# taz.de -- Zeitverträge an Hochschulen: Jede vierte Verwaltungsstelle befristet
> Zeitverträge sind Standard für DoktorandInnen. Doch Unis und Institute
> haben das Sonderarbeitsrecht auch auf ihre Verwaltungen ausgeweitet.
IMG Bild: Nicht für das Leben, für schlecht bezahlte Zeitverträge studieren wir
Berlin taz | Dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Kategorie
„prekäre Arbeitgeber“ ganz vorn liegen, ist seit Jahren ein Problem und
wurde im März durch den [1][Bundesbericht für den wissenschaftlichen
Nachwuchs] noch einmal bestätigt. Die große Mehrheit der wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen hangelt sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag.
Doch nicht nur ForscherInnnen müssen mit befristeten Verträgen vorlieb
nehmen. Jede vierte Stelle beim sogenannten wissenschaftsunterstützenden
Personal ist keine Dauerstelle. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage
der Linksfraktion im Bundestag mitteilt, waren 2015 knapp 72.000
hauptamtliche MitarbeiterInnen im Verwaltungsdienst, in der Technik oder
sonstigen Bereichen befristet beschäftigt.
Die überwiegend öffentlich finanzierten Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sind Sonderarbeitszonen, für die ein eigenes
Arbeitsrecht gilt, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
WissenschaftlerInnen können demnach in der Qualifizierungsphase, also vor
und nach der Promotion für sechs Jahre befristet eingestellt werden.
Außerdem können sie für Forschungsprojekte, die nicht aus dem Grundetat,
sondern über Drittmittel finanziert werden, auf Zeit angestellt werden.
Von dieser Möglichkeit machen die Unis und Forschungsinstitute ausgiebig
Gebrauch, wie die Anfrage der Linksfraktion ebenfalls zeigt. Knapp 65.000
wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte in befristeten
Verhältnissen zählte die Bundesregierung 2015 an Hochschulen. In den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen – Max Planck-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und den Leibniz Instituten
– arbeiten noch einmal rund 25.000 WissenschaftlerInnen mit Zeitverträgen.
Das entspricht insgesamt einem Anteil von 68,8 Prozent des hauptberuflich
tätigen wissenschaftlichen Personals.
Die Regierungsparteien SPD und Union hatten vor einem Jahr ein
überarbeitetes Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen. Für
SachbearbeiterInnen und TechnIkerInnen gilt seitdem wieder das normale
Arbeitsrecht. „Laut Aussagen von Beschäftigen und Gewerkschaften hat das
längst nicht überall zu Entfristungen geführt“, berichtet Nicole Gohlke,
wissenschaftspolitische Sprecherin der Linkspartei. „Einige Beschäftigte
klagen, dass zur Befristung ihrer Stellen nunmehr auf das Teilzeit- und
Befristungsgesetz zurückgegriffen wird, mit der Folge, dass nach Ablauf der
maximalen Befristungszeit Stellen neu besetzt werden.“
## Als „Qualifizierung“ gilt vieles
Für das wissenschaftliche Personal gilt seit der Reform des Gesetzes der
Grundsatz, dass ein befristeter Vertrag nur noch zulässig ist, wenn die
Stelle aus Drittmitteln finanziert wird oder wenn sie „zur Förderung der
eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt.“
Doch was Qualifizierung konkret bedeutet, ist Auslegung. Und die
Bundesregierung legt den Begriff sehr weit aus, wie die Antwort zeigt:
„Wissenschaftliche Qualifizierung ist nicht beschränkt auf den Erwerb einer
formalen Qualifikation, wie der Promotion oder der Habilitation. Vielmehr
ist sie als auf den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen gerichtet zu
verstehen“, heißt es. Konkret bedeutet das für die Regierung: „Auch
organisatorische und managementbezogene Tätigkeiten können zur
Qualifizierung beitragen.“ Sprich: Wer für eine ProfessorIn die Vorlesung
vorbereitet und Forschungsanträge schreibt, sollte sich nicht ärgern, dass
die eigene Forschung zu kurz kommt, sondern muss das als Qualifizierung
betrachten. Und solche Tätigkeiten rechtfertigen zudem den eigenen
befristeten Vertrag.
Auch die an den Hochschulen immer noch üblichen Ultra-Kurzverträge, die
immer nur um wenige Monate verlängert werden, sind der Bundesregierung
zufolge gerechtfertigt. „Es können jedoch auch sinnvolle Teilabschnitte
gebildet werden, solange die angestrebte Qualifizierung im Rahmen der
vereinbarten Befristungsdauer sinnvoll betrieben werden kann.“
## Linkspartei fordert: „Dauerstellen für Daueraufgaben“
Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll 2020 evaluiert werden, doch
Gohlke ist bereits jetzt skeptisch, ob es die Beschäftigungsbedingungen
verbessert. „Die Große Koalition hat offensichtlich nicht vor, dem
Befristungswahn im Wissenschaftsbetrieb substanziell einen Riegel
vorzuschieben. Die Flexibilität der Arbeitgeber ist Union und SPD wichtiger
als die Hoffnung der Beschäftigten auf eine sichere Arbeitsstelle.“
Ausschließlich formale und zertifizierbare Qualifikationsziele, wie die
Arbeit an einer Masterarbeit, an einer Promotion oder Habilitation ,sollten
eine Befristung von Arbeitsstellen in der Wissenschaft rechtfertigen
dürfen, fordert Gohlke. Ansonsten gelte: Dauerstellen für Daueraufgaben.
30 Mar 2017
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