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       # taz.de -- Cannabis auf Rezept: Agentur soll Qualität sichern
       
       > In Deutschland soll medizinisches Cannabis angebaut werden. Die
       > Cannabisagentur kontrolliert Anbau, Vertrieb und Abgabe.
       
   IMG Bild: Cremer-Schaeffer rät ab, Cannabis zu rauchen. Verdampfen sei die bessere Anwendung
       
       Berlin taz | Zehntausend Pflanzen ergeben 365 Kilogramm medizinisches
       Cannabis. So viel wurde im letzten Jahr im deutschen Apothekengroßhandel
       aus den Niederlanden importiert. Bisher hätten eintausend Patienten eine
       Ausnahmegenehmigung für den Gebrauch und bräuchten zirka ein Gramm am Tag,
       rechnet der Leiter der Bundesopiumstelle, Peter Cremer-Schaeffer, vor.
       
       Jetzt darf auch in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken angebaut
       werden. Damit die Qualität stimmt, richtet das Bundesamt für Arzneimittel
       und Medizinprodukte (BfArM) eine Cannabisagentur ein. Die Zulassung von
       Cannabis in Blütenform als Medikament wurde am 19. Januar im Bundestag
       beschlossen. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.
       
       Eine sogenannte Phase-3-Studie mit Patienten wie bei anderen Medikamenten
       gibt es nicht. Das BfArM stützt sich bei der Zulassung lediglich auf
       Hinweise, die die Wirksamkeit von Cannabis nahelegen. Die gebe es
       beispielsweise bei der Schmerzbehandlung von Patienten mit Multiple
       Sklerose oder Krebs, so Cremer-Schaeffer.
       
       Die Datenlage aber sei schlecht. Eine Begleitstudie, die auf fünf Jahre
       angelegt sei, werde durchgeführt, so Karl Broich, Präsident des BfArM. „Ich
       erwarte, dass wir deutlich bessere Daten darüber bekommen, wofür Cannabis
       tatsächlich sinnvoll ist“, sagt Josef Mischo Vorsitzender der
       Bundesärztekammer. Fernziel des BfArM ist ein standardisiertes
       Arzneimittel, so Broich.
       
       ## Kontrolle ist alles
       
       Cannabis wird zukünftig von Ärzten verschrieben und von den Krankenkassen
       bezahlt. Ziel sei, dass der Patient bei ambulanter Behandlung innerhalb von
       drei Tagen sein Medikament bekomme, so Stroppe. Mischo bewertet es positiv,
       dass das Gesetz nicht vorgibt, wann Cannabis eingesetzt werden darf. Ob sie
       einen möglichen Missbrauch dieser Regelung befürchtet, möchte die
       Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler nicht kommentieren.
       
       Das BfArM vergibt europaweit Lizenzen an Unternehmen für den Anbau von
       Cannabis in Deutschland. Dabei solle die Qualität und die Sicherung der
       illegalen Substanz durch Inspektionen des BfArM kontrolliert werden, sagt
       Broich. Cannabis dürfe nicht in andere Kanäle geraten. Den Weg in den
       Handel finde das Arzneimittel erst durch das BfArM, das die komplette
       Produktion aufkaufe.
       
       Wieviel Geld dafür bereitsteht, wollte Stroppe nicht sagen. Das hänge von
       der Nachfrage ab. Einen sprunghaften Anstieg der Nutzer befürchte er aber
       nicht.
       
       3 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Kürbel
       
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