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       # taz.de -- Asyl für Frauen: Besonders schutzlos
       
       > Flüchtlingsfrauen waren oft in ihrer Heimat besonders bedroht. Auch in
       > deutschen Unterkünften sind sie in Gefahr. In Schleswig-Holstein fordern
       > nun Experten ein Schutz-Konzept.
       
   IMG Bild: Opfer der Terrormiliz Boko Haram: Frauen warten nach ihrer Rettung in einem Flüchtlingscamp in Nigeria auf eine Mahlzeit
       
       HAMBURG taz | Wenn Frauen ihre Heimat verlassen, fliehen sie oft vor einer
       anderen Art von Leid als Männer. Sie haben nicht selten Vergewaltigungen
       oder Verstümmelungen ertragen müssen. Eine Frau zu sein kann in einigen
       Gesellschaften bedeuten, bedroht zu sein.
       
       Seit zwölf Jahren kann diese sogenannte geschlechtsspezifische Verfolgung
       in Deutschland zu einem anerkannten Schutzanspruch führen. Zumindest
       theoretisch können etwa Misshandlungen in der Familie unter das Asylrecht
       fallen. Doch in der Praxis machen nur verhältnismäßig wenige Frauen von
       diesem Recht Gebrauch.
       
       Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2015 von mehr als 135.000
       Menschen, die Flüchtlingsschutz erhielten, weniger als ein Prozent aufgrund
       ihres Geschlechts geschützt. Zwar sind in dieser Auswertung nur ein Teil
       der Asylsuchenden erfasst, sie gibt aber einen Hinweis auf ein größeres
       Problem: Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, das
       Diakonische Werk, die Kieler Frauenberatung Contra und die
       schleswig-holsteinische Heinrich-Böll-Stiftung wollen nun auf einer
       Fachtagung der Frage nachgehen, wie Flüchtlinge besser vor
       geschlechtsspezifischer Verfolgung geschützt werden können.
       
       Für den Vertreter des Flüchtlingsbeauftragten, Torsten Döhring, liegt die
       Ursache für die wenigen offiziell Schutzbedürftigen mit
       geschlechtsspezifischen Gründen vor allem an mangelnder Information. Frauen
       wüssten oft nicht, „welche Gründe zu einer eigenständigen Anerkennung als
       Flüchtling“ führen könnten. Vielen sei nicht bewusst, dass
       Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung oder häusliche Gewalt ein
       Schutzgrund sein können.
       
       Er fordert eine bessere Beratung der Geflüchteten, etwa durch
       „psychotherapeutisch geschultes Personal“. Auch das Bundesamt für Migration
       und Flüchtlinge (Bamf), welches die Asylsuchenden anhört, müsse Frauen
       besser unterstützen, sagt Döhring. So sei es etwa erforderlich, dass Frauen
       ihre Anhörungsprotokolle vor ihrem Ehemann geheim halten können – zum
       Beispiel, indem sie das Papier zeitlich versetzt geschickt bekommen.
       
       Auch die Leiterin der Hamburger Rechtsberatung Fluchtpunkt, Anne Harms,
       sieht in den Bamf-Gesprächen eine Ursache für die geringe Schutzquote.
       „Sexualisierte Gewalt ist ein Massenphänomen, dem zumindest durch
       subsidiären Schutz nicht genügend Rechnung getragen wird“, sagt sie. Dies
       bedeutet zwar kein Recht auf Asyl, aber einen behelfsmäßigen Anspruch, in
       Deutschland bleiben zu dürfen.
       
       Denn nicht jede Vergewaltigung, die während eines Krieges geschehe, werde
       als geschlechtsspezifische Diskriminierung gewertet. Doch ein subsidiärer
       Schutz könne aus einer solchen Bedrohung sehr wohl erwachsen. Auch sie
       sieht das Bamf in der Pflicht, behutsamer mit den Frauen zu reden.
       
       Eine Sprecherin des Bundesamtes weist die Kritik an den Verfahren zurück.
       „Bei jedem Asylverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung“, sagt
       sie. Sobald im Gespräch ein solches Problem ersichtlich werde, würden
       „speziell ausgebildete Entscheider“ hinzugezogen: „Wird in der Anhörung
       deutlich, dass weiblichen Antragstellerinnen die Situation unangenehm ist“,
       würden ihnen weibliche Beamte und Dolmetscherinnen angeboten.
       
       Bereits im November hatte allerdings ein Fachgremium aus
       Wohlfahrtsverbänden von der schleswig-holsteinischen Landesregierung
       gefordert, Frauen schon in den Flüchtlingsunterkünften besser aufzuklären.
       Schon vor dem Antrag beim Bamf müssten die Frauen über ihre Rechte
       informiert werden, heißt es in dem gemeinsamen Papier. Ohnehin fehle es an
       einem übergreifenden Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder in
       staatlichen Unterkünften. „Lediglich in den Städten Pinneberg, Flensburg
       und Kiel“ gäbe es Pläne, wie man Flüchtlingsfrauen vor Übergriffen in der
       Einrichtung schützt.
       
       Zugleich sind Beratungsstellen spätestens seit dem vergangenen Jahr immer
       häufiger mit geflüchteten Frauen konfrontiert. „Wir begegnen dem Thema
       täglich“, sagt die Sprecherin des Landesverbandes Frauenberatung
       Schleswig-Holstein, Maeve Reichel. Gerade in den ländlichen Gebieten seien
       Beraterinnen mit den massiven Erfahrungen geflüchteter Frauen überfordert.
       Es fehle an Schulungen und Fachpersonal, sagt Reichel.
       
       Auch die Frauenhäuser im Land seien vom Andrang der geflohenen Frauen
       überlastet. Jüngst habe sie bereits nach Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern
       gesucht. Wenn eine Frau ihren Mann verlassen wolle, gebe es oft wenig
       Perspektiven für sie. Auch Männer, sagt Reichel, müssten besser über die
       Rechte und Regeln in Deutschland aufgeklärt werden.
       
       In anderen Bundesländern wurden vergangenes Jahr bereits erste
       Gewaltschutzkonzepte für Flüchtlinge entwickelt. Ein bundesweites Gesetz,
       das besonders schutzbedürftige Flüchtlinge gesondert behandelt – und damit
       EU-Vorgaben entspricht –, fehlt dagegen bis heute.
       
       5 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kristiana Ludwig
       
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