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       # taz.de -- Obdachlosen-Auslese nach Aschenputtel-Prinzip in Kiel: Obdachlosenhilfe nur für echte Kieler
       
       > Bei der Planung von Hilfsmaßnahmen für Obdachlose will das Kieler
       > Sozialdezernat Nicht-Kielern den Zugang zu städtischen
       > Unterstützungsmaßnahmen verweigern.
       
   IMG Bild: Wenn die Stadt die Hilfe verweigert, müssen die Obdachlosen für sich selbst sorgen wie hier in Hamburg.
       
       HAMBURG taz | Die Stadt Kiel will zukünftig nur noch Obdachlosen Hilfe
       zukommen lassen, die vor ihrem Wohnungsverlust in der
       Schleswig-Holsteinischen Landeshauptstadt gewohnt haben. Das sieht ein
       offizielles Arbeitspapier aus dem zuständigen Amt für Wohnen und
       Grundsicherung des Kieler Sozialdezernats vor, das der taz vorliegt. Eine
       Grafik in dem Papier zeigt eindeutig auf, dass die zuständigen
       Beratungseinrichtungen beim „Erstkontakt“ mit den Obdachlosen überprüfen
       sollen, ob es sich bei dem Hilfesuchenden um einen „Kieler Bürger“ handelt.
       
       Ist das der Fall, so sieht das Papier umfangreiche Maßnahmen der
       „Hilfeplanung“, „Beratung“ und „Unterstützung“ vor. Kommt die betreffende
       Person jedoch nicht aus Kiel, sind in dem Papier nur zwei akute
       Hilfsmaßnahmen aufgeführt: Eine kostenlose „Fahrkarte“ an den Heimatort
       oder die „Unterbringung in Schlichtwohnraum“ – für eine Nacht. Damit, so
       steht es in dem Arbeitspapier, ist das „Ende“ jeglicher Hilfe erreicht.
       
       Jo Tein, vom Kieler Straßenmagazin Hempels findet diese Pläne „skandalös
       und gefährlich“. Mit der wohnortabhängigen Unterscheidung in Obdachlose
       erster und zweiter Klasse, würden „populistische Stimmungen bedient“.
       Dahinter stehe „die These, dass wir für soziale Randgruppen zu viel tun“
       und die Tendenz „des Abschottens und des Einigelns“. Tein: „Menschen, die
       kein Dach über dem Kopf haben, sind in Not und brauchen Hilfe, um ihre
       Lebenssituation zu verändern – und zwar egal, ob sie zuletzt in Kiel oder
       woanders gewohnt haben.“
       
       Für den Kieler Sozialdezernenten Gerwin Stöcken (SPD) ist solche Kritik an
       dem Entwurf „etwas maßlos und überzogen“. Es gehe vor allem darum, die
       Wohnungslosen dahingehend zu beraten, „dass es Sinn ergeben kann, die
       persönlichen Probleme, die zur Obdachlosigkeit geführt haben, dort zu
       lösen, wo sie entstanden sind“.
       
       Rund 600 Obdachlose leben laut Stöcken in Kiel, 28 Prozent von ihnen seien
       nach Verlust ihrer Wohnung zugereist. Rund 70 Plätze in den
       Obdachloseneinrichtungen plus 200 Notunterkünfte reichten da nicht
       aus.„Durch rund 5.000 Zuzüge allein im vergangenen Jahr ist der Kieler
       Wohnungsmarkt derzeit sehr angespannt“, verrät Stöcken. Da hätten
       Obdachlose kaum eine Chance, vernünftigen Wohnraum zu finden.
       
       Stöcken weiß, dass die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit es
       verbietet, Obdachlose zum Verlassen der Stadt zu zwingen. Deshalb stecke in
       dem Entwurf, der in den kommenden Wochen mit den Sozialverbänden und
       Trägern der Obdachlosenhilfe diskutiert werden soll, auch „kein
       Vertreibungsansatz“ und schon gar keine „innerdeutsche Abschiebung“ von
       wohnungslosen Menschen.
       
       Auch einen Obdachlosen-Tourismus nach Kiel kann Stöcken nicht feststellen,
       wenn er auch glaubt, „dass einige wohnungslos gewordene Menschen aus dem
       Umland nach Kiel kommen, weil hier das Hilfesystem besser und
       differenzierter ist“.Doch gerade das, so zeigt das unter Stöckens Regie
       entstandene Arbeitspapier ganz deutlich, soll zugereisten Obdachlosen in
       Zukunft verschlossen bleiben.
       
       „Städte haben grundsätzlich eine besondere Anziehungskraft, auch für
       Wohnungslose“, entgegnet Jo Tein. Der Hempels-Vorstand findet es allerdings
       „völlig legitim, an einem anderen Ort neu zu beginnen, wenn man in
       Schwierigkeiten geraten ist oder mit der Vergangenheit abschließen will“.
       
       Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hält die Kieler Pläne
       sogar für „komplett rechtswidrig“. Ihr Geschäftsführer Thomas Specht nennt
       sie „ein Modell der Hilfeverweigerung“: Es gebe „keine andere Kommune in
       Deutschland, die auf ähnlich dreiste Art und Weise gegen Obdachlose
       vorgehen will.“
       
       11 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
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