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       # taz.de -- Angriff auf schlafenden Obdachlosen: Nach unten getreten
       
       > Ein Drogenabhängiger soll einem schlafenden Obachlosen in Hannovers
       > Fußgängerzone ins Gesicht gesprungen sein – doch eine Verurteilung ist
       > fraglich
       
   IMG Bild: Gefährdet: Schlafender Obdachloser auf einer Parkbank
       
       Hannover taz | Das Video ist nur wenige Sekunden lang – doch es schockiert
       durch brutale Gewalt: In Kickbox-Manier springt ein junger Mann
       unvermittelt auf einen Obdachlosen zu, der in der Dunkelheit auf einer Bank
       in Hannovers Bahnhofstraße schläft. Mitten in der Fußgängerzone der
       niedersächsischen Landeshauptstadt tritt er dem völlig Wehrlosen nach unten
       ins Gesicht, reißt zur Verstärkung des Angriffs die Arme herunter. Der Kopf
       des Wohnungslosen, der ein Stück über die Bank herausragt, schleudert
       herum. Danach laufen mindestens zwei Beteiligte wie nach einem dummen
       Streich weg.
       
       Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein heute 22-Jähriger vor dem
       Amtsgericht Hannover verantworten – medizinische Gutachten über die
       möglichen Folgen des Tritts erhärteten den zunächst verfolgten Verdacht auf
       versuchten Mord nicht. PolizistInnen fanden das Video auf dem Mobiltelefon
       des Mannes mit deutschem und spanischem Pass, als sie wegen Drogenhandels
       und Motorradfahrens ohne Führerschein und ohne Helm gegen ihn ermittelten.
       
       ## Ließ sich der Angeklagte „zur Selbstinszenierung“ filmen?
       
       Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Tat „zur
       Selbstinszenierung“ von einem Begleiter filmen ließ, der ihm das Video dann
       per Whatsapp geschickt haben soll.
       
       In Saal 3014 des Amtsgerichts versucht der mit grauem Pulli, Jeans und
       weißen Chucks bekleidete Kampfsportler sein Gesicht vor den Kameras der
       Journalisten hinter einer roten Aktenmappe zu verbergen. An die
       hinterhältige Attacke will er sich wegen massiven Drogenkonsums nicht
       einmal in Ansätzen erinnern können. „Locker drei Ecstasy-Tabletten“ will er
       jeden Abend konsumiert haben, dazu Amphetamine und Alkohol. „Das
       rechtfertigt nichts, ich weiß“, sagt er. Trotz seiner Erinnerungslücken
       geht der 22-Jährige offenbar auch selbst davon aus, der Täter zu sein.
       
       Als das Gewaltvideo zur Beweisaufnahme mehrmals gezeigt wird, schaut der
       Angeklagte immer wieder weg. Der Tatzeitpunkt, der nur grob auf das
       Frühjahr 2015 eingegrenzt werden kann, sei „die schlimmste Zeit“ seines
       Lebens gewesen, sagt der Angeklagte.Arbeitslos habe er den ganzen Tag
       herumgehangen. „Es tut mir mega leid“, sagt er zum Tatvorwurf.
       
       Doch ob der 22-Jährige schuldig gesprochen wird, bleibt fraglich. Zwar
       drohen ihm selbst bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht zwei bis
       drei Jahre Haft. Auf dem Video aber ist der Täter nur von hinten und der
       Seite zu sehen und damit schwierig zu erkennen – und auch das mit viel
       Polizeiarbeit ermittelte mutmaßliche Opfer, ein 56-jähriger Obdachloser,
       hat gegenüber den Beamten ausgesagt, sich an den Angriff überhaupt nicht
       erinnern zu können.
       
       Am Mittwoch erscheint der ehemalige BWL-Student nicht vor Gericht – und
       macht damit deutlich, wie schwierig es ist, auch massive Gewalt in der
       Obdachlosen- und Drogenszene zu ahnden: Seit Jahren lebe der Mann mal in
       Hilfseinrichtungen, mal auf der Straße, sagt seine gesetzliche Vertreterin,
       die Sozialpädagogin Fiona Ziegler. Der Wohnungslose sei zwar „hoch
       intelligent“, lebe aber „oft in der Vergangenheit“ – und habe offenbar
       Angst, dem mutmaßlichen Täter auch nur im geschützten Umfeld des Gerichts
       zu begegnen.
       
       Er müsse „aufpassen, nicht noch einmal aufs Maul“ zu bekommen, habe er
       gemeint, berichtet die Sozialarbeiterin. Ihr gegenüber habe er sich jedoch
       an den Angriff erinnert: „Das war schon ein schlimmer Schlag“, habe der
       56-Jährige gesagt. „Ich dachte, ich hätte eine Gehirnerschütterung.“ Der
       Prozess wird im Februar fortgesetzt.
       
       28 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Wyputta
       
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