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       # taz.de -- Kommentar Brustimplantate: Wenn der Prüfer plötzlich klingelt
       
       > Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen
       > sie nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
       
   IMG Bild: Vorsicht vor den Inhaltsstoffen
       
       Medizinprodukte sind so heikel wie Arzneimittel. Insbesondere bei
       Produkten, die in den Körper eingebaut werden – also zum Beispiel
       Herzschrittmacher oder Katheter, aber auch Brustimplantate –, müssen die
       PatientInnen darauf vertrauen können, dass Gefahren und Risiken nach
       Möglichkeit ausgeschlossen werden.
       
       Zwar sind vermutlich die allerwenigsten Hersteller von Medizinprodukten so
       kriminell wie der französische Implantate-Hersteller PIP. Aber wie in jeder
       Branche gibt es auch hier schwarze Schafe. Es ist daher unbefriedigend,
       wenn der Europäische Gerichtshof [1][nun feststellen musste], dass
       unangemeldete Kontrollen bei den Herstellern bisher nur in Ausnahmefällen
       zwingend sind.
       
       Immerhin hat der europäische Gesetzgeber aus dem PIP-Skandal gelernt. Bald
       werden unangemeldete Kontrollen obligatorisch. Die eingeschalteten privaten
       Prüffirmen, etwa der TÜV Rheinland, müssen dann regelmäßig testen, ob auch
       der Alltag der Produktion den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wie so oft
       brauchte es den Skandal, damit sich die Gesetzgebung weiterentwickelt.
       
       Allerdings ist auch bei unangemeldeten Kontrollen möglich, dass die Prüfer
       hinters Licht geführt werden. Dann stellt sich wieder die Frage nach dem
       Schadenersatz. Die kriminellen Hersteller sind meist insolvent. Eine
       Versicherung ist nicht vorgeschrieben.
       
       Auch hier besteht deshalb Handlungsbedarf für den EU-Gesetzgeber. Die
       Hersteller von Medizinprodukten sollten verpflichtet werden, eine
       Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden in unbegrenzter Höhe
       abdeckt – und zwar ebenso bei kriminellem Vorsatz des Herstellers wie auch
       bei Schäden außerhalb des Herstellerlandes.
       
       Medizinprodukte werden dadurch teurer werden. Da aber potenziell jeder von
       einer solchen Versicherungspflicht profitieren kann, wird es auch Akzeptanz
       dafür geben.
       
       16 Feb 2017
       
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