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       # taz.de -- Brexit bald offiziell: Der Scheidungstermin steht
       
       > Die Regierung wird am 29. März offiziell den Austritt des Landes aus der
       > EU verkünden. Dann werden ziemlich zähe Verhandlungen beginnen.
       
   IMG Bild: Keine EU-Freundin: die britische Premierministerin Theresa May
       
       Dublin taz | Jetzt wird es bitterernst. Die britische Regierung wird am 29.
       März den Antrag auf Austritt aus der EU gemäß Artikel 50 stellen. Londons
       EU-Repräsentant Tim Barrow informierte EU-Ratspräsidenten Donald Tusk, dass
       er mit einem Brief aus London rechnen dürfe.
       
       Der Artikel 50, der das Prozedere für den Austritt eines Mitgliedslandes
       bestimmt, wurde auf Wunsch der damaligen britischen Regierung 2009 in den
       Vertrag von Lissabon aufgenommen. Der Artikel legt fest, dass die
       Verhandlungen zwischen dem austrittswilligen Land und der EU binnen zwei
       Jahren abgeschlossen sein müssen.
       
       Falls bis dahin kein neues Abkommen zustande gekommen ist, müssten die
       anderen 27 EU-Länder einstimmig eine Verlängerung der Frist bewilligen.
       Großbritannien könnte aber auch ohne Abkommen die EU verlassen. Das will
       die Regierung in London jedoch vermeiden, weil das Land dann keinen Zugang
       zum EU-Binnenmarkt hätte. Um den zu sichern, könnte Großbritannien dem
       Europäischen Wirtschaftsraum beitreten, dem auch Island, Norwegen und
       Liechtenstein angehören. Allerdings blieben dann die gleichen Rechte und
       Pflichten wie in der EU bestehen.
       
       Ob sich die Brexit-Befürworter mit einer solchen Regelung zufrieden geben
       würden, ist zweifelhaft. Möglich wäre deshalb ein bilaterales Abkommen, bei
       dem umstrittene Punkte ausgeklammert werden könnten. Ein
       Mitbestimmungsrecht in EU-Fragen hätte Großbritannien aber auch dann nicht.
       
       ## Schottisches Referendum am Horizont
       
       Nach dem Referendum vorigen Juni, das knapp zugunsten des Brexit ausging,
       wollte Theresa May den Austritt im Alleingang einleiten, doch das höchste
       Gericht in London urteilte, dass sie die Zustimmung des Parlaments einholen
       müsse. Das Oberhaus schoss zwar zunächst quer, stimmte aber dann der
       Gesetzesvorlage ohne die zunächst verlangten Garantien eines
       Aufenthaltsrechts für EU-Bürger in Großbritannien zu. Vorige Woche
       unterzeichnete die Queen das Gesetz, so dass der Weg für den
       Brexit-Startschuss frei war.
       
       May wird am Mittwoch nächster Woche nach der parlamentarischen Fragestunde
       im Unterhaus eine Erklärung abgeben. Tusk hat angekündigt, dass er binnen
       48 Stunden auf den Austrittsantrag antworten werde. Die offiziellen
       Verhandlungen werden nach einem Sondergipfel der übrigen 27 Staaten im Mai
       beginnen. Die EU wird dabei vom Franzosen Michel Barnier vertreten, der
       seit vorigem Dezember der Chef-Unterhändler in Sachen Brexit ist.
       
       May will noch vor dem Austrittsantrag nach Schottland und Nordirland
       reisen, um die dortigen Politiker in die Verhandlungen miteinzubeziehen.
       Beide Länder hatten gegen den Brexit gestimmt. Die schottische
       Premierministerin Nicola Sturgeon will ein erneutes Referendum über
       Schottlands Unabhängigkeit anberaumen. May sagte jedoch, das komme vor
       Abschluss der Brexit-Verhandlungen nicht in Frage.
       
       In Nordirland hat der bevorstehende Brexit die Befürchtung ausgelöst, dass
       die Grenze zur Republik Irland, dem wichtigsten Handelspartner, dicht
       gemacht werde. Zwar hat die britische Regierung angekündigt, dass das nicht
       geschehen soll, aber eine konkrete Auskunft gab es bisher nicht. Nachteilig
       für die Vertretung nordirischer Interessen ist, dass die ehemalige
       Krisenprovinz auf absehbare Zeit keine Regionalregierung hat, da die beiden
       führenden Parteien Sinn Féin und die Democratic Unionist Party tief
       zerstritten sind.
       
       20 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ralf Sotscheck
       
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