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       # taz.de -- Kommentar Urteil „OldSchool Society“: Endlich wird gesehen, was ist
       
       > Die Behörden haben den Rechtsterrorismus lange ignoriert. Die
       > Bundesanwaltschaft scheint aber entschlossen zu sein, härter vorzugehen.
       
   IMG Bild: Die Ermittler wurden freundlich empfangen: Hausdurchsuchung im Mai 2015 gegen die „Oldschool Society“
       
       Die mehrjährigen Haftstrafen, zu denen das Oberlandesgericht München die
       vier Mitglieder der rechtsextremen [1][„Oldschool Society“ verurteilt hat],
       sind ein hartes Urteil, schließlich haben die vier noch keinen Anschlag
       verübt. Aber es zeigt: Die Justiz geht nicht nur gegen Islamisten hart vor,
       von denen eine Terrorgefahr ausgeht, sondern auch gegen Rechtsextremisten.
       Die Richter haben klargemacht, dass die „Oldschool Society“ eine
       terroristische Vereinigung ist, die sich mit dem Ziel gegründet hat,
       Anschläge unter anderem auf Flüchtlingsunterkünfte und Moscheen zu begehen.
       Ein solches Zeichen war überfällig.
       
       Mit der Einschätzung, dass es in Deutschland Rechtsterrorismus geben
       könnte, haben sich die Sicherheitsbehörden selbst nach dem [2][Auffliegen
       des NSU] im Jahr 2011, der für eine Mordserie mit zehn Toten verantwortlich
       ist, schwergetan. Obwohl Experten seit Langem davor warnen, dass sich
       insbesondere im Ostteil des Landes rechtsterroristische Strukturen
       herausbilden, ist das Urteil in München das erste dieser Art. Im Fokus des
       Antiterrorkampfes standen in den vergangenen Jahren vor allem Islamisten.
       Das zeigt auch die Liste der sogenannten Gefährder, die die Polizei
       besonders im Auge hat: 602 Islamisten stehen darauf – und 22 Rechtsextreme.
       
       Die rund 2.000 Anschläge auf Flüchtlingsheime [3][in den vergangenen zwei
       Jahren] wurden allzu lange als Taten Einzelner abgetan, rechtsextreme
       Zusammenhänge nicht ermittelt, die Urteile – wenn es überhaupt zum Prozess
       kam – fielen nicht selten milde aus. Auch die Verteidiger der
       OSS-Mitglieder versuchten, die Gefahr, die von ihren Mandanten ausgeht,
       herunterzuspielen: Sie stellten sie als gescheiterte Persönlichkeiten dar,
       die auf der Suche nach Anerkennung waren. Gut, dass das Gericht dem klar
       widersprochen hat.
       
       In der Bundesanwaltschaft, die sogar noch höhere Strafen gefordert hatte,
       scheint sich endlich ein härteres Vorgehen gegen Rechtsextremisten
       durchzusetzen. Dies zeigt auch die Anklage gegen die mutmaßlich
       rechtsterroristische „[4][Gruppe Freital]“, die derzeit in Dresden vor
       Gericht steht. Es ist die erste Anklage, die Anschläge auf Flüchtlingsheime
       als Rechtsterrorismus bezeichnet. Damit es dazu kam, musste allerdings die
       Bundesanwaltschaft den Fall an sich ziehen. Die Justiz in Sachsen wollte
       keinen Terror sehen. Das Umdenken fängt erst an.
       
       15 Mar 2017
       
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