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       # taz.de -- Urteil im „Tempelbomber“-Prozess: Mehrere Jahre Haft für Jugendliche
       
       > Das Landgericht Essen hat drei 17-Jährige zu einer langen Haftstrafe
       > verurteilt. Aus religösem Hass hätten sie einen Anschlag auf einen
       > Sikh-Tempel verübt.
       
   IMG Bild: Anschlagsziel Sikh-Tempel
       
       Essen dpa/afp | Für einen Bombenanschlag auf einen Tempel der Sikh-Religion
       in Essen müssen drei 17 Jahre alte Jugendliche für mehrere Jahre ins
       Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte sie am Dienstag zu
       Jugendstrafen zwischen sechs und sieben Jahren, wie ein Gerichtssprecher
       aus dem nicht-öffentlichen Verfahren berichtete.
       
       Ein Angeklagter aus Gelsenkirchen wurde zu sieben Jahren, der aus Essen zu
       sechs Jahren und neun Monaten verteilt. Beide sollen die selbstgebastelte
       Bombe vor einer Eingangstür des Tempels gezündet haben. Das Gericht wertete
       das als versuchten Mord. [1][Ein Jugendlicher aus dem niederrheinischen
       Schermbeck] wurde wegen Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Jugendstrafe
       verurteilt. Er soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.
       
       [2][Bei der Explosion eines selbstgebastelten Sprengsatzes] am 16. April
       2016 hatte ein Priester der Sikh-Religionsgemeinschaft Brandverletzungen
       und einen offenen Knochenbruch am Fuß erlitten, zwei weitere Männer zogen
       sich Schnittverletzungen zu. Durch die Wucht der Explosion wurde die
       Eingangstür des Gebetshauses zerstört, Fensterrahmen wurden herausgerissen.
       
       Motiv der Tat sei Hass auf andere Religionen gewesen, befanden die Richter.
       Die drei hätten Kontakt zu salafistischen Kreisen gehalten. Für einen
       unmittelbaren Kontakt zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ habe die
       Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben.
       
       ## Die drei sollen Kontakt zu Salafisten gehabt haben
       
       Wie der gesamte Prozess gegen die drei Angeklagten aus Essen, Gelsenkirchen
       und Schermbeck fand auch die Urteilsverkündung am Dienstag hinter
       verschlossenen Türen statt. Grund war das jugendliche Alter der
       Beschuldigten, die zur Tatzeit 16 Jahre alt waren. Das Verfahren hatte im
       Dezember begonnen.
       
       21 Mar 2017
       
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