu seinem Lokal, einer traditionellen Weinstube.
       
       Helmut Kress trägt über dem mächtigen Bauch ziemlich auffällige Klamotten,
       gemessen an den meisten Menschen in fahlen Anoraks und eher gräulichen
       Blusen und Hemden; Violettes, ein paar Tupfer Gelb. Die Frühlingssonne
       macht ihn noch strahlender: Was für ein Triumph über die Provinz, die diese
       Stadt vielleicht heutzutage noch ist, gewiss aber in schlimmer Art vor mehr
       als 50 Jahren.
       
       Helmut Kress, Jahrgang 1946, war Anfang der sechziger Jahre Lehrling bei
       der Stadt, er lernte Bauzeichnerei. Am 18. Oktober 1961 erhielt er Post vom
       Amtsgericht. In diesem Brief stand: „Das Städtische Personalamt hat in
       meinem Auftrag am 27. September 1961 der Landes-Kriminal-Hauptstelle
       Tübingen einen Brief übergeben, der von dem beim Stadtplanungsamt
       beschäftigten Zeichnerlehrling Helmut Kress abgefasst und an Helmut S.
       adressiert war. Nach dem Inhalt des Briefes könnte eine strafbare Handlung
       gemäß Paragraph 175 Strafgesetzbuch beabsichtigt gewesen sein.“
       Unterzeichnet von Helmut Gmelin, Tübingens Oberbürgermeister damals und
       Vater der späteren SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.
       
       Was war vorgefallen? Helmut Kress war denunziert worden: als „warmer
       Bruder“, Hundertfünfundsiebziger, als „Schwuler“, was damals noch ein
       ätzendes Schimpfwort war. Einen Brief an einen angeschwärmten Mann hatte er
       in einer Schublade an seinem Arbeitsplatz verwahrt – und dieser war dort
       vom „Lehrherrn“, wie Kress sagt, gefunden worden. Der Brief ist nicht mehr
       erhalten, aber sexuell Eindeutiges war garantiert nicht enthalten, so
       Kress. „Ich wollte ihn vielleicht nie abschicken, diesen Brief, aber es war
       klar, dass ich den zu Hause nicht haben durfte.“
       
       ## Einschüchterungs- und Verfolgungsinstrument
       
       Homosexualität wurde in der Bundesrepublik jener Jahre stärker verfolgt als
       im heutigen Russland. Schwules war verboten, der Paragraf 175, der in
       seinem strafrechtlich relevanten Rest erst 1994 mit dem deutsch-deutschen
       Einigungsvertrag vollständig getilgt wurde, war ein Einschüchterungs- und
       Verfolgungsinstrument sondergleichen. Die Fassung des Paragrafen, die bis
       1969 auf ausdrücklichen Wunsch christlicher Kreise in seiner Nazifassung
       galt, gab Leuten wie dem Vorgesetzten des angehenden Bauzeichners das
       moralische Recht, in den Privatsachen ihrer Untergebenen zu schnüffeln.
       
       Bürgermeister Gmelin übergab das „Beweisstück“ an die Polizei. Was darauf
       folgte, war unter Hunderttausend anderen Fällen ein Beispiel
       bundesdeutscher Sittlichkeit jener Zeit. Eines Vormittags bekam Helmut
       Kress, der Jugendliche, im Stadtplanungsamt Besuch von zwei
       Kriminalbeamten. „Sie sagten zu mir: Es liegt eine Straftat vor. Sie haben
       mir Handschellen angelegt und mich mit dem Auto in die Gartenstraße
       gebracht.“
       
       In Gewahrsam verhörten sie den 15-Jährigen „bis abends um 8 Uhr“ – nicht
       einmal ein Anwalt durfte dabei sein, die Eltern natürlich auch nicht. Kress
       erzählte freimütiger, als ihm gut tun würde, das, worauf die Schnüffler
       scharf waren. Dass der Brief nur ein Zeichen der Schwärmerei gewesen sei,
       dass es nicht zum Äußersten gekommen sei. Aber schwul zu sein, das stimme.
       Das reichte den Ermittlern.
       
       Warum hat er denn so freimütig berichtet? „Ich hatte Angst, nichts als
       Angst. Und ich dachte, weil ja nichts vorgefallen war, nichts Konkretes,
       würde mir schon nichts passieren.“ Am Ende verlor Kress, den man heute
       liebevoll in Tübingen als „Poldi“ kennt, als gemütlichen Wirt der Weinstube
       Göhner, seinen Ausbildungsplatz. „Wegen fortgesetzter Unzucht unter
       Männern“ nach Paragraf 175 und Paragraf 3 Jugendgesetz verurteilte das
       Amtsgericht ihn am 2. Februar 1962 zu zwei Wochen Jugendarrest. Kress kam
       ins ehemalige Zuchthaus nach Oberndorf am Neckar, dort in Einzelhaft,
       Eisentür mit Guckloch.
       
