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       # taz.de -- Kontrolle von islamistischen „Gefährdern“: Maas will die vorsorgliche Fußfessel
       
       > Die Minister Maas und de Maizière sind für die Kontrolle von
       > islamistischen „Gefährdern“ – auch wenn diese noch nicht verurteilt
       > worden sind.
       
   IMG Bild: Die Alternative zur Präventionshaft: elektronische Fußfessel
       
       Berlin taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) fordert die Anwendung der
       elektronischen Fußfessel nun auch bei Gefährdern, die bisher nicht
       strafrechtlich verurteilt wurden. „Das ist zwar kein Allheilmittel, aber es
       hilft bei der Überwachung dieser Personen“, sagte er am Montag im
       ARD-Morgenmagazin.
       
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU) antwortete gestern, das sei ein
       „guter Vorschlag“. Von ihm hatte man solche Töne bisher nicht gehört. Weder
       in seinem Maßnahmenkatalog vom August noch in seinen Leitlinien, die er
       Anfang Januar veröffentlichte, sind elektronische Fußfesseln erwähnt.
       
       Bei einer elektronischen Überwachung würde am Fußgelenk des „Gefährders“
       ein GPS-Sender befestigt, der den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter
       genau anzeigen kann. Falls sich der Gefährder einem verbotenen Ort, zum
       Beispiel einem Bahnhof oder Flughafen, nähert, würde in der Einsatzzentrale
       ein Alarm ausgelöst. Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle (GÜL)
       sitzt in Bad Vilbel (Hessen). Derzeit werden bereits 88 Personen überwacht.
       
       Bisher kann die elektronische Fußfessel nur im Rahmen der Führungsaufsicht
       bei haftentlassenen Sexual- und Gewalttätern angeordnet werden. Maas will
       dies in einem Gesetzentwurf von voriger Woche auf Personen erweitern, die
       wegen Terrorvorbereitung und ähnlicher Delikte verurteilt wurden. Nun
       fordert er auch eine Anwendung auf noch nicht verurteilte Gefährder.
       
       Es ist allerdings strittig, ob der Bund für reine Gefährder überhaupt ein
       Gesetz beschließen darf. Innenminister de Maizière sagte dazu Ende
       Dezember: „Eine solche Möglichkeit müsste der Landesgesetzgeber vorsehen.
       Dem Bund fehlt hierfür schlicht die Zuständigkeit.“ Am Montag äußerte er
       sich vorsichtiger: „Wenn es eine rechtlich saubere Möglichkeit gibt, dass
       der Bund das regeln kann, bin ich sofort dafür.“
       
       Tatsächlich ist das Bundeskriminalamt seit 2009 für die Abwehr der Gefahren
       des internationalen Terrorismus zuständig. Damals wurde extra das
       Grundgesetz entsprechend geändert. Zuständig ist das BKA laut Gesetz dann,
       „wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt“. Zumindest bei Gefährdern
       wie Anis Amri, die hochmobil zwischen den Bundesländern pendeln, dürfte
       eine länderübergreifende Gefahr mit BKA-Zuständigkeit gegeben sein.
       
       Als Mittel der „Gefahrenabwehr“ ist die elektronische Fußfessel allerdings
       nur bedingt tauglich. Als zwei Islamisten Ende Juli in Frankreich einen
       Priester enthaupteten, trug einer der beiden Täter eine elektronische
       Fußfessel. Maas spricht deshalb lieber von der „Überwachung“ der Gefährder.
       Tatsächlich können mit der Fußfessel auch sehr genaue Bewegungsbilder
       produziert werden. Laut Strafprozessordnung dürfen diese jetzt schon zur
       Abwehr „erheblicher gegenwärtiger Gefahren“ genutzt werden.
       
       9 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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