URI:
       # taz.de -- Politik an Hochschulen: Wie politisch darf der AStA sein?
       
       > Ein Rechtsstreit an der Universität Frankfurt zeigt: Es ist ungeklärt,
       > wie politisch sich Studierendenvertretungen äußern und engagieren dürfen.
       
   IMG Bild: Dürfen sich Studierendenvertreter*innen nur zu hochschulpolitischen Themen äußern?
       
       Frankfurt taz | Pragmatisch klingt es, was Bodo Steffen zu dem Urteil sagt:
       „Man kann sich darüber freuen, weil man hat ja nicht verloren.“ Gewünscht
       hätte sich der Pressereferent des AStA Hannover jedoch ein klares
       politisches Zeichen in dem Gerichtsstreit zwischen dem Allgemeinen
       Studierendenausschuss (AStA) der Uni Frankfurt und einem „Pick-up-Artist“.
       
       Dieser sorgt seit über einem Jahr deutschlandweit für Aufmerksamkeit. Unter
       anderem der AStA Hannover hatte sich [1][mit den Frankfurtern
       solidarisiert], denn der Streit hat Relevanz. Betrifft er auch die brisante
       Trennung von allgemein- und hochschulpolitischem Mandat der ASten. Diese
       können sich nämlich als gewählte Studierendenvertretungen und
       Körperschaften öffentlichen Rechts nicht zu allen allgemeinpolitischen
       Themen äußern. So ist es in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder
       geregelt.
       
       Wann genau politisches Engagement jedoch zu weit geht, ist nicht immer
       klar. Obwohl der rein formale Sieg vor dem Landgericht Frankfurt diese
       Frage ausklammert, zieht Valentin Fuchs, Vorstand des AStA Frankfurt,
       dennoch „politischen Aufwind“ aus dem Urteil: „Wir sind erleichtert. Das
       ist Rückenwind für studentische Plattformen.“
       
       ## Wann überschreiten ASten ihr politisches Mandat?
       
       Im Kern ging es dem AStA darum, sein hochschulpolitisches Mandat nicht
       beschneiden zu lassen und ein klares Zeichen gegen Sexismus zu setzen. Das
       Oberlandesgericht hatte dem AStA und dessen Zeitung in seiner
       Urteilsbegründung vor einem Jahr das Recht abgesprochen, [2][sich zu dem
       allgemeinpolitischen Thema „Pick-up-Artists“ zu äußern] – also zu Männern,
       die damit prahlen, Frauen notfalls mit Gewalt ins Bett zu kriegen. In
       letzter Konsequenz fiel das Urteil jedoch deshalb zugunsten des Klägers
       aus, weil dieser unzulässig identifizierbar gemacht worden sei, so die
       Begründung.
       
       Wann aber überschreiten ASten ihr politisches Mandat? Grundsätzlich haben
       sie die Aufgabe, die Interessen der Student*innen zu vertreten, die von der
       Wohnungssuche bis zur Rechtsberatung reichen. Große politische Erfolge
       konnten ASten zuletzt etwa bei Semestertickets und der Abschaffung von
       Studiengebühren verbuchen.
       
       In Baden-Württemberg setzten sich die ASten aktuell gegen die geplante
       Wiedereinführung der Studiengebühren ein. Und das ist auch juristisch
       völlig unstrittig. Auch dass ASten sich klar politisch äußern, wenn sie
       Antirassismus- oder LGBTI-Referate an ihrer Hochschule aufbauen.
       
       ## Aufruf zur Pegida-Gegendemo überschreitet Grenze
       
       Die Meinungen, wann das politische Engagement von
       Studierendenvertreter*innen das AStA-Mandat sprengt, gehen aber dann
       auseinander, wenn ihre Aktionen über Hochschulpolitik hinausgehen. So wie
       an der [3][Uni Osnabrück]. Dort hatte im Juli 2015 ein Jurastudent in 74
       Einzelfällen gegen den AStA geklagt. Der AStA hätte sich ein
       allgemeinpolitisches Mandat angemaßt, das ihm nicht zustehe, und vor allem
       linkspolitische Hochschulgruppen und Projekte unterstützt.
       
