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       # taz.de -- Prozess gegen Filialleiter wegen Totschlag: Urteil soll am Montag fallen
       
       > Ein Filialleiter soll einen Ladendieb so geprügelt haben, dass dieser
       > kurz darauf starb. Nun erwartet André S. sein Urteil.
       
   IMG Bild: Das Urteil gegen den Angeklagten soll am Montag fallen.
       
       Eine Kamera dokumentierte die Tat, die Staatsanwalt Ralph Knispel in seinem
       Plädoyer mehrfach als „menschenverachtend und zynisch“ bezeichnet: Am
       Morgen des 17. September 2016 hatte der Filialleiter André S. wieder mal
       einen Ladendieb erwischt. Mit einem Mitarbeiter führt er Eugeniu B. ins
       hintere Getränkelager. Nicht nur das Überstreifen der Quarzsandhandschuhe
       ist für André S. Routine, wenn er einen obdachlosen ausländischen Dieb
       entdeckt hat: Eugeniu B. kniet vor ihm, sein Kopf fliegt zur Seite, als die
       behandschuhte Faust geräuschvoll seine Nase trifft.
       
       Der vor Schmerzen stöhnende Dieb wird zum Hinterausgang hinausgeschoben.
       Drei Tage später erliegt er seinen schweren Kopfverletzungen. Am kommenden
       Montag nun wird eine Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts das
       Urteil über André S. verkünden. Der 29-Jährige hofft inständig, das Gericht
       möge nicht ausschließen, dass noch etwas anderes als seine Schläge den Tod
       von Eugeniu B. verursachte. Er hofft, nicht wegen Körperverletzung mit
       Todesfolge verurteilt zu werden, sondern mit einer Bewährungsstrafe wegen
       gefährlicher Körperverletzung davonzukommen.
       
       Ganz unwahrscheinlich ist das nicht, schließlich war der Verstorbene
       bereits am 10. September in der ebenfalls vom Angeklagten und seiner
       Familie betriebenen Edeka-Filiale im Bahnhof Südkreuz verprügelt worden.
       Als er dann vor André S. hockte, muss der Filialleiter das blau verfärbte
       Auge seines Opfers noch bemerkt haben.
       
       Deshalb hält der rechtsmedizinische Gutachter drei Szenarien für denkbar:
       Entweder waren es allein die Verletzungen vom 10. September, die
       zeitversetzt zum Tode führten. Oder die Schläge vom 17. September
       beförderten die Verletzungen vom 10. September. Schließlich könnten auch
       nur die letzten Schläge todesursächlich gewesen sein.
       
       Vor diesem Hintergrund sind die Zeugenaussagen wichtig. In seinem Plädoyer
       zitiert der Staatsanwalt die Cousine von Eugeniu B., die der Verstorbene am
       Nachmittag des 17. September aufsuchte. „Man hat mich zusammengeschlagen
       wie einen Hund. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie so geschlagen
       worden“, soll er zu ihr gesagt haben. Bis zum nächsten Morgen hätte sich
       sein Zustand rapide verschlechtert.
       
       „Denktheoretisch“ könne man fragen, ob B. vor seinem Tod noch weitere
       Schläge kassiert habe oder gestürzt sei, meint Knispel. Anhaltspunkte gebe
       es dafür aber keine. Für eine Entscheidung im Sinne der Anklage müsse auch
       kein spezifischer Zusammenhang nachgewiesen werden: „Vorsatz und Erfolg
       dürfen nur nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegen.“ Das
       Geschehen sei „Ausdruck der gelebten Aggressivität und Gewaltbereitschaft
       des Angeklagten“ und soll nach Willen des Anklägers mit vier Jahren Haft
       geahndet werden.
       
       Scheinbar tief beeindruckt erhebt sich André S. Er entschuldigt sich bei
       der Witwe seines Opfers, sagt, dass er die Schläge bereue. Schon jetzt
       schäme sich der werdende Vater dafür, „dass ich irgendwann meiner Tochter
       erzählen muss, dass ich jemanden geschlagen habe und mich dafür vor Gericht
       verantworten musste.“
       
       27 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
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