# taz.de -- Behörden und der Terrorfall Al-Bakr: Nicht völlig versagt
> Die Expertenkommission zum Fall al-Bakr legt ihren Bericht vor: Behörden
> hätten keine Regeln verletzt, aber „grobe Fehleinschätzungen“ getroffen.
IMG Bild: Dumm gelaufen: Am Ende war der Verdächtige tot
DRESDEN taz | Im Fall des im Oktober 2016 in Sachsen festgenommenen
Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr hat eine Expertenkommission die
Geheimdienste gelobt, die Verfolgungsbehörden aber kritisiert.
Das von der sächsischen Staatsregierung eingesetzte fünfköpfige
Untersuchungsgremium bescheinigt in seinem am Dienstag vorgestellten
Bericht den Verfassungsschützern und dem Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum GTAZ gute Ermittlungsarbeit. Das Bundeskriminalamt
und der Generalbundesanwalt aber hätten den Fall an sich ziehen müssen,
bemängelte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Herbert Landau.
Nach Hinweisen des Bundesverfassungsschutzes war der 22-jährige Syrer
Dschaber al-Bakr am 7. Oktober in einer Chemnitzer Wohnung aufgespürt
worden, konnte aber fliehen. In der Wohnung wurde Sprengstoff gefunden.
Al-Bakr soll einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen geplant haben.
Erst durch syrische Landsleute, bei denen al-Bakr in Leipzig Unterschlupf
suchte, konnte ihn die Polizei festnehmen. Zwei Tage danach erhängte sich
der Verdächtige in der Leipziger JVA mit einem T-Shirt.
Der 200 Seiten umfassende Bericht bescheinigt den kritisierten Behörden
keine Regelverletzungen „wider besseres Wissen“. Für den gescheiterten
Zugriff in Chemnitz macht der frühere Polizeiinspekteur Jürgen Jakobs aber
„grobe Fehleinschätzungen“ und den Mangel eines funktionsfähigen
Führungsstabes bei der sächsischen Polizei verantwortlich. Man habe eine
gewohnheitsmäßige Festnahme und nicht die Gefahr eines terroristischen
Anschlags angenommen. Auch sei die JVA mangelhaft über den potenziellen
Attentäter informiert worden. Entlastet wird hingegen die
Gefängnispsychologin, die al-Bakr wegen möglicher Suizidgefahr untersucht
hatte.
Dem BKA werfen die fünf Experten vor, zwar nicht rechtswidrig, aber auch
nicht zweckmäßig gehandelt zu haben, als es den Fall der überforderten
sächsischen Polizei überließ. Eine andere Entscheidung wäre
„erfolgversprechender“ gewesen.
Landau kritisierte auch, dass Generalbundesanwalt Peter Frank den Fall
zunächst nicht übernahm. Al-Bakr sei kein Routinefall gewesen, sondern der
erste seiner Art in der Bundesrepublik. Die Kommission regt deshalb an, den
Paragrafen 89a im Strafgesetzbuch zu überprüfen und die Bundesanwaltschaft
verpflichtend einzubinden.
Mit Blick auf Pläne des Bundesinnenministers, den Verfassungsschutz zu
zentralisieren, sprechen sich die Kommissionsmitglieder für die
Beibehaltung föderaler Strukturen aus. Allerdings seien die Vernetzung und
der Datenaustausch untereinander verbesserungswürdig. Ihr Vorschlag: In den
Polizeidirektionen der Bundesländer sollten für vergleichbare Gefahrenlagen
künftig „Ständige Stäbe“ eingerichtet werden und die Ausrüstung von
Einsatzkommandos verbessert werden.
24 Jan 2017
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DIR Michael Bartsch
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