       Das Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite des AStAs: Die meisten
       Fälle seien nach Niedersächsischem Hochschulgesetz noch von dessen
       „politischem Bildungsauftrag“ gedeckt. Zwölf der Fälle kritisierte das
       Gericht jedoch als Grenzüberschreitungen – unter anderem den Aufruf zu
       einer Pegida-Gegendemo und ein Willkommenstransparent für Geflüchtete.
       
       Die Auslegung des Gerichts wirft für Studienvertreter*innen heikle Fragen
       auf: Können sie sich künftig nicht mehr zu Trump, Rassismus oder Populismus
       äußern? Wie ernst muss man eine Klage gegen eine Demo nehmen? Können sie
       sich einen Prozess mit offenem Ausgang finanziell überhaupt leisten?
       
       ## Warten auf den Präzedenzfall
       
       Medienrechtsanwalt Marc-Oliver Srocke stellt sich klar aufseiten der ASten:
       „Universität ist ein Ort, an dem Diskurse stattfinden. Es ist die Aufgabe
       von Studentenvertretungen, sich auch zu gesellschaftlich und politisch
       relevanten Themen zu äußern.“ Wenn sich ASten – und deren Zeitungen –
       strikt auf Hochschulthemen beschränken müssten, „dürften sie nur über
       Mensaessen oder Semesterticket schreiben“. AStA-Zeitungen müsse es möglich
       sein, Student*innen eine Plattform zur Meinungsäußerung zu bieten.
       
       Diese können sich dann wiederum auf ihr Grundrecht der freien
       Meinungsäußerung berufen. Und für Srocke wiegt das im Fall des
       Pick-up-Artisten eindeutig schwerer als vermeintlich verletzte
       Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht hätte also ein klares Zeichen für
       das politische Mandat von ASten setzen können. Für andere
       Studierendenvertretungen im Land heißt das: Auf den Präzedenzfall müssen
       sie noch warten.
       
       Das kann der Streit an der Universität Frankfurt aber noch werden. Der
       „Pick-up-Artist“ hat Anfang Januar Berufung eingelegt. Es könnte erneut zu
       einer Verhandlung kommen. AStA-Vorsitzender Valentin Fuchs ist trotz der
       bisherigen Urteile optimistisch und hofft, dass die Klage dann auch
       inhaltlich abgewiesen wird.
       
       9 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!5279930
   DIR [2] /!5269088
   DIR [3] /!5216439
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Astrid Ehrenhauser
       
       ## TAGS
       
   DIR Hochschulpolitik
   DIR Asta
   DIR Universität
   DIR Asta
   DIR Humboldt-Universität
   DIR Studierende
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Pick-up Artists
   DIR Pick-up Artists
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Uni Frankfurt gegen Asta: Zu politisch
       
       Darf der Asta der Universität Frankfurt zu Klimastreiks aufrufen oder sich
       zur BDS-Kampagne äußern? Das muss ein Verwaltungsgericht klären.
       
   DIR Semesterticket an der HU: Studierende müssen zustimmen
       
       An der Humboldt-Universität stimmen die Studierenden über das
       Semesterticket ab. Gibt es keine Zustimmung, fällt es ab kommendem Semester
       weg.
       
   DIR Studentische Hilfskräfte in Berlin: Trillerpfeifen für mehr Lohn
       
       Die studentischen Beschäftigten der Berliner Unis protestieren für einen
       gerechten Tarif. Der Lohn soll endlich den Lebenshaltungskosten angepasst
       werden.
       
   DIR Die AfD an deutschen Unis: Dilemma der Meinungsfreiheit
       
       Viele Studierende fühlen sich von AfD-Hochschulgruppen provoziert, zuletzt
       an der Uni Magdeburg. Doch ist Debatten verhindern richtig?
       
   DIR „Pick-up-Artist“-Streit in Frankfurt: Hochschulgruppen solidarisieren sich
       
       Der AStA der Uni Frankfurt bekommt Rückendeckung im Gerichtsstreit mit
       einem „Pick-up-Artist“. Zahlreiche weitere Prozesse könnten folgen.
       
   DIR „Pick-up-Art“ an der Uni Frankfurt: „Dating-Coach“ streitet mit AStA
       
       Eine Zeitschrift an der Uni Frankfurt darf einen „Pick-up-Artist“ nicht
       nennen. Das Urteil ersticke eine Debatte über Sexismus, sagt der AStA.