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       # taz.de -- Zeitverträge an Hochschulen: Jede vierte Verwaltungsstelle befristet
       
       > Zeitverträge sind Standard für DoktorandInnen. Doch Unis und Institute
       > haben das Sonderarbeitsrecht auch auf ihre Verwaltungen ausgeweitet.
       
   IMG Bild: Nicht für das Leben, für schlecht bezahlte Zeitverträge studieren wir
       
       Berlin taz | Dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Kategorie
       „prekäre Arbeitgeber“ ganz vorn liegen, ist seit Jahren ein Problem und
       wurde im März durch den [1][Bundesbericht für den wissenschaftlichen
       Nachwuchs] noch einmal bestätigt. Die große Mehrheit der wissenschaftlichen
       MitarbeiterInnen hangelt sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag.
       
       Doch nicht nur ForscherInnnen müssen mit befristeten Verträgen vorlieb
       nehmen. Jede vierte Stelle beim sogenannten wissenschaftsunterstützenden
       Personal ist keine Dauerstelle. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage
       der Linksfraktion im Bundestag mitteilt, waren 2015 knapp 72.000
       hauptamtliche MitarbeiterInnen im Verwaltungsdienst, in der Technik oder
       sonstigen Bereichen befristet beschäftigt.
       
       Die überwiegend öffentlich finanzierten Hochschulen und
       Forschungseinrichtungen sind Sonderarbeitszonen, für die ein eigenes
       Arbeitsrecht gilt, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
       WissenschaftlerInnen können demnach in der Qualifizierungsphase, also vor
       und nach der Promotion für sechs Jahre befristet eingestellt werden.
       Außerdem können sie für Forschungsprojekte, die nicht aus dem Grundetat,
       sondern über Drittmittel finanziert werden, auf Zeit angestellt werden.
       
       Von dieser Möglichkeit machen die Unis und Forschungsinstitute ausgiebig
       Gebrauch, wie die Anfrage der Linksfraktion ebenfalls zeigt. Knapp 65.000
       wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte in befristeten
       Verhältnissen zählte die Bundesregierung 2015 an Hochschulen. In den
       außeruniversitären Forschungseinrichtungen – Max Planck-Gesellschaft,
       Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und den Leibniz Instituten
       – arbeiten noch einmal rund 25.000 WissenschaftlerInnen mit Zeitverträgen.
       Das entspricht insgesamt einem Anteil von 68,8 Prozent des hauptberuflich
       tätigen wissenschaftlichen Personals.
       
       Die Regierungsparteien SPD und Union hatten vor einem Jahr ein
       überarbeitetes Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen. Für
       SachbearbeiterInnen und TechnIkerInnen gilt seitdem wieder das normale
       Arbeitsrecht. „Laut Aussagen von Beschäftigen und Gewerkschaften hat das
       längst nicht überall zu Entfristungen geführt“, berichtet Nicole Gohlke,
       wissenschaftspolitische Sprecherin der Linkspartei. „Einige Beschäftigte
       klagen, dass zur Befristung ihrer Stellen nunmehr auf das Teilzeit- und
       Befristungsgesetz zurückgegriffen wird, mit der Folge, dass nach Ablauf der
       maximalen Befristungszeit Stellen neu besetzt werden.“
       
       ## Als „Qualifizierung“ gilt vieles
       
       Für das wissenschaftliche Personal gilt seit der Reform des Gesetzes der
       Grundsatz, dass ein befristeter Vertrag nur noch zulässig ist, wenn die
       Stelle aus Drittmitteln finanziert wird oder wenn sie „zur Förderung der
       eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt.“
       
       Doch was Qualifizierung konkret bedeutet, ist Auslegung. Und die
       Bundesregierung legt den Begriff sehr weit aus, wie die Antwort zeigt:
       „Wissenschaftliche Qualifizierung ist nicht beschränkt auf den Erwerb einer
       formalen Qualifikation, wie der Promotion oder der Habilitation. Vielmehr
       ist sie als auf den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen gerichtet zu
       verstehen“, heißt es. Konkret bedeutet das für die Regierung: „Auch
       organisatorische und managementbezogene Tätigkeiten können zur
       Qualifizierung beitragen.“ Sprich: Wer für eine ProfessorIn die Vorlesung
       vorbereitet und Forschungsanträge schreibt, sollte sich nicht ärgern, dass
       die eigene Forschung zu kurz kommt, sondern muss das als Qualifizierung
       betrachten. Und solche Tätigkeiten rechtfertigen zudem den eigenen
       befristeten Vertrag.
       
       Auch die an den Hochschulen immer noch üblichen Ultra-Kurzverträge, die
       immer nur um wenige Monate verlängert werden, sind der Bundesregierung
       zufolge gerechtfertigt. „Es können jedoch auch sinnvolle Teilabschnitte
       gebildet werden, solange die angestrebte Qualifizierung im Rahmen der
       vereinbarten Befristungsdauer sinnvoll betrieben werden kann.“
       
       ## Linkspartei fordert: „Dauerstellen für Daueraufgaben“
       
       Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll 2020 evaluiert werden, doch
       Gohlke ist bereits jetzt skeptisch, ob es die Beschäftigungsbedingungen
       verbessert. „Die Große Koalition hat offensichtlich nicht vor, dem
       Befristungswahn im Wissenschaftsbetrieb substanziell einen Riegel
       vorzuschieben. Die Flexibilität der Arbeitgeber ist Union und SPD wichtiger
       als die Hoffnung der Beschäftigten auf eine sichere Arbeitsstelle.“
       
       Ausschließlich formale und zertifizierbare Qualifikationsziele, wie die
       Arbeit an einer Masterarbeit, an einer Promotion oder Habilitation ,sollten
       eine Befristung von Arbeitsstellen in der Wissenschaft rechtfertigen
       dürfen, fordert Gohlke. Ansonsten gelte: Dauerstellen für Daueraufgaben.
       
       30 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
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