       ## Dauerhafte Kriminalisierung
       
       Man darf sich aus heutiger Sicht fragen, wie monströs bösartig Charaktere
       wie der des Ausbilders oder auch des Bürgermeisters der Universitätsstadt
       waren mit ihrer akkurat bürokratischen Verfolgung eines absurd nicht
       existierenden Delikts.
       
       So war das Land damals aber überall. „Warme Brüder“ waren, lebten sie nicht
       asexualisiert in Scheinehen, rund um die Uhr von Kriminalisierung bedroht.
       Und das fanden die meisten auch sehr okay. Hauptsache, so einen hatte man
       nicht in der eigenen Familie. Eine miefige Zeit, eine, in der es einen
       Kuppeleiparagrafen auch noch gab. Der verbot heterosexuellen Paaren
       zusammenzuleben, sofern sie nicht verheiratet waren; der untersagte Hotels
       und Pensionen, solchen Paaren Zimmer zu vermieten – man machte sich sonst
       strafbar.
       
       Tübingen sieht an diesem Tag mit Helmut Kress sehr hübsch aus. Irgendwie so
       ein Legoland in echt, ein schmuckes Teil mitten in lieblicher Landschaft.
       Menschen, die sich bei Wein und Bier draußen sonnen, freundliche Grüße
       einander erbietend. Man beleidigt niemanden, sagt man, dass der Horror
       christlicher Nachkriegssittlichkeit auch diesem puppigen Flecken eingewoben
       war.
       
       Kress umreißt am Bahnhof, vor der Altstadt am Neckar, mit seinem Arm die
       Topografie heimlich und immer ängstlich gelebter Homosexualität. „Auf’m
       Wackel“ sei man gewesen, durch die Stadt im Modus des Cruisings. Und zeigt
       auf Grünes, wo es einst Toilettenanlagen gab, „Klappen“, Treffpunkte von
       schwulen Männern. Sexorte natürlich auch, wo hätte man auch sonst hingehen
       sollen. Aber auch Treffpunkte an sich, Nachrichtenbörsen. „Dort erfuhr man,
       wo was ist, wo Gefahr drohte, immer mit dem Blick darauf, ob irgendwo
       Polizei ist, dem schlüpfrigen Gewerbe der Nachstellung von Situationen in
       flagranti nachgehend.
       
       ## Bruch mit dem Vater
       
       Ist sein Dasein in Tübingen, in seiner Heimat nicht ein Triumph für ihn?
       Ist es nicht auch Genugtuung, dass er seine Geschichte erzählen kann,
       moralisch nicht mehr aussätzig, sondern ein Opfer, das in jeder Hinsicht
       eine Entschuldigung verdient? Helmut Kress winkt ab. „Ach, solche Gefühle
       kenne ich nicht. Ich hatte sie auch nie. Ich hatte ja ein gutes Leben.“
       
       Nur dass das Verhältnis zu seinem Vater zerstört war. Der hatte ihn nämlich
       nicht geschützt, sich auch vor Gericht nicht für seinen Sohn ausgesprochen,
       ihm jede elterliche Solidarität verweigert – auch dies kein Einzelfall:
       Eltern hatten die Opfer des Paragrafen 175 nur selten an ihrer Seite. „Das
       war früher so, das ist auch heute nicht verschwunden: Man darf nicht
       darüber reden, dass man einen schwulen Sohn oder eine lesbische Tochter
       hat.“
       
       Kress verließ Tübingen, arbeitete in der Gastronomie, München und Berlin,
       hatte mit seinem Lebensgefährten ein Hotel weit weg von Tübingen. Und kam
       nach dessen Tod doch in seine Heimatstadt zurück. Die Weinstube Göhner ist
       der Ausweis seiner wiedergewonnenen Gutbürgerlichkeit. Freut er sich, dass
       das Bundesjustizministerium die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen
       175 der bundesdeutschen Zeit betreibt, dass die Urteile gegen schwule
       Männer – lesbische Frauen waren von diesem Paragrafen nicht betroffen, die
       Ächtung schlechthin betraf auch sie – kassiert werden? Kress antwortet
       umgehend: „Ja, natürlich, es war ja alles kein Unrecht. Es ist gut, auch
       wenn es sehr lange gedauert hat.“
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Feddersen
       
       ## TAGS
       
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