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       # taz.de -- Forensik statt Freiheit: Freigesprochen hinter Gittern
       
       > Die Stalkerin Meike S. wurde nach einem langen Prozess in die Psychiatrie
       > eingewiesen. Mitverantwortlich sollen Verteidigung und Unterstützer sein.
       
   IMG Bild: Francisco de Goya späte Kreidezeichnung – ein Plädoyer für eine menschliche Psychiatrie
       
       Meike S. hat nun zwar ihren Freispruch in der Tasche, nach Hause darf sie
       aber trotzdem nicht. Die 48-jährige Bremerin hatte ihren Ex-Partner trotz
       Kontaktverbot mit SMS und Anrufen belästigt und bedroht. Auch sein Auto hat
       sie schwer beschädigt. Schuldunfähig sei sie, urteilte das Landgericht
       vergangene Woche und folgt damit dem bestellten Gutachten. Dass S. trotzdem
       weiterhin in der Forensik am Klinikum Bremen-Ost einsitzen wird, liegt am
       gleichen Papier: Die Gutachterin attestiert S. eine „Manie mit
       psychotischen Symptomen“ und geht davon aus, dass S. gegenüber ihrem
       ehemaligen Partner „erheblichen Straftaten“ verüben könne.
       
       Dass sein Urteil nun auch rechtskräftig wird, daran übt Thorsten Prange,
       Vorsitzender Richter am Landgericht, Zweifel. Eine Revision ist möglich und
       da die Verteidigung, wie Prange in seiner Urteilsbegründung ausführt, mit
       außergewöhnlich harten Bandagen gekämpft habe, rechne er mit der
       Anfechtung. Die Verteidigung hatte etwa Bedenken gegenüber dem Gutachten,
       das an entscheidenden Stellen nur ausführe, was „nicht auszuschließen“ sei.
       [1][Auch waren die Gerichte lange fälschlicherweise von einer Vorstrafe
       ausgegangen.]
       
       Das Verfahren habe zu lange gedauert, sagt Prange, darin gebe er der
       Verteidigung recht. Nur seien die Anwälte daran selbst schuld, weil sie
       eine unnachgiebige „Alles-oder-Nichts-Strategie“ verfolgt und das Verfahren
       mit ihren Befangenheitsanträgen in die Länge gezogen hätten. Hätte sich S.
       auf die Psychopharmaka eingelassen, so Prange, dann wäre sie nun vermutlich
       auf Bewährung draußen. Doch S. will keine Medikamente und keine Klinik
       mehr. Weil ihr die Krankheitseinsicht fehle, behauptet Prange – weil die
       Klinik Menschen nur ruhigstelle, heißt es hingegen von der
       Psychiatriekritischen Gruppe.
       
       Diese AktivistInnen hatten sich in das Verfahren eingemischt, den Fall
       öffentlich gemacht und S. auch privat unterstützt. Als sie vorübergehend
       aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, hat ihr die Gruppe eine Wohnung
       besorgt. „Sicher gut gemeint“, sagt Prange, aber zeitweise sei ihm das „wie
       fundamentaler Feldzug gegen Maßregelvollzug und die Forensik“ vorgekommen –
       auf dem Rücken der Beklagten. Richter und Gutachterin sagen nun, dass
       gerade diese Unterstützung S. geschadet habe. Eine wahnhafte Ablehnung der
       Psychiatrie und ihr Misstrauen gegen die Justiz seien dadurch verstärkt
       worden.
       
       Mit ihren Zweifeln ist die Angeklagte derzeit jedoch nicht allein: Gerade
       als das Verfahren sich dem Ende neigte, entbrannte in Bremen eine
       politische Debatte über die Zustände am Klinikum-Ost. Abgeordnete quer
       durch die Bürgerschaftsfraktionen und selbst die Gesundheitssenatorin
       hatten die Klinik scharf kritisiert, weil dort systematische Fixierungen
       vorgenommen und Therapien jenseits der Medikation oft nicht angeboten
       werden. Das Krankenhaus lenkte ein, klagte über seinen Personalmangel und
       tauschte vergangene Woche sogar die Chefetage aus.
       
       ## Gefährlicher Automatismus
       
       Meike S. vertraut der Klinik nicht. Dabei müsse so eine Einweisung ja auch
       gar nicht lange andauern, sagt Prange. Die Forensik sei kein finsteres
       Loch, „in dem Menschen vergessen werden“. Prange verweist auf 150–180
       PatientInnen und über 1.000 Anhörungen durch die Kammer. Die Positionen
       scheinen unvereinbar: Gerade in dem, was der Richter als Ausweis von
       Expertise und Verantwortungsbewusstsein anführt, sehen die
       PsychiatriekritikerInnen als einen gefährlichen Automatismus. Eben darum
       begleiteten sie solche Prozesse. Für Meike S. standen sie mit Transparenten
       vor der Tür, führten drinnen Protokoll und wollten moralische Unterstützung
       leisten. Zwischendurch wurden sie sogar als ZeugInnen gehört. Dass sie mit
       ihrer Grundsatzkritik nach eigener Einschätzung keinen Einfluss auf den
       Prozessausgang nehmen konnten, beschäftigt die AktivistInnen auch nach
       Ende des Verfahrens.
       
       Dass sie schuld sein sollen an der Verschlechterung von S.s Zustand,
       verärgert die Gruppe. Ob sie künftig nochmal versuchen, vor Gericht Gehör
       zu finden, steht dennoch auf dem Prüfstand. Man habe sie missverstanden und
       zum Nachteil von S. „umgedeutet“, sagen sie – „fast als Spitzel benutzt.“
       Und was aus einer Aussage gemacht werde, liege eben nicht in ihrer Hand.
       
       26 Mar 2017
       
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