# taz.de -- NSU-Prozess in München: Zschäpe lehnt Götzl ab
> Manfred Götzl, Vorsitzender Richter im NSU-Prozess, will die
> Beweisaufnahme abschließen. Beate Zschäpe geht das zu schnell, sie stellt
> einen Befangenheitsantrag.
IMG Bild: Versucht, ein Ende des NSU-Prozesses hinauszuzögern: Beate Zschäpe
München dpa | Im Münchner NSU-Prozess hat die [1][mutmaßliche
Rechtsterroristin Beate Zschäpe] einen Befangenheitsantrag gegen den
Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Pflichtverteidiger Wolfgang
Heer sagte am Donnerstag zur Begründung, Götzl habe eine viel zu kurze
Frist für letzte Beweisanträge gesetzt. Damit verstoße er gegen Gesetze und
erwecke den Eindruck von Willkür.
Heer bezog sich auf eine Verfügung, die Götzl zwei Tage zuvor verkündet und
in der er eine Frist von sieben Tagen für weitere Beweisanträge festgelegt
hatte. Am Mittwoch hatte der mitangeklagte [2][Ralf Wohlleben] einen
ähnlich begründeten Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des 6.
Strafsenats des Oberlandesgerichts München gestellt.
Wohlleben gilt als der mutmaßliche Beschaffer der NSU-Mordwaffe vom Typ
„Ceska“. Er hat beantragt, sämtliche Richter im NSU-Prozess wegen
Befangenheit abzulehnen. In einer einstündigen Erklärung, die seine
Verteidiger verlasen, warf er dem 6. Strafsenat des Münchner
Oberlandesgerichts am Mittwoch „Willkür“ und „Überrumpelungstaktik“ vor.
So habe das Gericht am Vortag überraschend eine nur einwöchige Frist für
letzte Beweisanträge in dem Verfahren gesetzt. Andererseits habe der Senat
erst vor wenigen Wochen [3][neue Verhandlungstermine bis Januar 2018]
geplant.
Hauptangeklagte in dem Prozess ist Zschäpe, der die Bundesanwaltschaft
Mittäterschaft vorwirft. Zu den angeklagten Taten gehört eine Serie von
neun Morden aus fremdenfeindlichen Motiven.
9 Mar 2017
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