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       # taz.de -- Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: Das vernetzte Auto
       
       > Am Freitag schafft die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für
       > selbstfahrende Autos. Das Sammeln von Daten sehen viele kritisch.
       
   IMG Bild: Nicht das mögliche Verkehrschaos ist das Problem, sondern die Blackbox im Auto der Zukunft
       
       Berlin taz | Zeitung lesen, Kaffee trinken, E-Mails schreiben – und
       gleichzeitig Autofahren. Die Technik soll es künftig möglich machen. Der
       Computer fährt, der Mensch widmet sich anderen Dingen. Am Freitag berät der
       Bundestag über die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und schafft damit
       die rechtliche Grundlage für das automatisierte Fahren in Deutschland.
       
       Im vernetzten Auto werden jede Menge Daten gesammelt und verarbeitet. Zum
       Beispiel, wann Mensch oder Maschine die Kontrolle über das Fahrzeug haben,
       wohin die Reise geht oder ob die Technik mal versagt. Problematisch ist für
       den Gesetzgeber vor allem die Frage der Haftung, wenn ein Unfall passiert.
       Die gesammelten Daten sollen dann helfen, den Fall zu klären. Ähnlich wie
       die Blackbox im Flugzeug, werden im Auto elektronische Speicher
       verpflichtend.
       
       Klingt praktisch. Doch Deutschlands oberste Datenschützerin Andrea Voßhoff
       (CDU) meldet pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage im Bundestag
       Bedenken an. In Datenschutzfragen sei der Entwurf zu vage, zu ungenau und
       schaffe rechtliche Risiken für Fahrer und Fahrerinnen, sagt sie. Welche
       Fahrdaten werden gespeichert? Wer hat überhaupt Zugriff? Wann werden die
       Informationen wieder gelöscht? Für Voßhoff sind diese Fragen in der
       derzeitigen Gesetzesvorlage von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
       (CSU) nicht geklärt.
       
       Die CDU-Politikerin ist mit ihrer Kritik nicht allein. Besonders ein Passus
       im Entwurf stößt auf Widerstand bei Daten- und Verbraucherschützern. Auf
       Verlangen können Behörden, die für die Überwachung des Straßenverkehrs
       zuständig sind, die aufgezeichneten Daten einsehen. Auch sogenannte
       berechtigte Dritte haben ein Recht auf Zugriff. Zum Beispiel, wenn
       Geschädigte nach einem Unfall Schadenersatz fordern.
       
       Das heißt, nicht nur die Polizei könnte die Aufzeichnungen bewerten und
       speichern, sondern auch Sachverständige oder Unfallgutachter. Unklar ist,
       welche Daten sie einsehen können. Ziel der Reise, die Höhe des Sitzes,
       rasanter oder gemächlicher Fahrstil – auch Informationen dazu können
       gespeichert werden. Dabei sind diese Daten nicht nötig, um einen Unfall zu
       rekonstruieren.
       
       ## Komplettes Tracking aller Daten
       
       Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor dem Auto
       als „Totaldatenschreiber“. Für die Expertin für Mobilität und Reise sind
       die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden – und der berechtigten Dritten –
       viel zu weit gefasst. „Um die Fahrt zu bewerten, werden nur GPS-Datum und
       Zeit sowie die Information, ob die Fahrfunktion ein- oder ausgeschaltet war
       sowie eine Übergabeaufforderung vom Fahrer an das System, gebraucht“, sagt
       Jungbluth. „Ein komplettes Tracking beim Autofahren lehnen die Menschen
       ab.“ Sie plädiert für ein sogenanntes Trust Center, eine vertrauenswürdige
       Stelle, die Daten sammelt und nur die Informationen an die Behörden
       weitergibt, die auch benötigt werden.
       
       Auch Versicherungen, Autobauer, Reifenhersteller liebäugeln mit der Fülle
       an Daten aus dem vernetzten Auto. Wie viel Benzin wird verbraucht? Welche
       Fahrweise beansprucht den Motor besonders stark? Welchen Komfort schätzen
       Fahrer und Fahrerin? Eric Hilgendorf spricht von einem hohen ökonomischen
       Wert dieser Daten. Da sie sich aber in einem nahezu rechtsfreien Raum
       befänden, könnten sie von Dritten fast nach Belieben abgezogen werden, sagt
       der Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg. Der Halter des
       Wagens müsse bei der Verwendung seiner Daten ein Mitspracherecht haben.
       
       Das sieht auch Konstantin von Notz, Netzexperte der
       Grünen-Bundestagsfraktion, so. Er hält nichts von einem „gläsernen
       Autofahrer“. Die Hoheit über die Daten bleibe bei den Fahrern. Für den
       Grünen-Politiker dient der Gesetzesentwurf in erster Linie dazu, die
       Hersteller aus der Verantwortung zu nehmen. „Sie bekommen die
       wirtschaftlich immer wertvoller werdenden Daten, haften müssen aber
       andere“, sagt von Notz. So entstehe kein Vertrauen für neue Technologien.
       
       ## Die Datensicherheit
       
       Hinzu kommt die kriminelle Anziehungskraft der Daten. Wissenschaftler
       Hilgendorf spricht von Diebstahl, von Sabotage, sogar von
       lebensgefährlichen Unfällen, die Hacker verursachen können, wenn sie in die
       Systeme eindringen. Science-Fiction oder berechtigter Einwand?
       
       „Die Haftung für Sabotagesicherheit dürfte inzwischen eine der wichtigsten
       Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren darstellen“, sagt
       Hilgendorf. Klare Haftungsvorgaben müssten den Herstellern einen Anreiz
       geben, ihre Systeme so sicher wie technisch möglich und zumutbar zu machen.
       
       Alexander Dobrindts Gesetzesvorlage wirft viele Fragen auf. Die
       Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hat deutliche Nachbesserungen beim
       Datenschutz gefordert. Trotzdem drückt die Regierung beim automatisierten
       Fahren aufs Tempo. Auch der Bundesrat berät am Freitag über Dobrindts
       Vorlage. Für den 20. März ist eine weitere Anhörung zum Gesetzesentwurf im
       Verkehrsausschuss anberaumt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz
       verabschiedet werden.
       
       10 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tanja Tricarico
       
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