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       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht hebt Urteil auf: Richter holen Fan aus dem Strafraum
       
       > Ein BVB-Auswärtsspiel in Sevilla führte zu fragwürdigen
       > Fan-Verurteilungen. Der Eintrag ins Zentralregister muss nun überprüft
       > werden.
       
   IMG Bild: Gelb-schwarze Fans – einer von ihnen hat von den roten Roben aus Karlsruhe Recht bekommen
       
       Karlsruhe taz | Ein Fan von Borussia Dortmund hatte vor dem
       Bundesverfassungsgericht Erfolg. Der Eintrag eines spanischen
       Schnellurteils im deutschen Bundeszentralregister muss nun neu geprüft
       werden.
       
       Im Dezember 2010 hatte Borussia Dortmund ein Auswärtsspiel der Europa
       League beim FC Sevilla in Spanien. Die Stimmung war schon vor dem Spiel
       gereizt. Einige gewalttätige Dortmunder Fans standen aggressiven Polizisten
       gegenüber, so ist es in damaligen Presseberichten nachzulesen. Im Stadion
       setzte die spanische Polizei brutal Schlagstöcke ein. Manche der
       Dortmund-Fans warfen wiederum Plastiksitzschalen Richtung Polizisten.
       
       Nach dem Spiel zog die Polizei 15 BVB-Fans im Alter von 20 bis 26 Jahren
       aus der Menge heraus und nahm sie fest. Sie mussten sich rund zwei Stunden
       in der Kälte an eine Mauer stellen. Wer sich bewegte, sei geschlagen
       worden, so berichteten die Betroffenen. Anschließend wurden sie in
       Untersuchungshaft genommen.
       
       Zwei Dolmetscher drängten sie am nächsten Tag, Geständnisse zu
       unterschreiben, dann kämen sie sofort frei. Ansonsten würde ihnen normale
       Verfahren mit wochenlanger Untersuchungshaft drohen. Die Verurteilung in
       Spanien habe in Deutschland keine Folgen, so einer der Dolmetscher, tauche
       insbesondere nicht in einem deutschen Führungszeugnis auf. Ein anwesender
       Verteidiger sprach kein Deutsch und zeigte sich desinteressiert. Die Fans,
       die nur noch nach Hause wollten, unterschrieben und wurden entsprechend
       wegen Gewalt und Nötigung gegen Polizeibeamte zu einer einjährigen
       Bewährungsstrafe verurteilt – nach ihren Angaben ohne weitere
       Gerichtsverhandlung.
       
       Der spätere Kläger, ein heute 27-Jähriger, beantragte einige Monate später
       in Deutschland testweise ein Führungszeugnis und musste feststellen, dass
       die spanische Verurteilung doch enthalten war. Daraufhin beschwerte er sich
       beim Bundesamt für Justiz und beim Bundesjustizministerium, da das
       spanische Verfahren gegen rechtsstaatliche Mindeststandards verstoßen habe.
       Beide Stellen erklärten, eine Verletzung wesentlicher Verfahrensrechte sei
       nicht zu erkennen.
       
       Doch der Fan ließ nicht locker und klagte beim Kammergericht Berlin auf
       Streichung des spanischen Eintrags. Wieder ohne Erfolg. Bei Strafgerichten
       in der EU könne allgemein davon ausgegangen werden, dass das jeweilige
       Verfahrensrecht rechtsstaatlichen Anforderungen genüge. Es seien auch keine
       Verstöße gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder der
       Grundrechtecharta ersichtlich.
       
       Der Fan, der vom Bochumer Kriminologie-Professor Thomas Feltes vertreten
       wurde, legte nun Verfassungsbeschwerde ein – und hatte jetzt bei einer
       Kammer des Bundesverfassungsgerichts Erfolg. Das Berliner Gericht habe das
       Grundrecht des Borussia-Fans auf effektiven Rechtsschutz verletzt, weil es
       seine Vorwürfe gegen die spanische Justiz nicht näher überprüfte. Es habe
       außerdem gegen das Willkürverbot verstoßen, weil es die Schilderung des
       Fans als in sich widersprüchlich darstellte, obwohl sie klar und eindeutig
       war. So hätten die Berliner Richter dem Vorwurf nachgehen müssen, dass
       (anders als im spanischen Urteil erwähnt) gar keine Gerichtsverhandlung
       stattgefunden hat. Der Borussia-Fan habe auch ausreichend beschrieben,
       warum er sich in Spanien unter Druck gesetzt fühlte. Das Kammergericht muss
       den Fall nun neu entscheiden.
       
       Kriminologe Feltes geht davon aus, dass das Urteil den Rechtsschutz gegen
       fragwürdige Auslandsurteile generell verbessert. Allerdings dürften wohl
       gerade Fußballfans bei Auslandsspielen mit solchen Schnellverfahren
       konfrontiert sein.
       
       22 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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