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       # taz.de -- Verteilung von Geflüchteten in Europa: EU ist nicht gleich EU
       
       > Wie leben Asylbewerber in den einzelnen EU-Staaten? Eine taz-Recherche zu
       > Asylregeln, Herkunfts- und Aufnahmeländern.
       
   IMG Bild: Geflüchtete in einem griechischen Lager. Wo werden sie enden?
       
       Berlin taz | Das EU-Recht besagt, dass alle Mitgliedsstaaten Flüchtlingen
       Leistungen gewähren müssen, die „einem angemessenen Lebensstandard
       entsprechen“. Dies umfasst den „Lebensunterhalt sowie den Schutz der
       physischen und psychischen Gesundheit“. Was das konkret bedeutet, darf aber
       jeder Staat individuell auslegen.
       
       ## Deutschland
       
       Alleinstehende erwachsene Asylbewerber, die in Wohnungen leben, bekommen
       während ihre Verfahrens im Regelfall 351 Euro pro Monat – rund 50 Euro
       weniger, als Hartz IV. Kinder und Jugendliche erhalten zwischen 214 und 276
       Euro. In Aufnahmeeinrichtungen gibt es für alleinstehende Erwachsene
       monatlich 145 Euro Taschengeld, für Kinder und Jugendliche zwischen 85 und
       93 Euro. Der Rest des Bedarfes wird durch Sachleistungen gedeckt. Die
       Gesundheitsversorgung ist auf akute und schmerzstillende Behandlungen
       beschränkt.
       
       ## Italien
       
       Asylbewerber haben während des Asylverfahrens in Italien Anspruch auf
       Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung. In dieser Zeit haben sie
       Anspruch auf Verpflegung, Kleidung wird gestellt, ebenso Wäsche und
       Hygieneartikel zum persönlichen Gebrauch. Der Erhalt von
       Unterstützungsleistungen – Nahrung, Unterkunft, Integrationsmaßnahmen,
       psychologische Betreuung, Schule – ist an den Aufenthalt in einem
       Aufnahmezentrum geknüpft. Nicht arbeitende Asylbewerber erhalten zusätzlich
       zu ihrer Unterbringung 2,50 Euro Taschengeld pro Tag. Zwei Monate, nachdem
       sie ihren Asylantrag gestellt haben, dürfen sie arbeiten. Allerdings sind
       die Wartezeiten für die Antragstellung sehr lang.
       
       ## Frankreich
       
       Asylbewerber dürfen frühestens nach neun Monaten arbeiten. De facto kann
       ihnen auch dann noch der Zugang zu Jobs verwehrt werden: Mit der
       sogenannten Arbeitsmarktprüfung können die Behörden jederzeit Franzosen und
       EU-Bürgern Vorrang einräumen. Seit 2015 erhalten alle Asylbewerber die
       „allocation unique“, die verschiedene Sozialleistungen bündelt. Eine
       einzelne Person erhält täglich 6,80 Euro. Familien mit vier oder mehr
       Kindern leben von 32,20 Euro am Tag. Wer die staatlich verordnete
       Unterbringung ablehnt, verliert den Anspruch auf alle finanziellen
       Leistungen.
       
       ## Spanien
       
       Der spanische Staat übernimmt Kosten für Fahrten, Bildung, Übersetzungen
       und ähnliches. Wenn sie die Aufnahmeeinrichtung verlassen haben, erhalten
       Einzelpersonen 347,60 Euro und Familien bis zu 792,73 Euro im Monat. Davon
       müssen sie ihre Grundbedürfnisse decken. Ab sechs Monate nach Eingang des
       Asylantrags dürfen Asylbewerber arbeiten.
       
       ## Großbritannien
       
       Während der Bearbeitung des Antrags umfasst die staatliche Unterstützung
       Geld für Lebensmittel und Hygieneartikel. Der Wochensatz für einen
       Erwachsenen liegt bei 35,39 Pfund. Eine vierköpfige Familie bekommt 147,80
       Pfund pro Woche. Hinzu kommen Pauschalen, beispielsweise für Säuglinge. Die
       Sozialhilfe für Arbeitslose beträgt ohne andere Zuschüsse mehr als das
       Doppelte des Asylgeldes. Asylbewerber dürfen in Großbritannien nicht
       arbeiten. Wer illegal arbeitet, kommt ins Gefängnis. Sollte die Bearbeitung
       eines Asylantrags allerdings länger als ein Jahr dauern, kann sich der
       Antragsteller um eine Arbeitserlaubnis bewerben.
       
       ## Österreich
       
       Asylwerber dürfen zehn Stunden pro Woche für fünf Euro pro Stunde
       gemeinnützige Arbeiten verrichten. Selbständig arbeiten dürfen sie nur in
       einem Gewerbe, das keine Qualifikation erfordert, etwa als Prostituierte.
       Die Bundesbetreuung beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld
       von 40 Euro monatlich. Eine Bekleidungshilfe von bis zu 150 Euro jährlich
       wird in Form von Gutscheinen, meist von Second-Hand-Shops, ausgezahlt. Auf
       reguläre Sozialleistungen und Zugang zum Arbeitsplatz haben erst
       Asylberechtigte Anspruch.
       
       ## Ungarn
       
       Asylwerber dürfen kleine Arbeiten im Umfeld des Asylheims verrichten und
       dafür maximal monatlich 80 Euro beziehen. Sie werden vom Staat versorgt,
       soweit sie als bedürftig eingestuft werden und haben dann auch Anspruch auf
       Krankenversicherung.
       
       ## Tschechien
       
       Bewohner der Flüchtlingslager haben Anspruch auf ärztliche Hilfe, bekommen
       Essen und ein Taschengeld von 360 Kronen (13,50 Euro) pro Monat. Wer
       dezentral untergebracht ist, hat drei Monate lang Anrecht auf rund 400
       Euro, die Höhe des monatlichen Lebensminimums. Sozialhilfe erhalten
       Asylbewerber nicht. Im ersten Jahr des Asylverfahrens dürfen sie nicht
       arbeiten, nach dieser Frist auch nur mit Erlaubnis des zuständigen
       Arbeitsamts.
       
       ## Schweden
       
       Die Migrationsbehörde stellt Gemeinschaftsunterkünfte bereit; dort gibt es
       Essen umsonst und 75 Euro monatlich für Alleinstehende. Familienmitglieder
       erhalten je 60 Euro. Wer eigenständig wohnt, erhält 225 Euro im Monat,
       weitere Familienmitglieder im Haushalt 60 Euro. Wer einen Arbeitsplatz
       erhält, kann seit Kurzem vom Asylbewerber zum Arbeitsmigranten umgestuft
       werden.
       
       ## Lettland
       
       Jeder Asylbewerber erhält 139 Euro im Monat, in Familien bekommt nur ein
       Mitglied den normalen Satz und jedes weitere noch 97 Euro monatlich. In
       Lettland erhalten Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis, falls die
       Entscheidung über ihren Antrag länger als 12 Monate dauert. Die
       Entscheidung ergeht meist innerhalb von drei Monaten.
       
       Die Grafiken zeigen den Anteil positiver Asylentscheidungen in ausgewählten
       EU-Ländern von Januar bis September 2016. 
       
       Mitarbeit: Ralf Sotscheck, Ralf Leonhard, Tibor Rácz, Alexandra Mostýn,
       Reinhard Wolff
       
       8 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Jakob
   DIR Jana Anzlinger
       
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