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       # taz.de -- Prozess gegen Ladeninhaber in Berlin: Welcher Schlag führte zum Tod?
       
       > Ein Filialleiter soll einen Ladendieb so verprügelt haben, dass der kurz
       > darauf starb. Ein für den Prozess wichtiges Gutachten wurde nun
       > vorgestellt.
       
   IMG Bild: Wie fest hat er zugeschlagen? Prozess gegen den Leiter eines Supermarktes in Lichtenberg
       
       Der rechtsmedizinische Gutachter kann sich nicht genauer festlegen:
       „Irgendetwas muss dieses Ereignis ausgelöst haben“, sagt er im Prozess
       gegen den angeklagten Supermarkt-Filialleiter André S. Er bezieht sich auf
       den Tod des obdachlosen Eugeniu B., der am Dienstag, den 20. September 2016
       im Unfallkrankenhaus Marzahn gestorben war.
       
       Drei Tage zuvor hatte er im Edeka-Markt im Bahnhof Lichtenberg eine Flasche
       Chantré stehlen wollen und war vom Filialleiter ertappt worden. Der
       34-jährige obdachlose Moldawier wurde ins Getränkelager gebeten, wo er sich
       vor André S. hocken sollte, damit der Filialleiter ihm mit seinen
       Quarzsand-Handschuhen bequemer ins Gesicht schlagen konnte.
       
       Ein Überwachungsvideo dokumentiert das Geschehen: Routiniert schlägt André
       S. zweimal zu, zum Schluss gibt es noch einen Fußtritt. Mit teilnahmslosem
       Gesichtsausdruck steht ein Mitarbeiter daneben. Das Blut, das auf den Boden
       gespritzt war, wird er anschließend mit einer Reinigungsmaschine entfernen.
       
       ## Ladendiebe oft verprügelt
       
       Das Verprügeln von Ladendieben war Methode, daran lassen auch die Aussagen
       von ehemaligen Mitarbeitern keinen Zweifel. „Das, was passiert ist, war nur
       eine Frage der Zeit“, sagt einer von ihnen im Zeugenstand. Die Ladendiebe
       wurden angeschrien und am Boden liegend getreten, auch seien ihnen die
       Zähne ausgeschlagen worden, berichten die Zeugen. Nicht nur der
       Filialleiter habe dies getan, es sei ein ganzer Kreis von Mitarbeitern
       gewesen, welche die Gewalt begrüßten. „Anders kriegst du die Leute nicht
       zur Vernunft“, habe einer der Schläger sein Verhalten begründet.
       
       Über André S. sagen die Zeugen: „Er hat eine aggressive Grundeinstellung
       und hat ordentlich zugelangt, wenn sich die Gelegenheit bot.“ Diese habe er
       förmlich gesucht: 38 Überwachungskameras entdeckten die Kriminalisten, als
       sie nach dem Tod von Eugeniu B. den Supermarkt durchsuchten. Viel Zeit habe
       André S. vor den dazugehörigen Monitoren verbracht: „Unter den Kollegen
       wurden oft Gespräche darüber geführt, dass S. oft am Monitor sitzt, um
       Ladendiebe zu fangen“, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter. An diversen Stellen
       im Getränkelager und an den Schuhen des Filialleiters fanden die
       Kriminalisten nicht nur das Blut von Eugeniu B.
       
       Aber hat sich André S. nun der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig
       gemacht? An dieser Stelle soll die Rechtsmedizin dem Gericht helfen – und
       kann es nicht eindeutig. Eine Woche zuvor war Eugeniu B. bereits im
       Edeka-Markt erwischt und verprügelt worden, Verletzungen an seiner Brust
       und am Becken stuft der Gutachter als „deutlich älter“ ein. Nur die
       Nasenbeinfraktur war frisch und passt zu den dokumentierten Schlägen. Aber
       waren sie todesursächlich? Die Hirnblutung kann auch zeitverzögert
       eingesetzt haben – aufgrund der älteren Verletzungen.
       
       ## Sachverständiger unsicher
       
       Egal, ob der Richter fragt, ob die jüngeren Schläge die Blutung befördert
       haben, oder ob die Verteidigerin fragt, ob es nicht doch eher die älteren
       Schläge waren – die Antwort lautet immer: „Ja, das kann sein.“ Der
       Sachverständige kann nur sagen, dass er im Überwachungsvideo eine Rotation
       des Kopfes wahrgenommen hat, durch welche die Brückenvenen abgerissen sein
       können. Genauer geht es nicht.
       
       Die Richter müssen nun entscheiden, ob sie vom Anklagevorwurf, der mit
       einer Mindeststrafe von drei Jahren Haft belegt ist, wechseln zu einer
       Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, die mit sechs Monaten bis zu
       zehn Jahren Haft bestraft wird.
       
       21 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
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