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       # taz.de -- Nach gescheitertem NPD-Verbot: Dann eben über die Kohle
       
       > Die Bundesregierung prüft, ob der NPD das Geld vom Staat gekappt werden
       > kann. Die SPD will eine Gesetzesänderung noch in dieser
       > Legislaturperiode.
       
   IMG Bild: Die Idee kam vom Bundesverfassungsrichter Voßkuhle – auführen müsste sie die Politik
       
       Berlin taz | Die Gruppe in der Abteilung V des Bundesinnenministeriums nahm
       schon kurz nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe ihre Arbeit auf. Der Auftrag
       der Rechtsexperten: Zu prüfen, wie man der NPD die Staatsgelder kappen
       kann.
       
       Der Tipp kam von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle selbst. Nach
       der Ablehnung des NPD-Parteiverbots diese Woche sagte er, es sei nun am
       Gesetzgeber, zu entscheiden, ob nicht auch „andere Reaktionsmöglichkeiten“
       möglich seien: „wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung“.
       Das würde die NPD hart treffen: 1,3 Millionen Euro Staatsgelder erhielt die
       NPD zuletzt für das Jahr 2015 – weit mehr als Mitgliedsbeiträge und Spenden
       einbrachten.
       
       Der Plan indes ist alt. Bereits 2007 hatte die Innenministerkonferenz eine
       Grundgesetzänderung diskutiert, um die Parteienfinanzierung für die NPD
       einzuschränken – die Debatte verlief sich. Das Problem: Das Grundgesetz
       spricht den Parteien nach Artikel 21 einen hohen Schutz zu, für alle gilt
       ein Gleichbehandlungsprinzip.
       
       Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag kam jedoch 2013 zu dem Schluss,
       dass eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, die staatliche
       Parteienfinanzierung einzuschränken, mit der Gesetzeslage „vereinbar“ wäre.
       Schon 2008 hatte auch ein Gutachten des Staatsrechtlers Volker Epping,
       beauftragt vom Land Niedersachsen, Gleiches befunden. Epping erklärte den
       Ausschluss aus der Parteienfinanzierung für möglich, wenn man sich auf das
       Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ beruft. Voraussetzungen seien
       allerdings „konkrete Bestrebungen einer Partei gegen die freiheitliche
       demokratische Grundordnung“.
       
       ## Verfassungsfeindlichkeit ist bestätigt
       
       Die Verfassungsrichter haben dafür nun die Grundlage geschaffen: Mit
       deutlichen Worten erklärten sie die NPD als verfassungsfeindlich, deren
       Politik sei „mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“. Bundesinnenminister
       Thomas de Maizière (CDU) erklärte darauf, die „Handlungsspielräume“ bei der
       Parteienfinanzierung für die NPD würden nun „sorgfältig geprüft“. Auch
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Familienministerin Manuela
       Schwesig (SPD) unterstützen den Plan.
       
       Gerade die SPD drückt nun aufs Tempo. Die Bundestagsfraktion kündigte an,
       „so schnell wie möglich“ einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. „Wir wollen
       noch in dieser Wahlperiode das Grundgesetz ändern“, sagte
       SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht. Sie sei
       „zuversichtlich“ die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und
       Bundesrat zu bekommen.
       
       Die Frage nur bleibt: Wer entscheidet am Ende, welcher Partei die
       Staatsgelder entzogen werden? Staatsrechtler Epping schlug dafür den
       Bundestagspräsidenten vor, andere nannten das Bundesinnenministerium. Seyda
       Emek, Staatsrechtlerin an der Columbia University, hält diese Frage nach
       dem jetzigen Urteil aus Karlsruhe für geklärt: Das Bundesverfassungsgericht
       selbst kann, eine entsprechende Gesetzesänderung vorausgesetzt, künftig
       diese Entscheidung treffen.
       
       „Dann hätten die Richter in einem Verfahren wie gegen die NPD nicht nur die
       Wahl zwischen Verbot und Nichtverbot, sondern könnten abgestuft auch andere
       Sanktionen verhängen.“ Etwa den Entzug der Parteienfinanzierung, teilweise
       oder ganz. (In anderen Ländern, erklärt Emek, sei dies bereits Standard,
       etwa am türkischen Verfassungsgericht.)
       
       ## Der NPD ist der Ernst der Lage klar
       
       Emek hält auch andere Optionen für möglich. So könnten die Richter eine
       Partei auch für eine gewisse Zeit suspendieren. Dies taten Gerichte 2008
       etwa in Spanien, als sie zwei baskische Parteien wegen ihrer Nähe zur
       Untergrundorganisation ETA für drei Jahre sämtliche Aktivitäten
       untersagten. (Ähnliche Regelungen bestehen laut Emek auch in Bulgarien oder
       Moldawien.)
       
       „All dies wären verhältnismäßigere Alternativen als das komplette Verbot
       einer Partei.“ Auch verstießen sie nicht gegen das Gebot der
       Chancengleichheit, da die Sanktionen klar an eine gerichtlich festgestellte
       Verfassungswidrigkeit gekoppelt wären, so Emek. „Und sie stünden auch im
       Einklang mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für
       Menschenrechte.“
       
       Der NPD ist der Ernst der Lage klar. Es gehe nun darum, „sich einer
       unliebsamen politischen Konkurrenz über ihre Austrocknung zu entledigen“,
       kritisierte NPD-Chef Frank Franz. Die Parteien seien „grottenschlechte
       Verlierer“. Bundesjustizminister Maas hielt dagegen: Steuergelder für die
       NPD seien „eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“.
       
       20 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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