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       # taz.de -- Minderjährigen angeworben?: Polizei streitet V-Mann Einsatz ab
       
       > Im Innenausschuss des Schweriner Landtags bestreitet das
       > Innenministerium, dass die Polizei einen Minderjährigen als V-Mann
       > verpflichtete. Der sei nur Informant gewesen.
       
   IMG Bild: Minderjähriger Kollege im Heiligendamm-Einsatz? Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern
       
       schwerin taz | Die Polizei darf keine Minderjährigen als V-Leute anwerben.
       Doch genau das wirft ein ehemaliger V-Mann der Polizei
       Mecklenburg-Vorpommern vor – und rief damit große Empörung hervor. Mit der
       Affäre beschäftigte sich deshalb gestern der Innenausschuss des Schweriner
       Landtages – und stellte fest, dass es wohl doch eher ein Affärchen war.
       
       Der Anwalt des heute 29-Jährigen, Peter-Michael Diestel, hatte vergangene
       Woche öffentlich gemacht, dass sein Mandant zwischen 2003 und 2014 als
       V-Mann der Polizei tätig gewesen sei – zum Zeitpunkt der Anwerbung sei er
       erst 15 Jahre alt gewesen. Gegen Bargeld soll er zunächst über
       Drogengeschäfte in seinem Wohnort berichtet haben, später dann als Mitglied
       der Linksjugend Solid über Proteste und Gegner des G8-Gipfels 2007 in
       Heiligendamm.
       
       Bis zu seinem Ausstieg 2014 sei er anschließend unter Decknamen als V-Mann
       im Bereich krimineller Rockerbanden in Rostock eingesetzt gewesen. Dem
       Verlangen seines V-Mann-Führers, Mitglied der Hells Angels zu werden,
       wollte er seinem Anwalt zufolge dann jedoch nicht mehr nachkommen und
       nabelte sich ab. Derzeit sitzt er wegen Betruges im Gefängnis.
       
       Ein Vertreter des Ministeriums widersprach dieser Darstellung im
       Innenausschuss. Demnach habe sich der Betroffene als 16-Jähriger selbst an
       die Polizei gewandt und sei seitdem als Informant geführt worden. Das ist
       ein wichtiger Unterschied, denn Informanten geben laut Definition nur
       Informationen an die Beamten weiter, arbeiten aber nicht dauerhaft für die
       Polizei.
       
       Anders als bei V-Leuten schließt die Richtlinie, die den Einsatz regelt,
       nicht aus, auch Minderjährige als Informanten einzusetzen. Erst als der
       Mann 2006 volljährig wurde, habe er sich wieder an die Polizei gewandt und
       sei dann bis 2014 als V-Person geführt worden. Aus Sicht des Ministeriums
       war das Vorgehen daher rechtlich in Ordnung.
       
       Peter Ritter, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, ist mit den
       Informationen des Ministeriums unzufrieden: „Wir müssen uns auf das
       verlassen, was wir da erfahren.“ Die Parlamentarier hätten kaum
       Kontrollmöglichkeiten, um den Inhalt der Akten zu überprüfen, sagt Ritter.
       
       ## Rechtliche Grauzone
       
       Der Einsatz des V-Mannes habe jedoch „deutlich in einer rechtlichen
       Grauzone“ stattgefunden: Die rechtliche Grundlage sei nur „eine Richtlinie,
       die man einhalten kann, oder eben nicht“. Und wenn sie nicht eingehalten
       werde, würde dies im Zweifel nicht in den Akten vermerkt.
       
       Tatsächlich wäre es keine Straftat, wenn die Polizei den Minderjährigen als
       V-Mann eingesetzt hätte, bestätigen sowohl die Staatsanwaltschaft Rostock
       als auch Betroffenen-Anwalt Diestel. Der Verstoß gegen die Richtlinie wäre
       nur ein dienstrechtliches Vergehen, das polizeiintern verfolgt werden
       müsste – und selbst das sei mittlerweile verjährt, sagt Diestel.
       
       Bei den verantwortlichen Beamten handele es sich „um Polizisten, die im
       Übereifer gehandelt“ hätten. Sein inhaftierter Mandant habe wegen seiner
       V-Mann-Tätigkeit im Gefängnis eine „stark reduzierte Lebenserwartung“.
       
       In der JVA Bützow bei Rostock war die frühere Spitzeltätigkeit aufgeflogen.
       Nach Angriffen von Mitgefangenen war der Mann im Januar in eine JVA in
       Süddeutschland verlegt worden. Doch auch das biete keinen Schutz, sagt sein
       Anwalt. So etwas spreche sich herum: „In einer deutschen JVA geht es
       V-Leuten an den Kragen. Das weiß jeder.“ Nun verlangt er Hilfe, sein
       Mandant sei unter den Augen des Staates auf die schiefe Bahn geraten.
       
       ## Mit Linke-Politikern in Heiligendamm
       
       Im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm war der Ex-Spitzel auch mit
       Politikern der Linken gemeinsam unterwegs. Dazu habe er jedoch keinen
       Auftrag seiner Kontaktbeamten bei der Polizei gehabt, hieß es im
       Innenausschuss. Das Rostocker Polizeipräsidium will sich derzeit nicht
       weiter zu der Angelegenheit äußern, teilte eine Sprecherin mit. Auch nicht
       zu dem Umstand, dass sich der Mann laut Ritter während des Gipfels mit
       seinem V-Mann-Führer getroffen haben soll. Worum es bei dem Treffen ging
       und ob womöglich Informationen über Proteste und Gipfelgegner geflossen
       sind, ist unklar.
       
       Auch das Innenministerium weicht dieser Frage aus. Ein Sprecher teilt
       lediglich mit, dass keine Informationen zu Parteien oder ihren
       Organisationen „unaufgefordert“ übermittelt worden seien. Rechtsanwalt
       Diestel sagt, er wisse zwar, welche Informationen überliefert wurden, wolle
       dazu aber nichts sagen.
       
       23 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Stepputat
       
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