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       # taz.de -- Leichtere Vermögensabschöpfung: Woher kommt das Geld?
       
       > Die Einziehung von mutmaßlich illegalen Vermögen soll erleichtert werden.
       > Künftig muss bewiesen werden, dass man legal an das Geld gekommen ist.
       
   IMG Bild: Wie ist eigentlich Dagobert Duck zu seinem Geld gekommen?
       
       Berlin taz | Der Bundestag will das Recht der Vermögensabschöpfung
       grundlegend reformieren. Vor allem Gewinne aus organisierter Kriminalität
       sollen leichter eingezogen werden können. Der 118-seitige Gesetzentwurf
       soll am Donnerstag im Parlament beschlossen werden.
       
       „Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Diese Maxime galt auch bisher. Doch in
       der Praxis waren die Vorschriften für die Einziehung mutmaßlich illegaler
       Vermögen so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaft oft darauf
       verzichtete. Denn es musste stets bewiesen werden, dass das Bargeld oder
       die Rolex aus einer konkreten Straftat stammen. Verbrecher kamen deshalb
       auch mit dreisten Lügen davon.
       
       Bei Terrordelikten und organisierter Kriminalität soll die Einziehung
       künftig aber massiv erleichtert werden. Hier kann Vermögen „unklarer
       Herkunft“ eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen
       werden muss. Es genügt, wenn das Gericht zur „Überzeugung“ kommt, dass das
       Geld oder die Gegenstände aus entsprechenden Straftaten stammen. Das
       Strafgericht darf seine Überzeugung dabei auf das „Missverhältnis“ zwischen
       dem Wert des Vermögens und den legalen Einkünften stützen.
       
       Wenn also ein arbeitsloser Drogenhändler drei Ferraris besitzt, dann kann
       das Gericht künftig davon ausgehen, dass er die Sportwagen mit
       Drogengeldern finanziert hat, auch wenn dies nicht beweisbar ist. Der
       Dealer kann die Einziehung dann nur noch verhindern, wenn er einen legalen
       Erwerb nachweist, etwa als Erbe. Faktisch wird damit die Beweislast
       umgedreht.
       
       Möglich ist dieser schneidige Zugriff künftig bei Verfahren wegen Terror,
       Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen
       von Ausländern. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte bei der
       Vorstellung des Gesetzentwurfs stolz erklärt, hier gehe die Politik bis an
       die „Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“.
       
       Auch viele kleinere Änderungen sollen der Justiz künftig die Handhabung der
       Vorschriften erleichtern. So soll die Einziehung illegal erlangter Vermögen
       selbst bei bereits verjährten Delikten möglich sein. Das Gesetz soll am 1.
       Juli in Kraft treten und dann sofort auch für bereits laufende
       Strafverfahren gelten. Das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze gelte hier
       nicht, so das Justizministerium, da die Abschöpfung illegaler Gewinne keine
       Strafe sei, sondern der Prävention diene.
       
       22 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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