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       # taz.de -- Kommentar EU und Freihandel: Nichts dazugelernt
       
       > Freihandelsabkommen werden vor allem wegen der Sondergerichte für
       > ausländische Konzerne kritisiert. Zu Recht, denn diese sind vollkommen
       > unnötig.
       
   IMG Bild: Freihandelszone – allerdings mit einer Mauer drumherum: der Hamburger Containerhafen
       
       Es war ein gewaltiger Widerstand, auf den die Europäische Kommission mit
       ihren letzten Handelsabkommen gestoßen ist: Der TTIP-Vertrag mit den USA
       liegt wegen der breiten Kritik in Europa und der harten Haltung des neuen
       US-Präsidenten Donald Trump auf Eis; das Ceta-Abkommen mit Kanada wurde
       trotz massiver Proteste von Rat und EU-Parlament gebilligt, doch ob es auch
       durch die nationalen Parlamente kommt, ist offen.
       
       Im Mittelpunkt der Kritik standen stets die Sonderrechte für Investoren,
       die aufgrund der Abkommen klagen können, wenn sie sich durch demokratische
       Entscheidungen benachteiligt sehen. Nicht nur linke
       Globalisierungskritiker*innen, sondern auch Organisationen wie der Deutsche
       Richterbund haben immer wieder vor diesen Schiedsgerichten gewarnt – auch
       in der verbesserten Version, die die EU im Abkommen mit Kanada durchgesetzt
       hat.
       
       Statt aus dieser Kritik zu lernen, hält die EU auch im geplanten Abkommen
       mit Japan am Investitionsschutz fest. Dabei verfügen beide Seiten über
       einen funktionierenden Rechtsstaat; Sondergerichte für ausländische
       Konzerne sind damit völlig unnötig. Doch offenbar möchte die EU künftig bei
       jedem Abkommen so viel Stress haben wie bei Ceta. Auch ansonsten machen die
       Kommission und die Bundesregierung den Eindruck, dass sie aus den Problemen
       der Vergangenheit wenig gelernt haben. Die Zusage, auf die Kritik an den
       Geheimverhandlungen mit maximaler Transparenz zu reagieren, wird nicht
       eingehalten: Die entscheidenden Dokumente sind so geheim wie zuvor.
       
       Und was davon jetzt trotzdem bekannt wird, lässt weitere Zweifel an der
       Lernfähigkeit der Beteiligten aufkommen. Diverse Zugeständnisse, die die
       Kritiker bei Ceta erkämpft haben, sind im Japan-Abkommen wieder gestrichen
       worden. Und Japan will sich bisher nicht einmal auf die reformierten
       Schiedsgerichte einlassen, sondern beharrt auf dem alten, völlig
       intransparenten System.
       
       Die Kommission setzt offenbar darauf, dass die Kritiker der Abkommen
       irgendwann müde werden. Ob diese Hoffnung aufgeht, ist offen. Wenn die EU
       den Handel wirklich fördern will, sollte sie künftige Abkommen wieder
       darauf beschränken – und umstrittene Instrumente wie Investorenschutz und
       Mitspracherechte für Unternehmen im Gesetzgebungsprozess von vornherein
       ausschließen.
       
       21 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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