# taz.de -- Kontrolle von islamistischen „Gefährdern“: Maas will die vorsorgliche Fußfessel
> Die Minister Maas und de Maizière sind für die Kontrolle von
> islamistischen „Gefährdern“ – auch wenn diese noch nicht verurteilt
> worden sind.
IMG Bild: Die Alternative zur Präventionshaft: elektronische Fußfessel
Berlin taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) fordert die Anwendung der
elektronischen Fußfessel nun auch bei Gefährdern, die bisher nicht
strafrechtlich verurteilt wurden. „Das ist zwar kein Allheilmittel, aber es
hilft bei der Überwachung dieser Personen“, sagte er am Montag im
ARD-Morgenmagazin.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) antwortete gestern, das sei ein
„guter Vorschlag“. Von ihm hatte man solche Töne bisher nicht gehört. Weder
in seinem Maßnahmenkatalog vom August noch in seinen Leitlinien, die er
Anfang Januar veröffentlichte, sind elektronische Fußfesseln erwähnt.
Bei einer elektronischen Überwachung würde am Fußgelenk des „Gefährders“
ein GPS-Sender befestigt, der den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter
genau anzeigen kann. Falls sich der Gefährder einem verbotenen Ort, zum
Beispiel einem Bahnhof oder Flughafen, nähert, würde in der Einsatzzentrale
ein Alarm ausgelöst. Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle (GÜL)
sitzt in Bad Vilbel (Hessen). Derzeit werden bereits 88 Personen überwacht.
Bisher kann die elektronische Fußfessel nur im Rahmen der Führungsaufsicht
bei haftentlassenen Sexual- und Gewalttätern angeordnet werden. Maas will
dies in einem Gesetzentwurf von voriger Woche auf Personen erweitern, die
wegen Terrorvorbereitung und ähnlicher Delikte verurteilt wurden. Nun
fordert er auch eine Anwendung auf noch nicht verurteilte Gefährder.
Es ist allerdings strittig, ob der Bund für reine Gefährder überhaupt ein
Gesetz beschließen darf. Innenminister de Maizière sagte dazu Ende
Dezember: „Eine solche Möglichkeit müsste der Landesgesetzgeber vorsehen.
Dem Bund fehlt hierfür schlicht die Zuständigkeit.“ Am Montag äußerte er
sich vorsichtiger: „Wenn es eine rechtlich saubere Möglichkeit gibt, dass
der Bund das regeln kann, bin ich sofort dafür.“
Tatsächlich ist das Bundeskriminalamt seit 2009 für die Abwehr der Gefahren
des internationalen Terrorismus zuständig. Damals wurde extra das
Grundgesetz entsprechend geändert. Zuständig ist das BKA laut Gesetz dann,
„wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt“. Zumindest bei Gefährdern
wie Anis Amri, die hochmobil zwischen den Bundesländern pendeln, dürfte
eine länderübergreifende Gefahr mit BKA-Zuständigkeit gegeben sein.
Als Mittel der „Gefahrenabwehr“ ist die elektronische Fußfessel allerdings
nur bedingt tauglich. Als zwei Islamisten Ende Juli in Frankreich einen
Priester enthaupteten, trug einer der beiden Täter eine elektronische
Fußfessel. Maas spricht deshalb lieber von der „Überwachung“ der Gefährder.
Tatsächlich können mit der Fußfessel auch sehr genaue Bewegungsbilder
produziert werden. Laut Strafprozessordnung dürfen diese jetzt schon zur
Abwehr „erheblicher gegenwärtiger Gefahren“ genutzt werden.
9 Jan 2017
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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